Einigungsstelle
Kommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Beispiel bei der Leistungsentgeltgestaltung (Akkord, Prämie bzw. Kennzahlen, Beurteilung, Zielvereinbarung nach ERA) keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Diese besteht aus einem neutralen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl von Beisitzern des Arbeitgebers und des Betriebsrats.