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Ausbildungsberuf
Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Aus- und Weiterbildungspädagogen und -pädagoginnen planen und organisieren die betriebliche Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) sowie weitere berufliche Bildungsprozesse.

Die Weiterbildung im Überblick

Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Aus- und Weiterbildungspädagogen und -pädagoginnen finden Beschäftigung in erster Linie

  • bei Bildungsträgern und -anbietern

  • bei privaten oder vereinsorganisierten Arbeitsvermittlern und -beratern

  • bei öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsvertretungen, z.B. den Kammern

  • in der öffentlichen Verwaltung

Darüber hinaus finden sie auch in größeren Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Beschäftigung.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin oder ein Studium z.B. im Bereich Berufspädagogik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.

Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie entsprechende einschlägige Berufspraxis mit Bezug zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Pädagogik/Didaktik:

Die angehenden Aus- und Weiterbildungspädagogen und -pädagoginnen entwickeln in der Prüfung Lernunterlagen und -sequenzen, planen den Einsatz von Unterrichtsmaterialien und die Anwendung pädagogischer Methoden.

Um im späteren Berufsalltag Lernprozesse optimal gestalten und Lernende im Betrieb begleiten und beurteilen zu können, sind pädagogische und didaktische Fähigkeiten notwendig.

Mathematik:

In der Prüfung sind u.a. Kosten- und Nutzenanalysen von Bildungsmaßnahmen und -prozessen zu erstellen.

Im Berufsleben benötigt man Mathematik, um die Kosten von Bildungsmaßnahmen ermitteln und ein optimales Kostencontrolling gewährleisten zu können.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Lernprozesse und Lernbegleitung

  • Lernprozesse und Lernbegleitung gestalten

  • Lernbegleitung psychologisch und pädagogisch an Zielgruppen orientieren

  • Lehr- und Lernmittel gezielt auswählen und einsetzen

  • in unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsprozessen und -phasen beraten

Planungsprozesse in der beruflichen Bildung

  • berufliche Bildungsprozesse planen und organisieren

  • Auszubildende gewinnen und auswählen

  • Lernleistungen erkennen, beurteilen und bewerten sowie Prüfungen konzipieren und gestalten

  • Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten

  • Qualitätsstandards der beruflichen Bildungsprozesse definieren und ihre Einhaltung überwachen

Berufspädagogisches Handeln

  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen entwickeln und planen

  • Methoden planen und einsetzen

  • Moderations- und Präsentationstechniken zielgruppenspezifisch anwenden

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Lern- und Arbeitsmethodik: 10 Unterrichtsstunden

  • I. Lernprozesse und Lernbegleitung

    • Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung: 150 Unterrichtsstunden

    • Lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung: 50 Unterrichtsstunden

    • Medienauswahl und -einsatz: 30 Unterrichtsstunden

    • Lern- und Entwicklungsberatung: 70 Unterrichtsstunden

    Lernprozesse und Lernbegleitung gesamt: 300 Unterrichtsstunden

  • II. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung

    • Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse: 70 Unterrichtsstunden

    • Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden: 30 Unterrichtsstunden

    • Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung: 30 Unterrichtsstunden

    • Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung: 50 Unterrichtsstunden

    • Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen: 20 Unterrichtsstunden

    Planungsprozesse in der beruflichen Bildung gesamt: 200 Unterrichtsstunden

  • Berufspädagogisches Handeln: 25 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl: 535 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Weiterbildungen können ggf. gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Lernform:

