Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Dabei handelt es sich um einen anstelle der (verzögerten) Entgelterhöhung gezahlten Betrag, meist in Form einer Einmalzahlung oder als fester Euro-Betrag.
Untere Entgeltgruppen profitieren überproportional von pauschalen Erhöhungen. Diese gehen allerdings nicht in die Entgelttabellen ein und können gegebenenfalls mit übertariflichen Zahlungen verrechnet werden.
Zu den letzten Entgelttarifverträgen wurden zum Teil Einmalbeträge vereinbart, die neben den Entgeltansprüchen gezahlt werden mussten. Entscheidend ist dabei, dass über einen längeren Zeitraum die Entgeltlinie nicht ansteigt.