Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildung & Duales StudiumIn Ausbildung und Studium durchstarten

Vergütung, Probezeit, Berufsschule - wir erklären, was du zum Start in die Ausbildung oder das duale Studium wissen musst.

Vergütung, Probezeit, Berufsschule - wir erklären, was du zum Start in die Ausbildung oder das duale Studium wissen musst.



Ob Ausbildung oder duales Studium: Damit du für die Herausforderungen in deinem neuen Lebensabschnitt gut gewappnet bist, haben wir hier Tipps und Infos für dich zusammen gestellt. Wir beantworten kurz und knapp neun Fragen, die sich Auszubildende häufig stellen. Außerdem gehen wir das Thema Finanzen an: Was gibt es an finanzieller Unterstützung, was solltest du zu deiner Ausbildungsvergütung wissen? Und natürlich erklären wir, wie und wo du bei Problemen Hilfe bekommst.
 

1/9 - Welche Unterlagen brauche ich zum Ausbildungsstart?

Das wichtigste Schriftstück ist dein Ausbildungsvertrag. Folgende Punkte sollte er mindestens enthalten:

  • Dauer der Probezeit
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Kündigungsregelungen
  • Sonderzahlungen
  • Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung

Außerdem musst du deinem Ausbildungsunternehmen zu Beginn deine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Sofern sie dir nicht vorliegt, kannst du sie bei deinem zuständigen Finanzamt erfragen. Zudem bekommst du von der Deutschen Rentenversicherung deine Sozialversicherungsnummer zugesendet. Die Versicherungsnummer wird einmalig vergeben und bleibt ein Leben lang gültig. Sie beinhaltet unter anderem das Geburtsdatum, aus welchem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Der Sozialversicherungsausweis ist ebenso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der persönlichen Versicherungsnummer. Darüber hinaus braucht die Personalabteilung deine Krankenversicherung und die Daten deines Girokontos.

2/9 - Wie lange habe ich Probezeit?

Das Berufsbildungsgesetz legt fest: Die Probezeit muss mindestens einen und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit sollen sich Arbeitgeber und Azubi gegenseitig kennenlernen. So kannst du überprüfen, ob du den für dich richtigen Beruf gewählt hast. Während der Probezeit kannst sowohl du als Azubi als auch der Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

3/9 - Muss ich in die Berufsschule?

Ja, der Unterricht in der Berufsschule ist ein wichtiger Bestandteil deiner betrieblichen Ausbildung. In der Regel ist er ist für alle Azubis verpflichtend. Er findet entweder im Block oder in Teilzeit statt. Dein Arbeitgeber muss dich für diese Zeit bezahlt freistellen. Außerdem müssen dir alle Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wie die Schulzeit genau geregelt ist, erfährst du im Ratgeber Berufsschule.

 

Ausbildung & duales Studium

4/9 - Muss ich jede Aufgabe erledigen, die mir aufgetragen wird?

Häufig kommt es vor, dass gerade Auszubildende Aufgaben bekommen, die nicht dem Ausbildungsinhalt des Berufs entsprechen. Diese „Aufgaben“ nennt man ausbildungsfremde Tätigkeiten. Welche Tätigkeiten dazugehören, lässt sich jedoch nicht immer genau festlegen. Beispielsweise sind in der kaufmännischen Ausbildung Ablage- und Kopierarbeiten auch Bestandteile der Ausbildung. Wenn diese Tätigkeiten jedoch dominieren oder gar ausschließlich vom Auszubildenden erledigt werden, dienen sie nicht mehr dem Ausbildungszweck und können als ausbildungsfremde Tätigkeiten eingestuft werden. Sie sind verboten, denn Auszubildende sollen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.

Welche Tätigkeiten genau vorgeschrieben sind, steht im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan – das Auto des Chefs waschen oder ständig Botengänge erledigen, gehört aber definitiv nicht dazu. Ausbildungsrahmenpläne zu sämtlichen Berufen findest Du auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

5/9 - Woran erkenne ich eine gute Ausbildungsstelle?

Deine Ausbildung im Betrieb sollte zeitlich und inhaltlich gut strukturiert sein. Zu diesem Zweck stellt der Ausbilder einen Ausbildungsplan auf, den du zu Beginn ausgehändigt bekommst. Er stellt sicher, dass du alle Inhalte und Tätigkeiten lernst, die für deinen Beruf notwendig und wichtig sind. Wenn du ständig ausbildungsfremde Tätigkeiten aufgebrummt bekommst, ist das nicht zulässig. In diesem Fall solltest du dich an deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb oder an deinen Betriebsrat wenden. Auch Überstunden, die nicht dem Zweck der Ausbildung dienen – und die womöglich nicht einmal vergütet werden oder durch Freizeit ausgeglichen werden können – sind verboten. Auch hier gilt: JAV, Betriebsrat oder deine zuständige IG Metall vor Ort ansprechen und weitere Schritte klären. Mehr Kriterien für eine gute Ausbildung findest du in der Checkliste Ausbildungsqualität.

6/9 - Was ist mit Überstunden?

Lass dich in Deiner Ausbildung nicht auf Überstunden ein. Wer eine Ausbildung macht, ist ausschließlich für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Dazu reicht die tägliche Ausbildungszeit völlig aus. Ordnet der Arbeitgeber Überstunden an, müssen diese immer dem Ausbildungszweck dienen. Das heißt, ein Ausbilder muss anwesend sein und Ausbildung muss stattfinden. Der Arbeitgeber muss Überstunden mit Mehrarbeitszuschlag auszahlen oder mit entsprechendem Zeitzuschlag durch Freizeit ausgleichen.

 

 

Wir sind vor Ort
Beratung & Hilfe
Kontakt
Mitglied werden
Ohne dich kein Wir
Beitreten

7/9 - Wie viel Urlaub steht mir zu?

Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro Jahr gibt. Unsere Tarifverträge sehen bis auf wenige Ausnahmen 30 Tage Urlaub vor. Der Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, davon muss dir der Arbeitgeber mindestens zwei Wochen am Stück gewähren. Wir raten, den Urlaubsantrag frühzeitig schriftlich zu stellen. Darauf muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats reagieren.

8/9 - Übernahme nach der Ausbildung?

Seit 2012 haben Azubis, die IG Metall-Mitglied sind, nach erfolgreicher Ausbildung grundsätzlich einen tariflichen Anspruch auf unbefristete Übernahme. Das haben wir in der Metall- und Elektrobranche, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Holz- und Kunststoffbranche sowie in vielen Handwerksbereichen durchgesetzt. Hier muss der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Personalbedarf feststellen und planen, wie viele Ausgelernte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Wenn nach dieser Personalbedarfsplanung feststeht, dass eine unbefristete Übernahme möglich ist, besteht ein Anspruch darauf. Auch wenn der Betrieb über Bedarf ausbildet, haben Ausgelernte einen Anspruch darauf, mindestens für ein Jahr beschäftigt zu werden – es sei denn, Betriebsrat und Arbeitgeber haben dazu etwas anderes vereinbart.

9/9 - Mein Ausbilder schickt mich nach Hause, weil es keine Arbeit mehr im Betrieb gibt. Was passiert jetzt mit mir und meiner Ausbildung?

Wenn der Ausbildungsbetrieb dich nach Hause schickt, verzichtet er auf deine Ausbildungsleistung beziehungsweise deine Arbeitskraft. Eine Berechnung von Minusstunden ist in diesem Fall nicht rechtens. Die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest.

 

Junger Mann steht zwischen Regalen in einer Bibliothek und schaut in ein Buch. Junger Mann steht zwischen Regalen in einer Bibliothek und schaut in ein Buch.

Für Studierende

Wohngeld, Studienkredite und mehr: Hier beantworten wir Fragen, die sich dual Studierende häufig stellen. Und wir erklären, an wen du dich bei Problemen wenden kannst.

Mehr erfahren
Wir sind deine Gewerkschaft

Wir machen uns stark für faire Vergütungen, gute Arbeit, Zukunftsperspektiven und Chancengleichheit. Solidarisch und kämpferisch.

Illustration zum Thema Besser mit Tarif für Auszubildende und dual Studierende

Mehr Geld und Zeit

Unsere Tarifverträge machen es Dir leichter.

Illustration zum Thema Rechtsschutz für Auszubildende und dual Studierende

Rechtsschutz

Im Job und bei Prüfungsangelegenheiten.

Check von Arbeits- und Ausbildungszeugni

Faire Beurteilung

Wir checken Deine Zeugnisse und Arbeitsverträge

Illustration zum Thema Seminare für Auszubildende

Seminare und Praktika

Bleib mit uns up to date in Theorie und Praxis.

Streikrecht für Auszubildende und dual Studierende erklärt

Streikunterstützung

Wir sind Dein Netz – im Ernstfall erst recht!

Illustration zum Thema „mit der IG Metall zum Stipendium“

Stipendium

Studieren mit dem Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung.

Illustration zur Solidar-Gemeinschaft IG Metall

Solidarität

Wir halten zusammen!

Clever sparen mit der ISIC-Card

ISIC-Card für Sparfüchse

Rabatte und Vergünstigungen – weltweit.

Illustration zur Freizeitunfallversicherung für Auszubildende und dual Studierende

Freizeit-Unfallversicherung

Mit uns bist Du auch in deiner Freizeit versichert.

Glossar
Ausbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

Hier nachschlagen
Mit der IG Metall-App keine News verpassen. Mit der IG Metall-App keine News verpassen.

Unsere News direkt aufs Smartphone

IG Metall-App für Android und iOS

Mit unserer IG Metall-App informieren wir Dich über Tarifabschlüsse und Entgelterhöhungen. Wir berichten über Politik und aus den Betrieben. Ebenfalls beliebt: Der Schichtplaner, unsere Ratgeber rund um das Arbeitsleben sowie die verschiedenen Services.

