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Arbeitslexikon

Kurze Informationen von A bis Z - in unserem Arbeitslexikon kannst du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschlagen.

Betriebsvereinbarung

Im Gegensatz zu Tarifverträgen werden Betriebsvereinbarungen von den Betriebsparteien, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, abgeschlossen. Gegenstand von Betriebsvereinbarungen können sein die Arbeitsbedingungen im Betrieb oder auch Entgelte – soweit diese nicht durch Tarifverträge geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden (Tarifvorrang).
Eine Betriebsvereinbarung kann sich auch auf die Umsetzung oder Konkretisierung tariflicher (Rahmen-)Regelungen beziehen.