Nach dem Zusammenschluss der beiden Leiharbeitgeberverbände iGZ und BAP zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) zum 1. Dezember 2023 hat die DGB-Tarifgemeinschaft mit dem GVP im Jahr 2025 neue Tarifverträge abgeschlossen. Konkret geht es um den Manteltarifvertrag und den Entgeltrahmentarifvertrag. Sie vereinheitlichen die Regelungen der gültig gebliebenen Tarifverträge mit iGZ und BAP und lösen sie zum 1. Januar 2026 ab. Die neuen Tarifverträge enthalten sowohl Vorschriften aus den bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträgen, aber auch einige neue Regelungen. Für manche der alten Regelungen gelten Übergangsfristen. Bereits ab 1. August 2025 galt eine neue Regelung zur Textform von Arbeitsverträgen (siehe unten).
Auch der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie wurde im Jahr 2025 neu verhandelt. Hier gibt es nun eine Neuregelung zur sogenannten Deckelung. Konkret wird die Deckelung in der fünften Zuschlagsstufe ab 1. Januar 2028 auf 92,5 Prozent und ab 1. Januar 2029 auf 95 Prozent angehoben. Im Gegenzug wird zwar der Zuschlag abgesenkt – unterm Strich bedeutet das aber effektiv mehr Geld für Leihbeschäftigte.
Durch einen neuen Entgelttarifvertrag (Tarifabschluss im September 2025) erhöhen sich zudem die Entgelte in der Leiharbeit in den kommenden Monaten in drei Stufen. Auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und der Mitgliedervorteil erhöhen sich im gleichen Maße.















