Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Auf Verlangen einer Tarifpartei vereinbarte Klausel, insbesondere bei lang laufenden oder Stufentarifverträgen. Eine oder beide Tarifparteien können danach verlangen, dass der Tarifabschluss überprüft und ggf. bestimmte Vereinbarungen geändert/„revidiert“ werden.
Nicht selten enthalten Ergänzungstarifverträge, die das Ziel haben durch Arbeitgeberzusagen bei gleichzeitigen Einschnitten in die Tarifverträge die Beschäftigung zu sichern, solche Klauseln.
Beispiele
Zum Nachlesen
Wiedemann, Tarifvertragsgesetz, § 1 Rn. 259; § 4 Rn. 19 f., 55