Tarifrunde Leiharbeit 2025
Gewerkschaften fordern 7,5% mehr Geld in der Leiharbeit

Die Forderung in der Tarifrunde Leiharbeit steht: 7,5 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Der Abstand der Entgeltgruppe 1 zum allgemeinen Mindestlohn soll erhalten bleiben. Die IG Metall will zudem Verbesserungen bei den Branchenzuschlägen erreichen.

5. August 20255. 8. 2025


In der Tarifrunde Leiharbeit 2025 hat die DGB-Tarifgemeinschaft die Forderung beschlossen: 7,5 Prozent mehr Geld in allen Entgeltgruppen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dabei soll wie bisher ein deutlicher Abstand der untersten Entgeltgruppe 1 (EG1) zum allgemeinen Mindestlohn eingehalten werden. Der Stundenlohn in der EG1 beträgt zurzeit 14,53 Euro. Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro. Dieser soll nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 2027 auf 14,60 Euro steigen.

Gewerkschaften fordern 7,5% mehr Geld - Grafik zur Forderung in der Tarifrunde Leiharbeit 2025

Die DGB-Gewerkschaften fordern 7,5 Prozent mehr Geld in der Leiharbeit. Dadurch soll gesichert sein, dass Leihbeschäftigte  deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen.

Wenn sich durch den Tarifab­schluss dann die Entgelte erhöhen, stei­gen zudem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und der Mitgliedervor­teil. Grund dafür ist die durchgesetzte Tarifdynamik. Das heißt, bei einer Tariferhöhung um X Prozent gibt es dann auch X Prozent mehr bei den Sonder- und Extrazahlungen.

Die erste Verhandlung ist für den 22. August angesetzt. Die Entgelt-Tarifverträge laufen zum 30. September 2025 aus. Für die Tarifverträge der Leiharbeit verhandelt die IG Metall nicht allein, sondern mit allen DGB-Gewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft. Ihr gegenüber steht der Gesamtverband der Perso­naldienstleister (GVP).

 

Verbesserungen bei den Branchenzuschlägen

Die IG Metall will zudem Verbesserungen bei den Branchenzuschlägen erreichen. Diese sorgen dafür, dass Leihbeschäftigte mit einem Einsatz in bestimmten Branchen einen Zuschlag auf ihr Entgelt erhalten. Tarifverträge zu Branchenzuschlägen gelten in der Metall- und Elektroindustrie, der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie und der Textil- und Bekleidungsindustrie. Auch die Bran­chenzuschlagstarifverträge laufen zum 30. September 2025 aus.

 

Neue Tarifverträge in der Leiharbeit

Gewerkschaften und GVP haben im Mai dieses Jahres schon einen neuen Man­tel- und einen neuen Entgeltrahmenta­rifvertrag abgeschlossen, im Nachgang des Zusammenschlusses der beiden Leiharbeitgeberverbände iGZ und BAP zum GVP. Die neuen Tarifverträge vereinheitlichen die Regelungen der bisher noch geltenden iGZ- und BAP-Tarifverträge. Sie treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Schon zum 1. August 2025 gibt es eine neue Regel zur Textform des Arbeitsvertrags. Alle Informationen und wichtigen Änderungen haben wir hier für dich zusammengestellt.

 

Mach mit – unterstütze die IG Metall

Auch für Beschäftigte in Leiharbeit ist unabdingbar, dass ihre Entgelte regelmäßig steigen. Doch eine Tariferhöhung bekommt man nicht geschenkt. Regelmäßig stellen sich die Arbeitgeber quer, regelmäßig verweigern sie Lohnerhöhungen oder wollen sie möglichst geringhalten. Wir können unsere berechtigten Forderungen dennoch durchsetzen – wenn wir es gemeinsam angehen. Du bist noch nicht dabei? Dann ändere das

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