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Ausbildungsberuf
Patentingenieurwesen (grundständig)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Das Studium im Überblick

Das grundständige Studienfach Patentingenieurwesen vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Maschinenbau und Elektrotechnik sowie Recht und Betriebswirtschaft im Bereich des Patentwesens und führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Patentingenieurwesen kann man auch im Rahmen von dualen Studiengängen studieren.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für das Studium

Voraussetzung für das Studium an Fachhochschulen ist mindestens die Fachhochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Informationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Je nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.

Bei dualen Studiengängen wird i.d.R. ein Ausbildungs-, Praktikums- oder Arbeitsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen (sog. Praxispartner) vorausgesetzt.

Gegebenenfalls ist ein Vorpraktikum nachzuweisen.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium:

Physik, Chemie:

Studienbewerber/innen sollten solide naturwissenschaftliche Kenntnisse aus der Schule mitbringen. Zu Beginn des Studiums stehen z.B. Elektrotechnik, technische Mechanik und Werkstofftechnik auf dem Plan.

Wirtschaft/Recht:

Die Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen, wie z.B. dem privaten und öffentlichen Recht sowie dem Patentrecht, gehört zum Studium. Außerdem werden die betriebswirtschaftlichen Aspekte des Patentwesens gelehrt. Wer gutes Schulwissen aus diesem Bereich mitbringt, hat es leichter.

Mathematik:

Mathematik spielt in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen eine wichtige Rolle. Benötigt wird Wissen aus der anwendungsbezogenen Mathematik, z.B. muss man mit Vektor- und Infinitesimalrechnung umgehen können.

Informatik:

Benötigt werden insbesondere Datenbankkenntnisse. Im Studium werden beispielsweise Techniken zur Recherche in technischen und patentrechtlichen Informationsquellen und -datenbanken ausgearbeitet und angewandt.

Englisch:

Fachliteratur steht häufig nur in englischer Sprache zur Verfügung. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Zudem muss man englischsprachige Patenttexte lesen und ins Deutsche übersetzen können.

Ausbildung

Studieninhalte

Pflichtmodule (beispielhaft):

  • Betriebswirtschaftslehre und Management

  • Elektrotechnik

  • Informatik

  • Konstruktion inkl. CAD-Anwendung

  • Mathematik

  • Messtechnik

  • Patentmanagement

  • Physik

  • Recht

  • Regelungs- und Steuerungstechnik

  • Technische Mechanik

  • Werkstofftechnik und Chemie

Wahlpflichtmodule (beispielhaft):

  • Fertigungsleittechnik und 3-D-Druck

  • Gebäudeautomation und Smart Home

  • Grundlagen der Lasertechnik

  • Grundlagen der Nachhaltigkeit

  • Kunststoffverarbeitung

  • Verbrennungsmotoren und Fahrzeugleichtbau

Praktische Studieninhalte:

Ggf. Praktika, Praxismodule, Praxissemester (z.B. in Patentanwaltskanzleien)

Spezialisierung während des Studiums

Bereits im grundständigen Studienfach Patentingenieurwesen kann - je nach Hochschule und Studiengang - eine Spezialisierung erfolgen, z.B. in Lasertechnik, Fahrzeugtechnik oder Produktionstechnik.

Zusatzqualifikationen

Der Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen bereits während des Studiums ist sinnvoll und für einen erfolgreichen Berufseinstieg von Vorteil (z.B. in den Bereichen Zeitmanagement, Selbstpräsentation oder Projektmanagement) - ebenso wie passende Wahlpflichtmodule (z.B. zum Thema Gebäudeautomation und Smart Home) und einschlägige Praktika (z.B. in Patentanwaltskanzleien).

Angebote zum Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen finden sich bei den Career Centern der Hochschulen (siehe Kontaktdaten der jeweiligen Hochschule):

Hochschulen in Deutschland - Hochschulsuche des Hochschulkompass

Vergütung während des Studiums

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.

Für Praxisphasen - beispielsweise während eines Praktikums in einem Unternehmen - kann eine Entlohnung vereinbart werden.

Die Vergütung während eines dualen Studiums variiert je nach Ausbildungsmodell und Unternehmen.

Studienkosten

Studienkosten

  • Einschreib- und Verwaltungsgebühren sowie Semesterbeiträge (z.B. für das Studentenwerk, die verfasste Studentenschaft, ein Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs)

  • ggf. Studiengebühren

  • Gebühren für "Langzeitstudierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens

  • Aufwendungen für Lernmittel und Studienbedarf, z.B. für Bücher, Kopien, Exkursionen

  • Beiträge für eine studentische Krankenversicherung (i.d.R. bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren oder bestimmter Einkommensgrenzen)

Förderungsmöglichkeiten

Studiendauer

Regelstudiendauer: 6-8 Semester

Durchschnittliche tatsächliche Studiendauer: 7,7 Semester

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2021

Studiendauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Regelstudiendauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen festgelegt.

Verkürzung:

Auf das Studium können Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen erbracht wurden, bei Gleichwertigkeit angerechnet werden. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden (z.B. im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung), können bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden und somit zu einer Verkürzung der Studiendauer führen.

Verlängerung:

Die Regelstudienzeit kann aus studienorganisatorischen Gründen (z.B. bei dualen Studiengängen) verlängert werden. Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nachteilsausgleich, der auch eine individuelle Verlängerung der Studienzeit beinhalten kann.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Bachelor of Engineering (B.Eng.)

Studiensituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

  • Lehrveranstaltungen: während des Semesters in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchen

  • Praktische Übungen: z.B. im Labor für Patentrecherche Analysen im Bereich Patentliteratur und Nichtpatentliteratur durchführen

  • Eigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)

  • Organisation: das Studium im Rahmen des vorgegebenen Studienaufbaus eigenverantwortlich planen, vorgegebene Abgabetermine und Studienzeiten einhalten, Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen (Selbstdisziplin und Organisationstalent erforderlich)

  • Berufsvorbereitung: ggf. Praktika absolvieren (z.B. in Patentanwaltskanzleien), Berufseinstieg vorbereiten

Lernorte

Das Studium findet an Fachhochschulen statt.

Lernorte sind

  • an der Fachhochschule: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliotheken, Labors, Werkstätten

  • zu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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