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Kurze Informationen von A bis Z - In unserem Arbeitslexikon kannst Du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschauen.

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Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Der Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) ist ein bundesweit gültiger Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie. Gewerkschaftsmitglieder in tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie haben demnach einen Anspruch auf monatlich 26,59 Euro (Auszubildende 13, 29 Euro) für eine Altersvorsorge. Seit 2008 gibt es auch für die Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie einen Tarifvertrag Altersvorsorge. Demnach bekommen in den betreffenden Tarifgebieten der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Vollzeitbeschäftigte und auch Auszubildende jährlich etwa 375 Euro für die zusätzliche Altersvorsorge. Der genaue Betrag ist von der jeweiligen Regelung im Tarifgebiet abhängig und erhöht sich mit den tarifvertraglichen Entgelterhöhungen. Die Anlagemöglichkeiten für die Altersvorsorgewirksamen Leistungen definiert der Tarifvertrag. Die AVWL fließt entweder in eine förderfähige private Altersvorsorge oder in eine Altersvorsorgezusage des Arbeitsgebers; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Je nach Anlageform gewährt der Staat unterschiedliche Vergünstigungen.
Die möglichen Anlagearten sind:
  • Privater Altersvorsorgevertrag: Der Vertrag muss gemäß Paragraf 10, 88 ff Einkommenssteuergesetz (EStG) förderfähig sein.
  • Entgeltumwandlung in eine arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgungszusage des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber zahlt das Geld direkt ein. Der Betrag wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch sinkt das Einkommen und es fallen – in der Regel – weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.
  • Betriebsrente: Wenn es eine freiwillige Betriebsvereinbarung dazu gibt, kann der Arbeitgeber eine sogenannte arbeitgeberfinanzierte Altersversorgungszusage anbieten. Dabei zahlt der Arbeitgeber das Geld in die Betriebsrente ein, es wird nie Teil des Entgelts des Arbeitnehmers.
Welche der Alternativen die günstigste ist, kommt auf die individuellen Verhältnisse an. Dabei gilt: Je geringer das Einkommen und je höher die Kinderzahl, umso vorteilhafter ist es, zu „riestern“. Ein Durchschnittsverdiener ohne Kinder fährt meist besser mit einer Entgeltumwandlung. Wichtig für Auszubildende: Die Entgeltumwandlung kann das Kindergeld retten. Wer durch Umwandlung unter die Einkommensfreigrenze von 8004 Euro im Jahr fällt, bekommt weiterhin das Kindergeld.

Alle drei Modelle sind beim Arbeitgeber zu beantragen. Zudem ist bei der ersten und zweiten Alternative ein Vertrag mit einem entsprechenden Versicherungsanbieter notwendig. Der Tarifvertrag über AVWL ist die Weiterführung des Tarifvertrages über vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL. Die entscheidende Veränderung: Beschäftigte können die Leistungen nur noch zur Altersvorsorge nutzen. Bestehende Alt-Verträge bleiben gültig, können aber nicht mehr verlängert werden. Wer nach Ablauf in den Genuss von AVWL kommen will, muss einen neuen Vertrag abschließen.

November 2013