Rente verstehen
Kurz erklärt: Die häufigsten Rentenirrtümer

Rentenniveau, Steuern, Altersgrenze: Beim Thema Rente gibt es viele Missverständnisse. Wir erklären wichtige Begriffe, damit böse Überraschungen ausbleiben.

30. August 201830. 8. 2018 |
Aktualisiert am 22. Juli 202522. 7. 2025


Irrtum 1: Das Rentenniveau zeigt, wie hoch meine Rente ist

Kaum ein Begriff fällt beim Thema Rente so häufig wie das „Rentenniveau“. Was es genau bedeutet, wissen allerdings nur wenige.

Häufiger Irrtum: Viele Menschen glauben, ein Rentenniveau von 48 Prozent (= Stand 2025) bedeute, dass sie 48 Prozent von ihrem letzten Brutto- oder Nettolohn als Rente erhalten. Doch das ist falsch.

Tatsächlich ist das Rentenniveau eine Rechengröße, die nur indirekt etwas über die Rente jedes Einzelnen aussagt. Das Rentenniveau ist das Verhältnis der sogenannten Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Die Standardrente erhält man, wenn man 45 Jahre immer den aktuellen Durchschnittslohn verdient hat und darauf Rentenbeiträge gezahlt hat. Wer das schafft, erhält aktuell eben 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes als Rente. Sozialbeiträge werden dabei abgezogen, Steuern nicht (siehe Irrtum 2).

Trotz der Missverständnisse ist das Rentenniveau wichtig für die Rentendebatte. Denn seine Entwicklung zeigt, in welchem Maß Rentnerinnen und Rentner am allgemeinen Wohlstand teilhaben. Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet: Die Rente wird von Löhnen und Wohlstandsgewinnen abgekoppelt. Wir fordern deshalb, das Rentenniveau zu stabilisieren und mittelfristig wieder anzuheben.


Irrtum 2: Meine Rente ist steuerfrei

Früher war die Rente steuerfrei. Damit ist seit 2005 Schluss. Seitdem wird von Jahr zu Jahr ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig. Dafür sind aber die Rentenbeiträge, die man als Beschäftigter zahlt, seit 2023 steuerfrei.

Die Umstellung auf diese sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ ist kompliziert und langwierig. Sie zieht sich über Jahrzehnte. Im Jahr 2025 werden 83,5 Prozent der Rente besteuert. Ab dem Jahr 2058 ist der komplette Rentenbetrag steuerpflichtig.

Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, heißt „Rentenfreibetrag“. Dieser Betrag wird bei Rentenbeginn als Euro-Betrag festgelegt und bleibt während des gesamten Rentenbezugs gleich.

Wichtig: Wer zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen musste, kann später steuerpflichtig werden. Nämlich dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhungen steigt – oder andere Einkünfte hinzukommen oder steigen. Dadurch können Rentner über den sogenannten Grundfreibetrag kommen und so in die Steuerpflicht rutschen.


Irrtum 3: Nach 45 Beitragsjahren darf ich ohne Abschläge in Rente gehen

Das stimmt nur unter Umständen. Seit 2014 gibt es die „Rente ab 63“, offziell heißt sie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Manche Versicherte mit 45 Beitragsjahren konnten seitdem abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen.

Aber Achtung: Das galt nur für wenige Jahrgänge. Ab dem Jahrgang 1953 steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Jahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren möglich.


Irrtum 4: Die Rentenversicherung hat alle wichtigen Daten zu meiner Rente

Womöglich nicht. Bei abhängig Beschäftigten gehen viele Informationen automatisch an die Rentenversicherung. Trotzdem kann es Lücken im Rentenkonto geben. Zum Beispiel Zeiten der Fortbildung oder der Kindererziehung. Solche Lücken sollte man schließen, sonst fällt die Rente womöglich niedriger aus oder man kann erst später in Rente gehen.

Eine Übersicht über das eigene Rentenkonto kann man bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Viele IG Metall-Geschäftsstellen und die Deutsche Rentenversicherung bieten Beratungen an.


Irrtum 5: Die Rente kommt automatisch

Tut sie nicht. Die Rente muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Dazu reicht zunächst eine kurze schriftliche Nachricht. Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

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