Tarifbindung
Kein Steuergeld für Lohndumping: Tariftreuegesetz nicht konsequent

Dafür hat die IG Metall lange getrommelt: Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz beschlossen. Künftig darf der Bund viele öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die nach Tarif zahlen. Doch es bleiben zu viele Schlupflöcher.


26. Februar 202626. 2. 2026


Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Wenn der Bund Aufträge vergibt, also Steuergeld verwendet, dann sollten diese Aufträge nicht an Firmen gehen, die miese Arbeitsbedingungen bieten.

Das ist bisher aber durchaus der Fall. Oft läuft die öffentliche Auftragsvergabe nach dem Motto „Hauptsache billig“. Soziale oder ökologische Kriterien spielen eine untergeordnete Rolle. Seiner Vorbildfunktion wird der Bund damit nicht gerecht.

Das soll sich nun ein Stück weit ändern. Nach langen Diskussionen hat der Bundestag das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Damit gelten für öffentliche Aufträge künftig neue Regeln: Wer einen Auftrag erhalten will, muss nachweisen, dass im Unternehmen nach Tarif bezahlt wird und tarifliche Arbeitsbedingungen gelten.

Kein Steuergeld für Billigheimer und Ausbeuter – das ist der Gedanke hinter dem Gesetz. Insofern ein wichtiger Schritt für alle Beschäftigten und alle Steuerzahlenden im Land.

„Steuergelder in Form von Aufträgen des Bundes dürfen nicht für Lohndumping ausgegeben werden“, sagt Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall. „Das ist eine Frage von Fairness gegenüber den Beschäftigten, aber auch gegenüber der Gesellschaft.“ Das Tariftreuegesetz schiebe dem an vielen Stellen einen Riegel vor.

Benner kritisiert aber: „Das heute im Bundestag beschlossene Gesetz geht diesen Weg leider nicht konsequent, sondern enthält Schleichwege rechts und links, die seinem Sinn und Zweck entgegenstehen.“


Diese Punkte kritisiert die IG Metall:
 

  • Das Tariftreuegesetz greift erst ab einem Auftragsumfang von 50.000 Euro. Der hohe Schwellenwert führt dazu, dass mehr als ein Viertel der Aufträge aus dem Verfahren herausfallen.
  • Das neue Gesetz gilt nicht für den Bereich Verteidigung (Lieferleistungen und Beschaffungen). Also ausgerechnet für einen Bereich, in dem gerade massiv investiert wird. Für die IG Metall ist das inakzeptabel. Denn dadurch spielt bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle.
  • Bei den Verfahrensregelungen enthält das Gesetz zu wenige Anreize für Arbeitgeber, eine Tarifbindung einzugehen.

 

Fazit von Christiane Benner: „Dieses Tariftreuegesetz reicht bei weitem nicht aus, um die Tarifbindung in Deutschland nachhaltig zu stärken.“ Das sei nicht nur die Überzeugung der IG Metall, sondern auch eine Vorgabe der Europäischen Union: „Die EU-Mindestlohnrichtlinie schreibt einen nationalen Aktionsplan für Deutschland vor, dieser muss jetzt schnellstmöglich vorgelegt und vor allem umgesetzt werden.“

Hintergrund: Die EU-Mindestlohnrichtlinie zielt auf eine Tarifbindung von 80 Prozent. In Deutschland profitieren aktuell aber nur rund 49 Prozent der Beschäftigten von Tariflöhnen (Branchen- und Firmentarifverträge).

Die Bundesregierung muss deshalb einen Plan für mehr Tariflöhne vorlegen – hat das aber bislang nicht getan.


Mehrheit für Tariftreue

Ein wirksames Tariftreuegesetz hat breite Unterstützung in der Bevölkerung. 59 Prozent sind dafür, öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die Tariflöhne zahlen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Es ist ein Auftrag an die Bundesregierung: Das nun beschlossene Bundestariftreuegesetz kann nur ein Schritt sein – weitere müssen nun schnell folgen.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen