Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Kurzarbeitergeld außerhalb des Arbeitskampfgebietes wird nur gezahlt, wenn der Arbeitsausfall nicht arbeitskampfbedingt, sondern vermeidbar ist und Alternativen unberücksichtigt geblieben sind.
Maßgeblich ist, ob der Arbeitskampf der vorgeschobene Grund für einen Arbeitsausfall ist und ob arbeitskampfbedingte Produktionshindernisse nicht beseitigt werden können.
Da immer weniger Unternehmen mit Lagerhaltung operieren und vielmehr nach dem Motto „Just in Time“ produzieren, wird es zunehmend schwieriger Kurzarbeit zu definieren. Eine Aufgabe, mit der sich im Streitfall der Neutralitäts-Ausschuss der Bundesagentur für Arbeit auseinander zu setzen hat.