Beschäftigte reden mit
Wie Mitbestimmung im Betrieb funktioniert - und was sie bringt

Beschäftigte in deutschen Unternehmen haben Mitbestimmungsrechte. Das ist Demokratie im Betrieb und nutzt auch den Unternehmen. Wie wir die Mitbestimmung ausbauen können - und wo sie aktuell bedroht ist.

18. März 202618. 3. 2026


In Deutschland ist die demokratische Mitbestimmung der Arbeitnehmer gesetzlich verankert. Dadurch haben Beschäftigte eine Stimme in ihren Betrieben und Unternehmen. Arbeitnehmer können auf zwei Ebenen mitbestimmen: Im Betrieb über ihren Betriebsrat. Und im Unternehmen über ihre Vertreter im Aufsichtsrat.

Eines der wichtigsten Gesetze zur Mitbestimmung wird nun 50 Jahre alt: Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 (siehe unten).

Die IG Metall sagt: Höchste Zeit für ein Update. Denn die Mitbestimmung hat über die Zeit Löcher bekommen.

Problematisch ist zum Beispiel manche Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wie die „Europäische Aktiengesellschaft“. Diese Rechtsform ermöglicht es Unternehmen, die Mitbestimmung zu umgehen.

Ein neues Vorhaben der EU-Kommission könnte die Mitbestimmung weiter aushöhlen: Künftig soll es demnach für Unternehmen die neue Rechtform "EU-Inc." geben. Die Folgen wären: Neue Wege zur Umgehung der deutschen Unternehmensmitbestimmung und große Risiken für die Beschäftigten.

Zwei Metallerinnen mit Schild Team IG Metall in Hamburg beim Aktionstag Fairwandel. Zwei Metallerinnen mit Schild Team IG Metall in Hamburg beim Aktionstag Fairwandel.

Betriebsrat wählen - Team IG Metall stark machen

Betriebsratswahlen 2026

In tausenden Betrieben stehen jetzt die Betriebsratswahlen an. Mit Betriebsrat ist der Arbeitsplatz sicherer, besser und gesünder. Betriebsräte mit Beratung, Betreuung und Bildung der IG Metall erreichen mehr. Deshalb: Geht wählen. Macht unser „Team IG Metall“ stark.

mehr erfahren

Mehr Demokratie wagen

Betriebe und Unternehmen, in denen Beschäftigte mitbestimmen, haben bessere Arbeitsbedingungen: Sie bieten höhere und gerechtere Löhne, mehr Aus- und Weiterbildung, sie sind familienfreundlicher und die Arbeitsplätze sind sicherer.

Mitbestimmung nutzt aber auch den Unternehmen. Beschäftigte bringen ihre Ideen und ihr Wissen ein. Dadurch sind die Firmen produktiver, innovativer und nachhaltiger. Sie investieren mehr und erwirtschaften oft bessere Renditen. Das zeigt ein aktueller Forschungsüberblick der Böckler-Stiftung.

Ausbauen statt aushöhlen – für diesen Kurs kämpft die IG Metall bei der Mitbestimmung.

Neben Tarifverträgen ist demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten das wirksamste Instrument, um gute Arbeit und eine faire Beteiligung der Beschäftigten zu sichern.


Das fordert die IG Metall bei der Mitbestimmung

  1. Mitbestimmung auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform erweitern
    Immer mehr Unternehmen in Deutschland nutzen ausländische und europäische Rechtsformen, um sich der deutschen Mitbestimmungspflicht zu entziehen. Es muss gelten: Wer in Deutschland tätig ist, unterliegt auch deutschen Mitbestimmungsregeln – unabhängig von Firmensitz oder Rechtsform.
  2. Umgehung durch Flucht in andere Rechtsformen verhindern
    Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) wird häufig genutzt, um Mitbestimmung einzufrieren oder zu vermeiden. Notwendig ist eine Reform des SE‑Rechts, die Missbrauch verhindert und dynamische Mitbestimmung sicherstellt.
  3. Die „Lücke in der Drittelbeteiligung“ schließen
    Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahlen bleiben bislang bestimmte Arbeitnehmergruppen unberücksichtigt. Diese Lücke muss geschlossen werden, damit die gesetzliche Drittelbeteiligung alle Beschäftigten einbezieht.
  4. Einführung eines wirksamen Sanktionsregimes und bessere Antragsrechte
    Ein Sanktionsregime für Fälle rechtswidriger Nichtanwendung der Mitbestimmung, Ein Antragsrecht der Gewerkschaften in Statusverfahren, auch im Bereich der Drittelbeteiligung.
  5. Aktiver Einsatz der Bundesregierung für eine EU‑Richtlinie zur Mitbestimmung
    Europa braucht verbindliche Mindeststandards statt neuer Gesellschaftsformen. Die Bundesregierung muss sich für eine EU‑Richtlinie zur Unternehmensmitbestimmung starkmachen.
  6. Absenkung des Schwellenwerts für die paritätische Mitbestimmung auf 1000 Beschäftigte
    Demokratische Teilhabe muss auch in modernen Unternehmensstrukturen gesichert sein. Die Realität der Unternehmen von 1976 ist überholt, die Mitbestimmung muss diesem Umstand Rechnung tragen.
  7. Doppelstimmrecht abschaffen
    Zu oft haben wir als Gewerkschaft in den letzten Jahren beobachtet, dass Aufsichtsratsvoten nicht mehr im Austausch getroffen wurden, sondern mit dem Doppelstimmrecht die Arbeitnehmerseite überstimmt gemacht wurde. So funktioniert Sozialpartnerschaft nicht.


So funktioniert die Mitbestimmung

Betriebliche Mitbestimmung über den Betriebsrat:

In Betrieben ab fünf Beschäftigten werden Betriebsräte gewählt. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Informations- und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten sowie die Zusammenarbeit zwischen ihren gewählten Vertretern und ihrem Arbeitgeber. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 verabschiedet und 1972 sowie zuletzt 2001 erneuert.

Der Betriebsrat hat festgeschriebene Rechte, die er notfalls auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen kann. Der Betriebsrat bestimmt beispielsweise mit bei Beginn und Ende der Arbeitszeit, Mehrarbeit, Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Aus- und Weiterbildung oder bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen. Der Betriebsrat muss über die Personalplanung informiert und zu Kündigungen angehört werden.

Mehr zur Mitbestimmung im Betrieb hier


Unternehmensmitbestimmung über den Aufsichtsrat:

Beschäftigte in Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten wählen eigene Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat ihres Unternehmens. Der Aufsichtsrat beruft, berät und kontrolliert den Vorstand und prüft den Jahresabschluss.

Der Anteil der Arbeitnehmersitze im Aufsichtsrat hängt von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb ab. In Kapitalgesellschaften bis zu 2000 Beschäftigten ein Drittel der Aufsichtsratsvertreter, in Kapitalgesellschaften über 2000 Beschäftigten die Hälfte (paritätische Mitbestimmung) – wobei die Kapitalseite den Aufsichtsratsvorsitzenden stellt, der doppeltes Stimmrecht hat und dadurch die Mehrheit für die Kapitalseite sichert. Die paritätische Mitbestimmung gilt auch in Unternehmen der Montanindustrie (Bergbau, Eisen und Stahl) mit über 1000 Beschäftigten.

Mehr zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat hier

Mitbestimmung
Beschäftigte stehen zu einem großen Herz zusammen
Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

Online beitreten
Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen