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Kurze Informationen von A bis Z - In unserem Arbeitslexikon kannst Du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschauen.

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Änderungskündigung

Will ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines Beschäftigten verändern, braucht er dafür dessen Einverständnis. Über den Weg einer Änderungskündigung kann er durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung den geltenden Vertrag beenden und gleichzeitig einen anderen Vertrag zu anderen – in der Regel schlechteren – Bedingungen anbieten. Solll der Arbeitnehmer etwa in einer anderen Abteilung des Unternehmens mit veränderter Arbeitszeit und schlechterer Bezahlung eingesetzt werden, muss er einen neuen Arbeitsvertrag bekommen – deshalb ist eine Änderungskündigung nötig.
Grudsätzlich ist auch eine Änderungskündung eine echte Kündigung. Daher müssen die entsprechenden Voraussetzungen wie Kündigungsfrist, Information des Betriebsrats erfüllt werden. In der Folge ist sie mit dem Angebot verbunden, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Der Beschäftigte muss innerhalb von drei Wochen auf die Änderungskündigung reagieren. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

  • Er nimmt das Angebot des Arbeitgebers an. Dann wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der dreiwöchigen Frist unter den neuen Bedingungen weitergeführt.
  • Er lehnt das Angebot ab. Damit wird das Arbeitsverhältnis zu dem genannten Kündigungstermin komplett beendet. Der Arbeitnehmer kann nur noch eine Kündigungsschutzklage erheben.
  • Er nimmt das Angebot unter Vorbehalt an. Das heißt, der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung grundsätzlich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Das gibt ihm die Möglichkeit, die Bedingungen des geänderten Arbeitsvertrages auf ihre Rechtmäßigkeit und Zumutbarkeit prüfen zu lassen. In diesem Fall muss Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Dann muss das Gericht überprüfen, ob die Gründe für die Kündigung ausreichend waren, und ob die neuen Bedingungen zumutbar sind. Wenn der Arbeitnehmer das Verfahren gewinnt, wird sein Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen am alten Arbeitsplatz fortgesetzt; gewinnt der Arbeitgeber, gelten die neuen Konditionen.

    November 2013