Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildung & Duales StudiumIn Ausbildung und Studium durchstarten

Vergütung, Probezeit, Berufsschule - wir erklären, was du zum Start in die Ausbildung oder das duale Studium wissen musst.

Vergütung, Probezeit, Berufsschule - wir erklären, was du zum Start in die Ausbildung oder das duale Studium wissen musst.



Ob Ausbildung oder duales Studium: Damit du für die Herausforderungen in deinem neuen Lebensabschnitt gut gewappnet bist, haben wir hier Tipps und Infos für dich zusammen gestellt. Wir beantworten kurz und knapp neun Fragen, die sich Auszubildende häufig stellen. Außerdem gehen wir das Thema Finanzen an: Was gibt es an finanzieller Unterstützung, was solltest du zu deiner Ausbildungsvergütung wissen? Und natürlich erklären wir, wie und wo du bei Problemen Hilfe bekommst.
 

1/9 - Welche Unterlagen brauche ich zum Ausbildungsstart?

Das wichtigste Schriftstück ist dein Ausbildungsvertrag. Folgende Punkte sollte er mindestens enthalten:

  • Dauer der Probezeit
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Kündigungsregelungen
  • Sonderzahlungen
  • Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung

Außerdem musst du deinem Ausbildungsunternehmen zu Beginn deine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Sofern sie dir nicht vorliegt, kannst du sie bei deinem zuständigen Finanzamt erfragen. Zudem bekommst du von der Deutschen Rentenversicherung deine Sozialversicherungsnummer zugesendet. Die Versicherungsnummer wird einmalig vergeben und bleibt ein Leben lang gültig. Sie beinhaltet unter anderem das Geburtsdatum, aus welchem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Der Sozialversicherungsausweis ist ebenso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der persönlichen Versicherungsnummer. Darüber hinaus braucht die Personalabteilung deine Krankenversicherung und die Daten deines Girokontos.

2/9 - Wie lange habe ich Probezeit?

Das Berufsbildungsgesetz legt fest: Die Probezeit muss mindestens einen und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit sollen sich Arbeitgeber und Azubi gegenseitig kennenlernen. So kannst du überprüfen, ob du den für dich richtigen Beruf gewählt hast. Während der Probezeit kannst sowohl du als Azubi als auch der Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

3/9 - Muss ich in die Berufsschule?

Ja, der Unterricht in der Berufsschule ist ein wichtiger Bestandteil deiner betrieblichen Ausbildung. In der Regel ist er ist für alle Azubis verpflichtend. Er findet entweder im Block oder in Teilzeit statt. Dein Arbeitgeber muss dich für diese Zeit bezahlt freistellen. Außerdem müssen dir alle Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wie die Schulzeit genau geregelt ist, erfährst du im Ratgeber Berufsschule.

 

Ausbildung & duales Studium

4/9 - Muss ich jede Aufgabe erledigen, die mir aufgetragen wird?

Häufig kommt es vor, dass gerade Auszubildende Aufgaben bekommen, die nicht dem Ausbildungsinhalt des Berufs entsprechen. Diese „Aufgaben“ nennt man ausbildungsfremde Tätigkeiten. Welche Tätigkeiten dazugehören, lässt sich jedoch nicht immer genau festlegen. Beispielsweise sind in der kaufmännischen Ausbildung Ablage- und Kopierarbeiten auch Bestandteile der Ausbildung. Wenn diese Tätigkeiten jedoch dominieren oder gar ausschließlich vom Auszubildenden erledigt werden, dienen sie nicht mehr dem Ausbildungszweck und können als ausbildungsfremde Tätigkeiten eingestuft werden. Sie sind verboten, denn Auszubildende sollen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.

Welche Tätigkeiten genau vorgeschrieben sind, steht im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan – das Auto des Chefs waschen oder ständig Botengänge erledigen, gehört aber definitiv nicht dazu. Ausbildungsrahmenpläne zu sämtlichen Berufen findest Du auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

5/9 - Woran erkenne ich eine gute Ausbildungsstelle?

