Trotz Kündigungen
Paragon: Betriebsratswahl per Gerichtsvollzieher durchgesetzt

Sie fertigen unter anderem den Mechanismus für die Rolls-Royce-Kühlerfigur „Emily“ – für Löhne ab 2140 Euro brutto. Jetzt wählen sie bei Paragon in Landsberg am Lech endlich einen Betriebsrat, gegen alle Widerstände: Es hagelte Kündigungen. Doch mit Hilfe der IG Metall setzten sie ihr Recht durch.

18. März 202618. 3. 2026


Nur mit einer Gerichtsvollzieherin und der IG Metall an seiner Seite kam Samir A. wieder rein in seinen Betrieb – zur Wahl eines Wahlvorstands für die Betriebsratswahl beim Autozulieferer Paragon in Landsberg am Lech. Gemeinsam mit zwei Kollegen hatte Samir die Wahl angestoßen. Fünf Kündigungen konnten ihn nicht davon abhalten.

Bereits vor der Wahl drehte Samir in Begleitung der Gerichtsvollzieherin an drei Tagen für zwei Stunden Runden durch den Betrieb, um mit den Beschäftigten über die Vorbereitung der Wahl zu sprechen. Das hatte der 56-jährige Schichtleiter mit Hilfe der IG Metall vor Gericht durchgesetzt. Der Arbeitgeber wurde zu einem Ordnungsgeld von 8000 Euro verdonnert.

Seine Kolleginnen und Kollegen haben Samir nun auf Platz 1 in den Wahlvorstand gewählt. Die Arbeitgeberseite hatte zwar eigene Kandidaten aufgestellt und Beschäftigte in Einzelgesprächen bearbeitet. Trotzdem gingen alle drei Sitze und auch die der zwei Nachrücker mit absoluter Mehrheit an die Kandidierenden der IG Metall.
 

Löhne ab 2140 Euro brutto, Spezlwirtschaft, Chaos

Mit ihrer Wahl haben die 165 Beschäftigten klar gezeigt: Sie stehen hinter ihren Wahlvorständen und der IG Metall. Sie haben die Nase voll. Sie fertigen hier Spoiler und Spezialzubehör für Autos, darunter auch den Mechanismus für die „Emily“ – die Kühlerfigur von Rolls Royce. Doch die Arbeitsbedingungen sind alles andere als Luxus. Die Löhne in der Produktion starten bei 2140 Euro im Monat – brutto, bei einer 40-Stunden-Woche. Es gibt kein transparentes nachvollziehbares Entgeltsystem, sondern Bezahlung nach Nasenfaktor. Und seit vor etwa zwei Jahren eine neue Geschäftsleitung kam, knirscht es immer wieder in der Produktion.

„Ich bin seit 24 Jahren hier, doch die letzten zwei Jahre waren eine Katastrophe“, kritisiert Samir. „Immer wieder steht die Montagelinie, weil sie nicht rechtzeitig Teile nachkaufen. Und wir sollen dann Urlaub oder Minusstunden für die ausgefallene Zeit einbringen. Außer den Kumpels der Geschäftsführung. Die kriegen Privilegien. Aber unsere Leute, die hinter uns und der IG Metall stehen, kriegen Kündigungen. 26 Leute sind schon weg.“
 

Zu schwacher Schutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl

Die Wahl des Wahlvorstands war ein harter, drei Monate langer Kampf: Am 4. Dezember hängten Samir, sein Bruder und ein befreundeter Kollege die Einladung für die Wahlversammlung im Betrieb aus. Am nächsten Tag bekam Samir die fristlose Kündigung – die erste von insgesamt fünf. Sie nahmen ihm die Schlüssel und die Zugangschips ab.

Zwar sind seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes 2021 auch Initiatoren einer Betriebsratswahl vor Kündigung geschützt – und Samir hatte sich bereits im November 2025 mit Hilfe der IG Metall beim Notar registrieren lassen. Doch anders als für Betriebsräte, Wahlvorstände und Kandidierende ist der Schutz für Initiatoren nicht vollständig: Sie können zwar nicht wegen der Wahl, jedoch aus einem anderen „wichtigem Grund“ außerordentlich gekündigt werden.

