Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Als paritätische Kommission wird ein betrieblicher Ausschuss bezeichnet, der sich mit einer bestimmten betrieblichen Angelegenheit befasst.
Die Mitglieder der Kommission werden – je zur Hälfte – vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber benannt. Zum Beispiel wird bei Konflikten um die Entgeltgruppe oder das Leistungsentgelt nach Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) eine paritätische Kommission einberufen.