2026 treten zahlreiche wichtige Änderungen in Kraft. Für Erwerbstätige und Steuerpflichtige gibt es Anpassungen bei Steuern, Sozialabgaben und Mindestlöhnen. Wer genau rechnet, hat mehr in der Haushaltskasse.
Foto: alfexe/iStock / Getty Images Plus via Getty Images
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Mit dem Jahreswechsel stehen einige finanzielle und steuerliche Änderungen an – vom Mindestlohn übers Kindergeld bis hin zur Rente. Auch beim Deutschlandticket, der Pendlerpauschale und beim Restaurantbesuch tut sich etwas. Ein Überblick, wo es finanzielle Entlastungen gibt und wo Bürgerinnen und Bürger tiefer in die Tasche greifen müssen:
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Monat und Kind. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben – auf 6 828 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9756 Euro.
Einkommenssteuer
Der Einkommenssteuer-Grundfreibetrag steigt von 12 096 auf 12 348 Euro pro Person. Bei einer Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder Lebenspartnern jeweils die doppelten Beträge.
Beitragsbemessungsgrenzen
In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen nach oben verschoben. In der Krankenversicherung liegt sie künftig bei 69 750 Euro im Jahr (5812,50 Euro im Monat), in der Pflegeversicherung gilt derselbe Wert. Die neue Versicherungspflichtgrenze liegt bei 77 400 Euro im Jahr (6450 Euro im Monat). In der Rentenversicherung steigt die Grenze auf 8450 Euro pro Monat.
Pendlerpauschale
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale vereinfacht: Für jeden gefahrenen Kilometer gibt es dann einheitlich 38 Cent und zwar direkt ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent bis 20 Kilometer, danach 38 Cent) fällt weg. Besonders Pendler mit kürzeren oder mittleren Wegen dürften davon profitieren. In der Steuererklärung wird wie gehabt der einfache Weg von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte angesetzt, nicht Hin- und Rückfahrt.
Deutschlandticket
Ab Januar 2026 müssen Fahrgäste fürs Deutschlandticket tiefer in die Tasche greifen: Das Abo, das als 49-Euro-Ticket gestartet war, steigt von 58 auf 63 Euro. Hintergrund sind höhere Betriebskosten im Nahverkehr und die wachsende finanzielle Belastung der Länder.
Entgelttransparenz
Deutschland muss die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Der Gesetzgebungsprozess läuft derzeit. Die Richtlinie sieht für Beschäftigte künftig bessere Auskunftsrechte über Vergütungsstrukturen vor. Arbeitgeber müssen bereits im Bewerbungsprozess das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen und aktiv den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ umsetzen. Sie sind verpflichtet zu prüfen, ob es ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle gibt, und bei Diskriminierung Maßnahmen ergreifen. Damit wird das bisher wenig wirksame Entgelttransparenzgesetz durch eine verbindliche Regelung ersetzt – für mehr Rechte und bessere Nachvollziehbarkeit der Vergütung.
Aktivrente
Ab 1. Januar 2026 sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Aktivrente bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen können, ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Die Regelung ist unabhängig davon geplant, ob die Rente bereits läuft oder der Rentenbeginn verschoben wurde.
Rentenerhöhung
Im Juli 2026 gibt es eine Anhebung der Altersrente. Nach aktuellen Modellrechnungen im Rentenversicherungsbericht wird die Erhöhung voraussichtlich bei 3,73 Prozent liegen. Der genaue Wert wird aber erst im Frühjahr festgelegt. Ab 2026 steigen die Hinzuverdienstgrenzen bei voller und teilweiser Erwerbsminderung.
Schwerbehinderte
Für alle schwerbehinderten Menschen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind, gilt: Eine abschlagsfreie Rente wird erst ab 65 gezahlt. Wer früher gehen will, kann schon wie bisher ab 62 in Rente, muss aber einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent hinnehmen. Übergangsregelungen oder Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge gibt es nicht mehr.
Führerscheinumtausch
Wer einen Führerschein hat, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen das moderne Scheckkartenformat umtauschen. Wer danach noch mit dem alten Ausweis fährt, dem droht ein Verwarngeld von rund 10 Euro. Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig und kostet etwa 25 Euro.
Umsatzsteuer Gastronomie
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen (nicht Getränke) in der Gastronomie sinkt von 19 auf sieben Prozent. Und zwar nicht mehr vorübergehend, sondern dauerhaft, was Gastronomiebetriebe und Gäste freuen dürfte.
Widerrufsrecht bei Onlineverträgen
Das Widerrufsrecht bei Onlineverträgen wird vereinfacht. Über einen Button kann man Onlinekäufe wieder rückgängig machen. Dadurch bekommen Verbraucher mehr Schutz und Sicherheit bei Käufen im Internet.
Künstliche Intelligenz
Oft fragen sich die Nutzer von Inhalten im Internet, ob Texte und Bilder mithilfe von KI entstanden sind. Ab 2. August müssen Anbieter und Betreiber von künstlicher Intelligenz KI generierte Inhalte innerhalb der EU kennzeichnen.
Recht auf Reparatur
Das Recht auf Reparatur bringt mehr Nachhaltigkeit. Hersteller müssen bestimmte Produkte reparierbar machen und Ersatzteile vorhalten. Die entsprechende EU-Vorgabe muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Kfz-Versicherungen
Die Typklassen der Kfz-Versicherungen werden neu sortiert. Rund sechs Millionen Fahrzeuge – vor allem SUVs und teurere Modelle – landen in höheren Klassen und werden damit teurer. Etwa 4,5 Millionen Autofahrer dürfen sich dagegen über günstigere Einstufungen freuen, vor allem die Besitzer von kleineren oder kompakteren Autos. Außerdem werden die Regionalklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkasko neu berechnet. Rund zehn Millionen Versicherte bekommen dadurch neue Einstufungen. Je nach Gegend kann das günstiger oder teurer werden.
Abgasnorm
Ab 2026 gilt die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e für alle neu zugelassenen Pkw, die strenger ist als die bisherige Euro-6-Version. Die Norm dient der genaueren Erfassung ultrafeiner Partikel bei Benzinmotoren.
Ganztagsbetreuung
Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab der ersten Klasse eingeführt.
Steuerbescheid
Steuerbescheide werden ab 2026 digital bereitgestellt. Sobald das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, wird der Bescheid als PDF-Datei in das persönliche ELSTER-Postfach eingestellt. Das Dokument kann direkt über „Mein ELSTER“ abgerufen werden. Vier Tage nach Bereitstellung beginnt die einmonatige Einspruchsfrist. Wird das Postfach nur selten geprüft, drohen Fristversäumnisse. Daher empfiehlt es sich, die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren und das Postfach regelmäßig zu prüfen. Wer weiter die Papierform wünscht, muss im ELSTER-Portal unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ widersprechen. Menschen ohne Internet können die Härtefallregelung geltend machen.
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