Der Tarifvertrag (d.h. seine volle normative Wirkung) endet unter anderem durch
Der Tarifvertrag ist dann nicht völlig „weg vom Fenster“, sondern wirkt nach (Nachwirkung; § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz) bzw. wird Inhalt des Arbeitsvertrages (Betriebsübergang). Verbandsaustritt und Überwechseln in OT-Status (ohne Tarif) führen nicht zum Ende des Tarifvertrages!
Beispiele
Zum Nachlesen