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26.06.2025
Die neue TRBS 1151: Gefährdungsbeurteilung bei Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel sind in den Betrieben allgegenwärtig: Ob Laptop, Stemmeisen oder CNC-Maschine – täglich nutzen Beschäftigte sie für ihre Arbeit. Aufgabe des Arbeitgebers ist es, dafür Sorge zu tragen, dass dies sicher, alter(n)sgerecht und – wo möglich – auch lernförderlich von statten geht.


Veranstaltungszeit

26.06.2025

09:30 - 12:00


Ansprechpartner

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IG Metall Vorstand | Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik/ Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz

Moriz Boje Tiedemann

+49 69 6693 2031

Moriz-Boje.Tiedemann@igmetall.de

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IG Metall Vorstand | FB Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik/Res. Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz/SBV

Oliver Oster

+49 69 6693 2818

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Um dies sicherzustellen, hat er für die Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, in der sowohl die körperlichen wie auch die psychischen Belastungen zu berücksichtigen sind. Gegebenenfalls müssen Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden, um ergonomische Standards zu erfüllen. Gegebenenfalls müssen Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden, um ergonomische Standards zu erfüllen. 


Welchen Qualitätsstandards die Ermittlung von Gefährdungen genügen muss, welche Maßstäbe dabei angelegt werden und/oder welche Beurteilungs-Instrumente sinnvoll sind, war in der Praxis bislang jedoch oft nicht klar. Genau an diesen Punkten setzt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1151 an. Sie beschreibt die Anforderungen an das Verfahren für die Gefährdungsbeurteilung an der Schnittstelle zwischen Arbeitsmittel und Beschäftigten. Gemeint ist damit die Bedienung einer Maschine, das Benutzen eines Werkzeugs oder auch die Arbeit mit dem Laptop. Darüber hinaus gibt die TRBS 1151 einen Überblick über die Gefährdungen, die an dieser Schnittstelle entstehen können und benennt Gestaltungsanforderungen. Für Betriebsräte ergeben sich damit neue Möglichkeiten, gesunde Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

Die virtuelle Fachtagung gibt euch einen Überblick über die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln, die in der TRBS 1151 formuliert werden. Außerdem werfen wir einen Blick auf die ersten Schritte zur Umsetzung der neuen Regel im Betrieb.

Die Veranstaltung findet am 26. Juni 2025 von 9:30 – 12:00 Uhr per Videokonferenz (MS Teams) im Rahmen der §§ 37 (6) BetrVG und 179 (4) SGB IX statt. Betriebsrät*innen und Schwerbehindertenvertreter*innen können sich hierfür von der Arbeit freistellen lassen. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben.

Um Anmeldung bitten wir bis zum 13. Juni 2025 per E-Mail an ags@igmetall.de mit dem Stichwort „Fachtagung TRBS 1151“.

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