Entgelt, Verhandlung, Streik
10 Fragen zum Tarifvertrag

Was ist ein Tarifvertrag? Wer handelt ihn aus, wer profitiert davon? Und was kann ich tun, wenn in meinem Betrieb kein Tarif gilt? Wir klären die wichtigsten Fragen.


1. Was ist ein Tarifvertrag?

Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Sie regeln die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Festgeschrieben sind zum Beispiel Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen. Rechtsverbindlich gelten Tarifverträge nur für Gewerkschaftsmitglieder.


2. Wer verhandelt Tarifverträge und wer schließt sie ab?

Verhandlungs- und Vertragspartner sind die Gewerkschaften und die Arbeitgeber. Flächentarifverträge, die für ganze Regionen gelten, schließen Gewerkschaften mit Arbeitsgeberverbänden. Der Flächentarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind und sich zur Tarifbindung bekennen.

Daneben gibt es Firmen- oder Haustarifverträge. Sie werden zwischen Gewerkschaft und einzelnen Betrieben beziehungsweise Arbeitgebern abgeschlossen.


3. Für wen gelten Tarifverträge?

Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen rechtlichen Anspruch auf tarifliche Leistungen. In der Praxis gewähren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese zwar meist allen Beschäftigten – doch einen verbindlichen Rechtsanspruch darauf haben sie nicht.

Außerdem gilt: Wenn sich viele Beschäftigte als Trittbrettfahrer betätigen und der Gewerkschaft fernbleiben, fehlt irgendwann die Durchsetzungskraft gegenüber dem Arbeitgeber. Denn muss er keine Gegenwehr oder Streiks fürchten, wird er keinen Tarifvertrag mehr abschließen. Dann verlieren alle.


4. Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

Üblicherweise werden zwei Arten von Tarifverträgen geschlossen: Der sogenannte Manteltarifvertrag regelt Arbeitszeiten, Urlaub, Entgeltfortzahlung, vermögenswirksame Leistungen und Ähnliches. Er hat eine Laufzeit von mehreren Jahren.

Ein Entgelt-Tarifvertrag wird meist für kürzere Zeit abgeschlossen. Er regelt, was die Beschäftigten verdienen. Zusätzlich gibt es zahlreiche Verträge mit Sonderregelungen, zum Beispiel zur Qualifizierung oder zur Altersteilzeit. Einen Überblick über die Tarifvertragsarten gibt es hier.

5. Was bringt ein Tarifvertrag?

Tarifverträge sorgen für Klarheit und Sicherheit: Beschäftigte mit Tarif müssen bei Bezahlung, Arbeitszeit, Urlaub und vielem mehr keine Willkür fürchten. Sie haben rechtsverbindliche Ansprüche.

Tarifbeschäftigte verdienen im Vergleich zu tariflosen Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr, sie haben kürzere Arbeitszeiten und länger Urlaub, sie bekommen häufiger Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Außerdem profitieren sie von zahlreichen Sonderregelungen wie Altersteilzeit, Recht auf Fortbildung, Übernahmegarantie für Azubis.


6. Was ist eine Tarifrunde?

Eine Tarifrunde ist der gesamte Zeitraum vom Aufstellen einer Forderung über Warnstreiks und Streiks, eine eventuelle Schlichtung bis hin zum Abschluss eines Tarifvertrags. Während der Tarifrunde treffen sich die Verhandlungskommissionen von Gewerkschaft und Arbeitgebern und verhandeln. Parallel machen die Beschäftigten Druck, um ihre Forderungen durchzusetzen: mit Aktionen oder Arbeitsniederlegungen.


7. Wie kommt die Forderung zustande?

Tarifforderungen sind Ergebnis eines demokratischen Prozesses. Beschäftigte und Gewerkschaftsmitglieder diskutieren darüber in den Betrieben. Zudem wählen IG Metall-Mitglieder ihre Vertreter*innen in den Tarifkommissionen.

Die Tarifkommissionen beschließen die Forderung, sie stellen die Verhandlungskommissionen und sie entscheiden über die Annahme von Verhandlungsergebnissen. In letzter Instanz entscheidet der IG Metall-Vorstand über die Tarifforderung.


8. Wie setzt die IG Metall ihre Forderungen durch?

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen können wir zu Warnstreiks aufrufen. Das sind zeitlich befristete, meist einige Stunden oder eine Schicht dauernde Arbeitsniederlegungen in einzelnen Betrieben.

Lenken die Arbeitgeber nicht ein, kann unser Vorstand einen Erzwingungsstreik beschließen. Über diesen unbefristeten Streik entscheiden die Mitglieder in einer Urabstimmung. Gestreikt werden darf erst, wenn die im Tarifvertrag festgelegte Friedenspflicht abgelaufen ist. Während eines Streiks erhalten Beschäftigte kein Entgelt. Dafür zahlen wir Streikgeld.


9. Was haben die vergangenen Tarifabschlüsse gebracht?

In der größten Branche, der Metall- und Elektroindustrie, erreichten wir im November 2022 ein Entgeltplus von 8,5 Prozent sowie Inflationsausgleichsprämien von 3000 Euro in zwei Stufen.  Zu Beginn des Jahres 2023 gibt es die erste Stufe der Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro netto. Im Juni 2023 steigen die Tarifentgelte um 5,2 Prozent.  

Anfang 2024 erhalten die Beschäftigten die zweite Stufe der Inflationsausgleichsprämie von weiteren 1500 Euro. Im Mai 2024 steigen die Tarifentgelte dann um 3,3 Prozent.

Davor gab es Meilensteine: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die 35-Stunden-Woche.


10. In meinem Betrieb gilt kein Tarifvertrag – was kann ich tun?

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel. Sie müssen von den Beschäftigten mit ihrer Gewerkschaft erkämpft werden. Wenn es in einem Betrieb keinen Tarifvertrag gibt, muss das kein Dauerzustand bleiben. Für alle, deren Firma bisher nicht tarifgebunden ist, zeigen wir in sechs Schritten, wie sich das ändern lässt. Rat und Hilfestellung gibt es zudem in unseren Geschäftsstellen.

Tarif

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen