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Kurze Informationen von A bis Z - In unserem Arbeitslexikon kannst Du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschauen.

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Betriebsübergang

Was ist ein Betriebsübergang?
Beim Betriebsübergang wechselt der Inhaber eines Betriebs oder eines Betriebsteils. Zwar behalten die Arbeitnehmer, die auf den neuen Betriebsinhaber übergehen, alle Rechte aus ihrem Arbeitsverhältnis. Trotzdem entstehen Risiken für die betroffenen Arbeitnehmer. Der Tarifbereich kann sich ändern. Die Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen kann in Frage gestellt sein. Manchmal versucht ein Arbeitgeber, sich dem Tarifvertrag mit Hilfe eines Betriebsübergangs zu entziehen. Diese für die Beschäftigten besondere Situation des Betriebsübergangs regelt § 613a BGB. Er zielt darauf ab, den sozialen Besitzstand der Arbeitnehmer zu erhalten und ihnen einen lückenlosen Bestandsschutz zu gewähren. Doch § 613a gibt den Arbeitnehmer nur einen sehr unvollkommenen Schutz. Soweit ein Betriebsrat existiert, sollte dieser versuchen, den gesetzlichen Mindestschutz nachzubessern. So kann etwa vereinbart werden, betriebsbedingte Kündigungen für einen gewissen Zeitraum nach dem Übergang auszuschließen.

Tipps für betroffene Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer können nicht gezwungen werden, durch einen Betriebsübergang auf einen anderen Inhaber zu wechseln. Sie können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen.
  • Bei rechtzeitigem Widerspruch geht das Arbeitsverhältnis nicht auf den Betriebserwerber über, sondern er bleibt weiterhin Arbeitnehmer des Betriebsveräußerers. Dadurch besteht für den widersprechenden Arbeitnehmer aber das Risiko einer betriebsbedingten Kündigung.
  • Der Übergang der Arbeitsverhältnisse auf einen neuen Arbeitgeber bedeutet nicht, dass die Arbeitnehmer auch einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Sie sollten sich auch weigern, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, denn der wird häufig schlechter sein als der alte Arbeitsvertrag.
  • Ansprüche der Beschäftigten auf betriebliche Altersversorgung gehen auf den Erwerber über.
  • Es bietet sich an, eine Überleitungsbetriebsvereinbarung für die Betriebsvereinbarungen abzuschließen oder einen Überleitungstarifvertrag zu vereinbaren, wenn sich der Tarifbereich ändert. Denn Inhalte von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können ein Jahr nach dem Betriebsübergang geändert werden. Mit einem Streik können die Beschäftigten versuchen, beim Erwerber einen Haustarifvertrag oder Tarifbindung durchzusetzen.