Auf Verlangen einer Tarifpartei vereinbarte Klausel, insbesondere bei lang laufenden oder Stufentarifverträgen. Eine oder beide Tarifparteien können danach verlangen, dass der Tarifabschluss überprüft und ggf. bestimmte Vereinbarungen geändert/„revidiert“ werden.
Nicht selten enthalten Ergänzungstarifverträge, die das Ziel haben durch Arbeitgeberzusagen bei gleichzeitigen Einschnitten in die Tarifverträge die Beschäftigung zu sichern, solche Klauseln.
Beispiele
Zum Nachlesen
Wiedemann, Tarifvertragsgesetz, § 1 Rn. 259; § 4 Rn. 19 f., 55