Deine Ausbildung im Betrieb sollte zeitlich und inhaltlich gut strukturiert sein. Zu diesem Zweck stellt der Ausbilder einen Ausbildungsplan auf, den du zu Beginn ausgehändigt bekommst. Er stellt sicher, dass du alle Inhalte und Tätigkeiten lernst, die für deinen Beruf notwendig und wichtig sind. Wenn du ständig ausbildungsfremde Tätigkeiten aufgebrummt bekommst, ist das nicht zulässig. In diesem Fall solltest du dich an deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb oder an deinen Betriebsrat wenden. Auch Überstunden, die nicht dem Zweck der Ausbildung dienen – und die womöglich nicht einmal vergütet werden oder durch Freizeit ausgeglichen werden können – sind verboten. Auch hier gilt: JAV, Betriebsrat oder deine zuständige IG Metall vor Ort ansprechen und weitere Schritte klären. Mehr Kriterien für eine gute Ausbildung findest du in der Checkliste Ausbildungsqualität.

6/9 - Was ist mit Überstunden?

Lass dich in Deiner Ausbildung nicht auf Überstunden ein. Wer eine Ausbildung macht, ist ausschließlich für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Dazu reicht die tägliche Ausbildungszeit völlig aus. Ordnet der Arbeitgeber Überstunden an, müssen diese immer dem Ausbildungszweck dienen. Das heißt, ein Ausbilder muss anwesend sein und Ausbildung muss stattfinden. Der Arbeitgeber muss Überstunden mit Mehrarbeitszuschlag auszahlen oder mit entsprechendem Zeitzuschlag durch Freizeit ausgleichen.

 

 

Wir sind vor Ort
Beratung & Hilfe
Kontakt
Mitglied werden
Ohne dich kein Wir
Beitreten

7/9 - Wie viel Urlaub steht mir zu?

Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro Jahr gibt. Unsere Tarifverträge sehen bis auf wenige Ausnahmen 30 Tage Urlaub vor. Der Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, davon muss dir der Arbeitgeber mindestens zwei Wochen am Stück gewähren. Wir raten, den Urlaubsantrag frühzeitig schriftlich zu stellen. Darauf muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats reagieren.

8/9 - Übernahme nach der Ausbildung?

Seit 2012 haben Azubis, die IG Metall-Mitglied sind, nach erfolgreicher Ausbildung grundsätzlich einen tariflichen Anspruch auf unbefristete Übernahme. Das haben wir in der Metall- und Elektrobranche, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Holz- und Kunststoffbranche sowie in vielen Handwerksbereichen durchgesetzt. Hier muss der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Personalbedarf feststellen und planen, wie viele Ausgelernte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Wenn nach dieser Personalbedarfsplanung feststeht, dass eine unbefristete Übernahme möglich ist, besteht ein Anspruch darauf. Auch wenn der Betrieb über Bedarf ausbildet, haben Ausgelernte einen Anspruch darauf, mindestens für ein Jahr beschäftigt zu werden – es sei denn, Betriebsrat und Arbeitgeber haben dazu etwas anderes vereinbart.

9/9 - Mein Ausbilder schickt mich nach Hause, weil es keine Arbeit mehr im Betrieb gibt. Was passiert jetzt mit mir und meiner Ausbildung?

Wenn der Ausbildungsbetrieb dich nach Hause schickt, verzichtet er auf deine Ausbildungsleistung beziehungsweise deine Arbeitskraft. Eine Berechnung von Minusstunden ist in diesem Fall nicht rechtens. Die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest.

 

Junger Mann steht zwischen Regalen in einer Bibliothek und schaut in ein Buch. Junger Mann steht zwischen Regalen in einer Bibliothek und schaut in ein Buch.

Für Studierende

Wohngeld, Studienkredite und mehr: Hier beantworten wir Fragen, die sich dual Studierende häufig stellen. Und wir erklären, an wen du dich bei Problemen wenden kannst.

Mehr erfahren
Wir sind deine Gewerkschaft

Wir machen uns stark für faire Vergütungen, gute Arbeit, Zukunftsperspektiven und Chancengleichheit. Solidarisch und kämpferisch.

Illustration zum Thema Besser mit Tarif für Auszubildende und dual Studierende

Mehr Geld und Zeit

Unsere Tarifverträge machen es Dir leichter.

Illustration zum Thema Rechtsschutz für Auszubildende und dual Studierende

Rechtsschutz

Im Job und bei Prüfungsangelegenheiten.

Check von Arbeits- und Ausbildungszeugni

Faire Beurteilung

Wir checken Deine Zeugnisse und Arbeitsverträge

Illustration zum Thema Seminare für Auszubildende

Seminare und Praktika

Bleib mit uns up to date in Theorie und Praxis.

Streikrecht für Auszubildende und dual Studierende erklärt

Streikunterstützung

Wir sind Dein Netz – im Ernstfall erst recht!

Illustration zum Thema „mit der IG Metall zum Stipendium“

Stipendium

Studieren mit dem Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung.

Illustration zur Solidar-Gemeinschaft IG Metall

Solidarität

Wir halten zusammen!

Clever sparen mit der ISIC-Card

ISIC-Card für Sparfüchse

Rabatte und Vergünstigungen – weltweit.

Illustration zur Freizeitunfallversicherung für Auszubildende und dual Studierende

Freizeit-Unfallversicherung

Mit uns bist Du auch in deiner Freizeit versichert.

Glossar
Ausbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

Hier nachschlagen
Mit der IG Metall-App keine News verpassen. Mit der IG Metall-App keine News verpassen.

Unsere News direkt aufs Smartphone

IG Metall-App für Android und iOS

Mit unserer IG Metall-App informieren wir Dich über Tarifabschlüsse und Entgelterhöhungen. Wir berichten über Politik und aus den Betrieben. Ebenfalls beliebt: Der Schichtplaner, unsere Ratgeber rund um das Arbeitsleben sowie die verschiedenen Services.

IG Metall-App
neu auf igmetall.de
Tarifrunde Elektrohandwerk 2025Mehr Geld im Elektrohandwerk Baden-Württemberg

Tarifergebnis im baden-württembergischen Elektrohandwerk: Löhne und Gehälter steigen ab August 2025 um 3,0 Prozent und ab März 2026 um weitere 2,3 Prozent. Auch die Auszubildenden profitieren von dem Abschluss.

Auszubildender in einer Schreinerei
AusbildungsvergütungFragen und Antworten zur Ausbildungsvergütung

Wie viel Geld steht Azubis zu? Je nach Branche, Region und Tarifbindung kann die Ausbildungsvergütung unterschiedlich ausfallen. Fest steht: Mit Tarifvertrag bist du besser dran. Unser FAQ rund um das Geld.

Junge Auszubildende schleift Schweißnähte in einer Werkstatt
Tarifrunde Metallhandwerk und Landbautechnik 2025Mehr Geld im Metallhandwerk und Landbautechnik Niedersachsen und Bremen

Die Beschäftigten im metallverarbeitenden Handwerk und der Landbautechnik in Niedersachsen und Bremen erhalten ab Januar 2026 2,9 Prozent mehr Geld. Außerdem wurde ein Mitgliederbonus vereinbart für eine bezahlte Freistellung an Heiligabend und Silvester.

Eine Schreinerin mit Gehörschutz und Schutzbrille arbeitet in einer Werkstatt mit Holz.
Tarifrunde Holzhandwerk 2025Höhere Entgelte im Holzhandwerk Saarland

Tarifabschluss im Holzhandwerk Saarland: Die Beschäftigten erhalten deutlich mehr Geld in zwei Schritten – 3,0 Prozent ab Juli 2025 und weitere 2,25 Prozent ab September 2026. Die Ausbildungsvergütungen werden ebenfalls erhöht um einen Festbetrag.

IG Metall, Mann, Rot, Arbeitnehmer, Streik ,Kappe, Ballon, Luftballon, Warnstreik
Rente verstehenKurz erklärt: Die häufigsten Rentenirrtümer

Rentenniveau, Steuern, Altersgrenze: Beim Thema Rente gibt es viele Missverständnisse. Wir erklären wichtige Begriffe, damit böse Überraschungen ausbleiben.

RenteDie größten Renten-Mythen: Endlich widerlegt

Die gesetzliche Rentenversicherung wird systematisch schlechtgeredet. Lobbyisten schüren Ängste und streuen zweifelhafte Behauptungen. Wir erklären die größten Mythen.

Auszubildender und Meister im Gespräch in einer Schreinerwerkstatt
Ausbildungsplatzsuche: So klappt’sJetzt noch freie Ausbildungsplätze finden

Am 1. August oder 1. September ist offizieller Ausbildungsstart. Du hast bisher noch keine Stelle gefunden? Wir zeigen Dir, welche Wege zum Ausbildungsplatz noch möglich sind.

Die IG Metall kämpft jeden Tag für faire Arbeit, mit ihren Tarifverträgen und in den Betrieben. So wie bei Premium Aerotec in Varel. Hier haben IG Metall-Betriebsräte die Übernahmen von über 140 Leihbeschäftigten durchgesetzt.
LeiharbeitNeue Tarifverträge in der Leiharbeit ab 2026

In der Leiharbeit gelten ab Januar 2026 neue Tarifverträge. Schon zum 1. August 2025 gibt es eine neue Regel zur Textform des Arbeitsvertrags. Die Tarifverträge wurden zwischen den DGB-Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband GVP verhandelt und ersetzen die der früheren Verbände iGZ und BAP.

Tarifrunde Bettwarenindustrie 2025Mehr Geld in der Bettwarenindustrie

Die Beschäftigten in der Bettwarenindustrie erhalten mehr Geld. Nach einer Einmalzahlung von 275 Euro im Oktober 2025 steigen die Löhne ab November 2025 prozentual in zwei Stufen. Außerdem wird das Urlaubsgeld erhöht.

EIne Auszubildende arbeitet an einer Maschine
Tarifrunde Metallhandwerk 2025Entgeltplus im Metallhandwerk Schleswig-Holstein

Die Beschäftigten im Metallhandwerk Schleswig-Holstein erhalten dauerhaft mehr Geld. Die Löhne und Gehälter steigen ab Juli 2025 prozentual in zwei Stufen. Die Ausbildungsvergütungen werden ab August 2025 erhöht – in zwei Stufen um feste Beträge.

Metallerinnen und Metaller der Worker Wheels „Black Forest“ nach einem Fahrsicherheitstraining
Biker in der IG MetallFür Schwache einstehen - mit starken Motoren

Die Worker Wheels sind das Netzwerk für Motorradfans in der Gewerkschaft. Die Bikerinnen und Biker touren durch Deutschland und geben Gas bei Demos und Streiks. Seit 25 Jahren legen sie sich für Gewerkschaftsarbeit auf zwei Rädern ins Zeug.

Beschäftigte mit IG Metall-Fahnen und Trillerpfeifen bei der Aktion zur vierten Tarifverhandlung der Textilen Dienste in Göttingen
Tarifrunde Textile Dienste 2025Beschäftigte haben entschieden

In der Tarifbewegung der Textilen Dienste hat die IG Metall ein Verhandlungsergebnis erzielt. Nun haben die Beschäftigten entschieden: Sie nehmen das Ergebnis an.

Newsletter bestellen