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GlossarTariflexikon

Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.

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Effektivlohn

Der tatsächlich erzielte Arbeitsverdienst wird als Effektivlohn bezeichnet. Er setzt sich aus der tariflichen Grundvergütung, weiteren tariflichen Leistungen, etwa Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschlägen und übertariflichen Einkommensbestandteilen zusammen. Dagegen umfasst der Tariflohn nur die von den Tarifparteien ausgehandelten Bestandteile (inklusive tariflicher Sonderzahlungen).

Der Effektivlohn ist ein wichtiger Indikator für Arbeitgeber und Beschäftigte. Dem Unternehmer zeigt er die Gesamtsumme seiner Personalkosten an, den Beschäftigten, wie viel Geld sie tatsächlich brutto bekommen.

Der Abstand zwischen den Steigerungsraten des Effektiv- und des Tariflohns ist die Lohndrift (siehe Lohndrift).

In den letzten Jahren sind die Effektivlöhne und -gehälter nicht im gleichen Maß gestiegen wie die tariflichen Einkommen. Übertarifliche Leistungen geraten mehr und mehr unter Druck. In wirtschaftlichen Krisen versuchen die
Unternehmen zuerst, über Betriebsvereinbarungen Sonderzahlungen, die nicht tariflich festgelegt sind, zu kürzen.
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