Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Das Entgelt von Beschäftigten wird auf Basis des Entgeltrahmentarifvertrages (ERA) festgelegt. Seit der flächendeckenden Einführung von ERA gehören Lohngruppen und Gehaltsgruppen der Vergangenheit an. Jede und jeder Beschäftigte hat seit ERA eine Entgeltgruppe. Alle Beschäftigten werden nach den gleichen Regeln einer Entgeltgruppe zugeordnet. Das heißt: gleiches Entgelt bei vergleichbarer Arbeitsaufgabe in Entwicklung, Produktion und Verwaltung.
Grundlage der Einstufung in eine Entgeltgruppe nach ERA ist die Beschreibung der Arbeitsaufgabe. Der Arbeitgeber ist verpflichtet für alle Tätigkeiten eine entsprechende schriftliche Darstellung anzufertigen, die auch von den Beschäftigten eingesehen werden können. Bei ganzheitlicher Betrachtung der Arbeitsaufgabe müssen auch alle Teilaufgaben berücksichtigt werden.
Die jeweilige Arbeitsaufgabe wird nach verschiedenen Bewertungsmerkmalen bewertet, aus deren Punktesystem sich schließlich die Entgeltgruppe ergibt. Die Bedingungen der Prämienzahlungen werden in Betriebsvereinbarungen festgelegt.