  • Vollzeit: ca. 3-4 Monate

  • Teilzeit: ca. 17-18 Monate

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an verschiedenen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Aus- und Weiterbildungspädagogen und -pädagoginnen stellen den Qualifikationsbedarf fest, planen betriebliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und koordinieren sowie optimieren Lernprozesse. Während des Lernprozesses begleiten sie die Auszubildenden und Beschäftigten, fördern diese individuell, motivieren sie und beobachten Lernfortschritte. Außerdem entwickeln und optimieren sie Prüfungen und bereiten Prüfungsteilnehmer/innen vor. Zudem gestalten sie z.B. das Ausbildungsmarketing, evaluieren die Wirksamkeit von Bildungsmaßnahmen (Bildungscontrolling) und führen Qualitätsmanagementsysteme ein oder entwickeln das bestehende Qualitätsmanagement im Bereich der Aus- und Weiterbildung weiter.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen planen, ggf. auch im Hinblick auf Qualifikationsprofile für Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt 4.0

    • berufspädagogische Maßnahmen aus Lernzielen ableiten und konzipieren

    • Methoden zielgruppengerecht nach den zu vermittelnden Kompetenzen auswählen

    • betriebliche Gegebenheiten in Lernkonzepte einbinden

    • Kosten berufspädagogischer Maßnahmen kalkulieren und deren Wirtschaftlichkeit beurteilen

    • Lernmedien und -mittel einplanen oder produzieren

    • Prüfungen und leistungsgerechte Beurteilungssysteme entwickeln und optimieren

    • Prüfungsteilnehmer/innen auf Prüfungen vorbereiten und Prüfungen durchführen

  • Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten, mit Beschäftigten Bildungs- und Lernfragen besprechen

    • Maßnahmen des Aus- bzw. Weiterbildungsmarketings um- und einsetzen bzw. daran mitwirken

    • lernbegleitende Gespräche führen, bei schwierigen Situationen und Krisen beraten und moderieren, Konflikte bewältigen

    • Arbeitssituationen als Lernsituationen nutzen

    • Möglichkeiten von Ausbildungsverbünden nutzen

  • Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch - ggf. unter Mitwirkung anderer - realisieren

    • Qualifikationsbedarf feststellen und in Lernprozesse umsetzen

    • Bildungsmaßnahmen kalkulieren, Kosten und Nutzen der Aus- und Weiterbildung beurteilen

    • ergänzende Methoden planen und sachgerecht organisieren, z.B. Erlebnispädagogik, künstlerische Übungen, soziales Training

    • Lerngruppen leiten und anleiten

  • den Lernprozess Auszubildender und Beschäftigter begleiten und diese individuell fördern

    • Lernsituationen motivationsfördernd gestalten

    • Lernende anregen und motivieren

    • Lernfortschritte beobachten und Feedback geben

    • unterstützende und ergänzende Lehrmaßnahmen planen

  • Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten

  • die Qualität der Lehr- und Lernprozesse sichern und optimieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.166 bis € 5.619

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Bildungsberater/in

Frühere Berufsbezeichnung

  • Berufspädagoge/Berufspädagogin (IHK) für Aus- und Weiterbildung

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Initial and continuing training specialist (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Pédagogue (m/f) en formation initiale et continue

Arbeitsorte

Aus- und Weiterbildungspädagogen und -pädagoginnen arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • an betrieblichen Lernorten, z.B. (Lehr-)Werkstätten

Arbeitssituation

Aus- und Weiterbildungspädagogen und -pädagoginnen arbeiten eng mit Auszubildenden und Lernenden, mit Personal- und Geschäftsleitung sowie Ausbildern und Ausbilderinnen in den Fachabteilungen zusammen. Zudem haben sie Kontakt zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Industrie- und Handels- oder der Handwerkskammern. Dies erfordert Kontaktbereitschaft und Kommunikationsstärke. Mit pädagogischem Geschick vermitteln sie Ausbildungsinhalte und erstellen Ausbildungspläne. Sie müssen sich durchsetzen können und ggf. Konflikte lösen. Bei der Umsetzung von Ausbildungsordnungen ist Sorgfalt notwendig.

