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06.-08.03.2024
„Lieferkettengesetz“: Wichtiges Handwerkszeug für Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat

Auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen seit Januar 2024 unter dieses Gesetz. Betriebsräte, Wirtschaftsausschüsse und Aufsichtsräte haben dabei entscheidende Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Im Seminar erarbeiten sich die Teilnehmer*innen konkrete Ansätze für ihr Unternehmen.


Veranstaltungszeit

06.-08.03.2024

Veranstaltungsort

Hotel Melchior Park Würzburg

Am Galgenberg 49

97074 Würzburg


Ansprechpartner

IG Metall Vorstand | Funktionsbereich Betriebspolitik / Resort Vertrauensleute, Betriebs- und Unternehmenspolitik

Christian Weis

Christian.Weis@igmetall.de

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Seminar der Kritischen Akademie Inzell in Würzburg – Anmeldung hier

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer*innen, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, Ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen ab Januar 2024 unter dieses Gesetz. Kleinere Unternehmen können als Teil einer Lieferkette wiederum auch von den Sorgfaltspflichten ihrer Kunden betroffen sein. Betriebsräte, Wirtschaftsausschüsse und Aufsichtsräte haben dabei entscheidende Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Im Seminar erarbeiten sich die Teilnehmer*innen konkrete Ansätze für ihr Unternehmen.

Worum geht es bei dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz?

  • Ziel des Gesetzes?
  • Was bedeutet das für die AN-Vertretungen
  • Anwendungsbereich § 1 Abs. 1,3 LkSG
    • Welche menschlichen Risiken sollen vorgebeugt werden?
    • Welchen umweltbezogenen Risiken soll vorgebeugt werden?
    • Wie weit reicht die Lieferkette?
    • Welche Sorgfaltspflichten greifen?
  • Die unternehmerischen Sorgfaltspflichten des LkSG
  • Handlungsmöglichkeiten für
    • AN-Vertreter*innen im Aufsichtsrat
    • Betriebsrat (GBR/KBR/EBR)
    • Wirtschaftsausschuss
  • Allg. Stellschrauben und Parameter des Risikomanagements
  • Risk-Management in Bezug auf Risiken in Lieferketten – welche Parameter sind zu verändern

Die Teilnehmenden erlangen das Wissen, das Sie als Arbeitnehmervertreter*innen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengestz (LkSG) brauchen. Ihr Wissen bleibt nicht im Allgemeinen, sie bekommen das Handwerkszeug für ihre Betriebsratsarbeit. 

Kosten (Seminargebühr): 970,00 Euro

Kosten (Unterkunft & Verpflegung): 631,50 Euro inkl. MwSt.

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG