Mindestlohn 2026 und 2027
Mindestlohn-Erhöhung: in zwei Schritten auf 14,60 Euro

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 2027 auf 14,60 Euro steigen. Das hat die Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen.

27. Juni 202527. 6. 2025


Viele Beschäftigte mit niedrigem Einkommen können ab 1. Januar 2026 mit mehr Geld rechnen. Denn dann steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das ist eine Steigerung von 1,08 Euro gegenüber dem aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro. Zum 1. Januar 2027 erhöht er sich erneut, auf 14,60 Euro. Das ist dann eine Steigerung von 0,70 Euro zum Jahr davor.

Diese Erhöhungsempfehlung wurde am 27. Juni 2025 von der Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen. Damit hat die Gewerkschaftsseite in der Kommission ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt. Die Empfehlung muss nun noch vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung als rechtskräftig erlassen werden.

Christiane Benner, 1. Vorsitzende der IG Metall, hatte im Vorfeld deutlich gemacht: „Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage des Respekts für arbeitende Menschen. Er steigert auch die Kaufkraft und kurbelt damit die Wirtschaft an.“

Der gesetzliche Mindestlohn soll die Beschäftigten vor Ausbeutung und Armut schützen, ein ausreichend hoher Mindestlohn fördert zudem soziale Gerechtigkeit und reduziert die Einkommensungleichheit. Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren gut 6 Millionen Beschäftigte.

Der gesetzliche Mindestlohn stellt die unterste Grenze beim Stundenentgelt dar, die nicht unterschritten werden darf. In Tarifverträgen sind dagegen Mindestentgelte für verschiedene Entgeltgruppen und damit auch für höherwertige Tätigkeiten geregelt. Tarifverträge sehen außerdem zusätzliche Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vor. Zudem können auch über Tarifverträge für einzelne Branchen eigene Mindestlöhne ausgehandelt werden, die höher als der gesetzliche Mindestlohn sind. Diese werden dann für allgemeinverbindlich erklärt und gelten somit für alle Arbeitgeber der jeweiligen Branche. Die IG Metall konnte zum Beispiel Branchenmindestlöhne in der Leiharbeit und im Elektrohandwerk durchsetzen.

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