„Der gesetzliche Schutz für Initiatoren ist zu schwach“, kritisiert Karl Musiol, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Oberland und Betriebsbetreuer für Paragon, der Samir rund um die Uhr begleitete und auch die Leitung der Wahlversammlung übernahm. „Der Arbeitgeber kann wie in Samirs Fall einfach jedes Mal eine neue Kündigung aus dem Sack ziehen und damit die Betriebsratswahl aufhalten – wenn nicht eine starke Gewerkschaft wie die IG Metall dahinterstehen, die die Initiatoren schützt und die Gerichtsverfahren vorfinanziert.“


Fristlose Kündigung unter fadenscheinigem Vorwand

Bei Samir schob die Geschäftsleitung als Grund für die Kündigung nach, er habe als Schichtleiter eine Beschäftigte rund eine Woche vor dem Aushang der Einladung zur Wahl zum Arbeitszeitbetrug angestiftet.

„Sie kam zu mir und fragte, ob sie nach Hause gehen kann, weil keine Arbeit mehr da ist“, berichtet Samir. „Ich habe ihr gesagt, dass ich sie nur gehen lassen kann, wenn sie krank ist. Dann kam sie wieder und meinte, sie hat Migräne – und ich ließ sie gehen. Aber wenn das Arbeitszeitbetrug gewesen sein soll: Warum werde ich als ‚Anstifter‘ gekündigt – die angebliche ‚Betrügerin‘ aber sogar befördert?“

Samir reichte mit Hilfe der IG Metall eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München ein. Und das Arbeitsgericht erließ eine einstweilige Verfügung, die das Landesarbeitsgericht München später bestätigte: Samir ist der Zugang zum Betrieb zu gewähren.

Doch trotz der Verfügung des Gerichts verwehrte ihm der Arbeitgeber am Wahltag am 12. Dezember den Zutritt – mit einer zweiten fristlosen Kündigung. Nach einer erneuten einstweiligen Verfügung kam Samir schließlich doch einige Tage später wieder in den Betrieb, mit der Gerichtsvollzieherin an seiner Seite – und er ließ sich auch nicht durch weitere Kündigungen beirren.
 

Gericht verfügt Weiterbeschäftigung – Samir ist wieder drin

Am 11. Februar verfügte schließlich das Arbeitsgericht München, dass der Arbeitgeber Samir weiterbeschäftigen muss – und hob in seinem Urteil hervor, dass die betriebliche Mitbestimmung zu einem demokratischen Staat gehört.

 „Das ist ein großer Erfolg, entgegen der bisherigen Rechtsprechung“, betont Isaf Gün, Arbeitsrechtlerin beim IG Metall-Vorstand. „Mit der Verfügung auf Weitbeschäftigung macht das Gericht deutlich, dass die fristlosen Kündigungen offensichtlich rechtswidrig sind, weil sie lediglich dazu dienen, Arbeitnehmer*innen an der Ausübung ihres demokratischen Wahlrechts zu hindern. Aber um solche Angriffe künftig zu verhindern, brauchen wir unbedingt einen besseren gesetzlichen Kündigungsschutz für Wahlakteure.“

Der Arbeitgeber zögerte die Umsetzung der gerichtlichen Verfügung noch bis zum letzten Tag der Frist hinaus. Doch seit dem 11. März ist Samir wieder drin im Betrieb. Der Wahlvorstand kann seine Arbeit aufnehmen und die Betriebsratswahl organisieren. Am 22. April wählen die Beschäftigten bei Paragon in Landsberg am Lech zum ersten Mal einen Betriebsrat.

Zwei Metallerinnen mit Schild Team IG Metall in Hamburg beim Aktionstag Fairwandel. Zwei Metallerinnen mit Schild Team IG Metall in Hamburg beim Aktionstag Fairwandel.

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