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GlossarTariflexikon

Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.

Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.



Überleitungstarifvertrag

  1. Bei der Fusion der Gewerkschaft Holz und Kunststoff (GHK) mit der IG Metall beispielsweise wurden für die Flächen- und Firmentarifverträge Überleitungstarifverträge zwischen den jeweiligen Arbeitgeberverbänden bzw. Firmen einerseits und der GHK sowie der IG Metall andererseits abgeschlossen. Zweck war die Fortsetzung von sämtlichen zwischen den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Tarifverträgen.
  2. Wenn zwischen Tarifvertragsparteien Übereinstimmung besteht, dass ein Betrieb unter einen anderen fachlichen Geltungsbereich fällt (zum Beipsiel aus dem Geltungsbereich der Flächentarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie in die der feinkeramischen Industrie), können die Tarifvertragsparteien für den jeweiligen Betrieb einen Überleitungstarifvertrag schließen. Nach einer Übergangsfrist, ggf. mit Besitzstandswahrung, gelten die neuen Tarifverträge.


Beispiele

  • (I) „Dieser Tarifvertrag verfolgt den Zweck, die ununterbrochene Fortgeltung sämtlicher zwischen der Gewerkschaft Holz und Kunststoff, vertreten durch die Bezirksleitung Baden-Württemberg, Stuttgart einerseits und dem Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg e.V., Stuttgart und dem Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Südbaden e.V., Stuttgart andererseits abgeschlossenen Tarifverträge im Hinblick auf die bevorstehende Fusion der Gewerkschaft Holz und Kunststoff mit der IG Metall und die satzungsmäßige Zuständigkeitserweiterung der IG Metall auf den Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft Holz und Kunststoff in unveränderter Form sicherzustellen und damit verbundene Zweifelsfragen auszuräumen. ...“
    (II) „Die IG Metall tritt in den zwischen der Gewerkschaft Holz und Kunststoff und dem Verband ... abgeschlossenen Tarifverträgen als Tarifvertragspartei mit allen Rechten und Pflichten bei. Der normative Teil der o.g. Tarifverträge gilt für die zur IG Metall übertretenden Mitglieder der Gewerkschaft Holz und Kunststoff uneingeschränkt fort.“ (Überleitungstarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Baden-Württemberg)

  • Die bisher für die Firma Tridelta AG Hermsdorf geltenden Tarifverträge für die Metallund Elektroindustrie wurden in einem Überleitungstarifvertrag durch die Tarifverträge für die feinkeramische Industrie abgelöst. (Tarifvertrag zwischen dem AGV Keramische Industrie, der IG Chemie-Papier-Keramik und der IG Metall)


Zum Nachlesen
Däubler, TVR, Rn. 1518 f.

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