Auch wenn die Arbeitgeber das immer wieder infrage stellen: Moderne Betriebsräte stellen die Weichen für die Zukunft ihrer Betriebe. Sie entwickeln eigene Ideen, Konzepte und Zukunftsvereinbarungen. Sie gestalten FairWandel jeden Tag im Betrieb aktiv mit. So wie Hasan Cantürk. Er ist Betriebsratsvorsitzender im Stahlwerk von Outokumpu Krefeld.
„Ich wünsche mir mehr Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Oft haben Beschäftigte und Betriebsrat bessere Konzepte.“
Hasim Cantürk, Betriebsratsvorsitzender Outokumpu, Krefeld
Digitalisierung und Klimapolitik stellen die geltenden Mitbestimmungsrechte vor ganz neue Herausforderungen. Das Betriebsverfassungsgesetz braucht deshalb eine Runderneuerung. Nur ein Facelift reicht nicht.
Die IG Metall fordert:
- Betriebsräte brauchen mehr Mitbestimmungsrechte bei Beschäftigungs- und Standortsicherung und Qualifizierung.
- Auch im digitalen Raum, jenseits der Werkstore. Betriebsräte und Gewerkschaften brauchen daher zusätzlich ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb.
Für mehr Mitbestimmung bei strategischen Entscheidungen
Auch bei der Unternehmensmitbestimmung ist der Gesetzgeber gefordert. Denn es gibt einen Trick, die Regeln zu unterlaufen. Unternehmen wandeln ihre Rechtsform frühzeitig in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE), bevor die gesetzlichen Schwellenwerte von 500 – für die Drittelbeteiligung – oder 2.000 Beschäftigten für die paritätische Unternehmensmitbestimmung erreicht werden. Damit vermeiden Dax-Unternehmen einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat.
„Die Strukturen der Mitbestimmung müssen mit den immer komplexer werdenden Unternehmensstrukturen mithalten – damit Mitbestimmung nicht ins Leere läuft“, sagt Bettina Haller, Konzernbetriebsratsvorsitzende der Siemens AG. Deshalb ist der Gesetzgeber aufgerufen, Standards zu setzen und Rechte auszuweiten.
Die IG Metall fordert unter anderem:
- das Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden zugunsten eines Schlichtungsverfahrens abzuschaffen.
- die Schwellenwerte für eine gleichberechtigte Mitbestimmung auf 1000 Beschäftigte zu senken.
Für eine starke Tarifbindung
Die Tarifautonomie als wesentlicher Pfeiler für mehr Demokratie in der Arbeitswelt funktioniert nur, wenn das Tarifsystem und die Tarifbindung eine ausreichende Reichweite haben. Die Tarifbindung nimmt aber immer weiter ab, in allen Branchen und Regionen. Dass eine Stabilisierung dringend nötig ist, zeigt auch die stetig wachsende Zahl von Geringverdienern und Aufstockern.
Die IG Metall fordert:
- Die IG Metall setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Attraktivität von Tarifverträgen zu steigern und fordert unter anderem, die Mitgliedschaft in den Tarif-Arbeitgeberverbänden zu privilegieren und die Mitgliedschaft in Nicht-Tarifträgerverbänden zu reglementieren.
- Der Gesetzgeber könnte bestimmte tarifvertragliche Leistungen zudem für originär tarifgebundene Unternehmen privilegieren, etwa bei Qualifizierungs-, Arbeitszeit- oder Altersteilzeitregelungen. Mitgliedervorteilsregelungen sollten rechtlich abgesichert werden.
- Die IG Metall fordert die Möglichkeit für Gewerkschaftsmitglieder, ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich geltend machen zu können. Auch Mitglieder, deren Einkommen so gering ist, dass kein Lohnsteuerabzug ausgelöst wird, sollen entlastet werden.
- Darüber hinaus muss die Geltung und Bindung von Tarifverträgen stabilisiert werden. Paragraf 613a BGB muss dahingehend abgepasst werden, dass Tarifverträge bei Abspaltungen und Betriebsübergangen fortgelten.
Die Metallforderungen zu „Mitbestimmung und Tarifautonomie stärken“ für findet Ihr hier (PDF, 6 Seiten, 420 KB).
Ausführliche Hintergründe, Zahlen, Daten und Fakten zur Forderung nach mehr Mitbestimmung und eine stärkere Tarifbinfdung findet ihr hier (PDF, 3 Seiten, 100 KB).