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GlossarTariflexikon

Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.

Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.



Abschluss-Datum

Das Abschluss-Datum ist der Tag, an dem der Tarifvertrag abgeschlossen wird. Er steht meist am Ende des Tarifvertragstextes. Am Tag des Abschlusses beginnen die Wirkungen des Tarifvertrages – es sei denn, der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird anders vereinbart (zum Beispiel soll der Tarifvertrag erst später oder rückwirkend gelten).

Beispiel
Am 23.04.2003 wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt. Der Tarifvertrag trägt dieses Datum auch als Abschlussdatum. Wenn nichts anderes vereinbart ist, tritt er auch an diesem Tag in Kraft. Möglich ist beispielsweise aber auch ein In-Kraft-Treten rückwirkend zum 01.04.2003 oder zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel 01.50.2003.

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