IG Metall-App
neu auf igmetall.de
Grabstein-Aktion bei Ford in Köln
Zukunft unserer IndustrieUrabstimmung bei Ford: 93,5 Prozent für Streik

Mit 93,5 % Ja-Stimmen haben die stimmberechtigten IG Metall Mitglieder in einer Urabstimmung bei Ford in Köln für einen Arbeitskampf gestimmt, um die Forderungen zu einem Sozialtarifvertrag durchzusetzen.

Zerstörtes Bremen im Zweiten Weltkrieg
Jahrestag 8. Mai 1945Endlich frei! Die Gewerkschaften und das Kriegsende

Für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter bedeutete der 8. Mai 1945 das Ende eines Terrors, der bis in die letzten Kriegstage wütete. Der 80. Jahrestag des Kriegsendes bleibt ein Tag der Erinnerung und der Mahnung.

Beschäftigte bei einer Kundgebung in der Kfz-Tarifrunde in Leinfelden
Kfz-Tarifrunde 2025Mehr Geld und freie Tage auch im Kfz-Handwerk Hamburg

Nach Niedersachsen gibt es nun auch im Kfz-Handwerk Hamburg ein Verhandlungsergebnis: 2,3 Prozent mehr Geld ab Juli – für Auszubildende 80 Euro mehr im Monat, sowie weitere 3,3 Prozent ab August 2026. Zudem können Beschäftigte Geld in zusätzliche Zeit umwandeln: bis zu 5 freie Tage im Jahr.

Gleichstellungspolitische Impulse setzen
Mit Tarifvertrag und Betriebsrat mehr GeldIngenieurgehälter 2025 und 2026

16 Prozent mehr Geld verdienen Ingenieurinnen und Ingenieure in Betrieben, die nach Tarif bezahlen. In Unternehmen mit Betriebsrat liegt das Einkommen ebenfalls höher. Unsere Flyer geben Auskunft, wer wie viel in der Metall- und Elektroindustrie verdient und worauf es beim Entgelt ankommt.

Warnstreik der MEWA-Beschäftigten in Rodgau am 2.6.2023
Tarifrunde Textile Dienste 2025Erste Verhandlung endet ergebnislos

Arbeitgeberseite bewegt sich keinen Schritt: Die erste Runde der Tarifverhandlungen in den Textilen Diensten geht ohne ein Angebot zu Ende.

1000 Beschäftigte bei der Demo vor der Kfz-Tarifverhandlung in Leinfelden-Echterdingen / Baden-Württemberg
Kfz-Tarifrunde 2025 Immer noch kein Angebot der Kfz-Arbeitgeber

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde legen die Kfz-Arbeitgeber kein Angebot vor. Die Beschäftigten machen Druck: Über 22 000 Beschäftigte waren bereits bei Aktionen und Warnstreiks dabei. Die IG Metall fordert 6,5 Prozent mehr Geld, 170 Euro mehr für Auszubildende und eine Entlastungskomponente.

Drei Frauen auf der Demonstration in Kaarst. Eine Frau hält ein Schild „Mehr Geld“ hoch.
Tarifrunde Textile Dienste 2025Textile Dienste: Beschäftigte fordern 6 Prozent

Mehr Geld und die Verbesserung der Altersteilzeit - das sind die Forderungen der Beschäftigten in der Tarifrunde der Textilen Dienste.

Podcast „Maloche und Malibu“
 Podcast „Maloche und Malibu“Krank? Das musst du wissen!

Was tun, wenn mein Chef mich mobbt? Welcher war der größte Streik der Geschichte? Im Podcast „Maloche und Malibu“ besprechen wir die großen Fragen der Arbeitswelt. Folge 38 trägt den Titel „Krank? Das musst du wissen!“

Junge Frau arbeitet mit Laptop auf dem Fußboden
Das gibt es vom Fiskus zurückRatgeber Steuererklärung 2024

Für die Steuererklärung des Jahres 2024 gibt es einige Änderungen. Wer jetzt an der Steuererklärung sitzt, sollte die dafür geltenden Steuervorteile kennen.

Zwei Frauen unterhalten sich im Betrieb
Tarifrunde Textile Dienste 2025Werde Tarifbotschafterin / Tarifbotschafter!

Im Mai 2025 starten die neuen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Textilen Dienste. Da heißt es auch in deinem Betrieb: Mitmachen ist alles!

Besser mit TarifSo haben wir unseren Tarifvertrag erreicht

Seit Anfang April gibt’s Metall-Tarif beim Autozulieferer Weitkowitz in Peine, bis zu 700 Euro mehr im Monat. Beschäftigte verhandelten selbst mit. Wie das geht, lernten sie auf einem IG Metall-Seminar, gemeinsam mit weiteren Betrieben in der Region, die nun auch ihren Tarif angehen.

Eine Frau beim Warnstreik bei Kenvue in Wuppertal in der Tarifrunde der Textil- und Bekleidungsindustrie West
Tarifrunde Textil und Bekleidung West 2025Tarifergebnis erzielt - Warnstreiks brachten die Wende

Durchbruch bei den Tarifverhandlungen für die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie. Beschäftigte erhalten mehr Geld und verbesserte Altersteilzeit. Auf dieses Tarifergebnis haben sich IG Metall und Arbeitgeber verständigt.

Newsletter bestellen