Im Büro am Computer entwerfen sie beispielsweise Tests, Prüfungen und Beurteilungsbögen oder betriebliche Ausbildungspläne und Ausbildungszeugnisse. Sind sie in produzierenden Unternehmen tätig, betreuen und begleiten sie die Lernenden auch bei der praktischen Ausbildung in Werkstätten oder Produktionshallen und gehen dabei mit den Maschinen, Geräten und Anlagen um, an denen die jeweilige Ausbildung erfolgt.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Ausbildungsordnungen des jeweiligen Ausbildungsberufs)

  • Verantwortung für Personen (z.B. Verantwortung für den Lernerfolg übernehmen)

  • Umgang mit Kindern und Jugendlichen (z.B. jugendliche Auszubildende)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Maschinen, Geräte und Anlagen, an denen jeweils die Ausbildung erfolgt)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (zur Betreuung und Begleitung der Lernenden)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Tests, Prüfungen und Beurteilungsbögen, Versetzungspläne, betriebliche Ausbildungspläne und Ausbildungszeugnisse erstellen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen und Software, z.B.: Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne, Rahmenlehrpläne, Stoffpläne, Tests, Prüfungen, Beurteilungsbögen, Versetzungspläne, betriebliche Ausbildungspläne, Ausbildungszeugnisse, Lernmedien, Formulare, Rechtsbestimmungen, Fachliteratur

Software, z.B.: Lernplattformen, Lernapps, Virtuelles Klassenzimmer

Präsentationsmittel, z.B.: (digitale) Tafel, DVD-Player, Overheadprojektor, Beamer, Flipchart, Dokumentenkamera

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Aus- und Weiterbildungspädagogen und -pädagoginnen finden Beschäftigung in erster Linie

  • bei Bildungsträgern und -anbietern

  • bei privaten oder vereinsorganisierten Arbeitsvermittlern und -beratern

  • bei öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsvertretungen, z.B. den Kammern

  • in der öffentlichen Verwaltung

Darüber hinaus finden sie auch in größeren Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Beschäftigung.

Branchen im Einzelnen

  • Erwachsenenbildung, sonstiger Unterricht

    • Berufliche Erwachsenenbildung

  • Personaldienstleistungen

    • Vermittlung von Arbeitskräften, z.B. private Arbeitsvermittler

  • Wirtschafts-, Berufsverbände, Gewerkschaften

    • Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, z.B. Kammern

  • Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen betriebliche Aus- und Fortbildung, Lernpädagogik, Arbeitsrecht oder Konfliktmanagement).

Darüber hinaus können sich die Trends zur Digitalisierung der betrieblichen Ausbildung sowie zum Einsatz von Virtual Reality (VR) in der Aus- und Weiterbildung zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Aus- und Weiterbildungspädagogen und -pädagoginnen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach Vorbildung - durch eine Aufstiegsweiterbildung (z.B. durch die Prüfung als Berufspädagoge/-pädagogin) oder ein grundständiges oder weiterführendes Studium (z.B. im Studienfach Berufspädagogik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Aus- und Weiterbildungspädagogen/-pädagoginnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Learning Analytics

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Bildung bedarf es neben neuen Lehr- und Lernkonzepten auch innovativer Analysemethoden. Learning Analytics ist das softwaregestützte Messen, Erheben, Analysieren und Auswerten von (Echtzeit-)Daten der Lernenden und deren digitalen Lernumgebungen, z.B. digitale Lernplattformen oder MOOC-Kurse. Mithilfe der gewonnenen Daten können Lernende und Lehrende die Lernprozesse nachvollziehen und individuell optimieren. Learning Analytics unterstützt u.a. Lehrende an Hochschulen oder in der Erwachsenenbildung bei der Anpassung und Individualisierung ihrer Lehrkonzepte an die immer neuen Anforderungen und Bedürfnisse der Lernenden.

Digitalisierung der betrieblichen Ausbildung

Digitalisierung und Industrie 4.0 verändern die Ausbildung sowohl hinsichtlich der zu vermittelnden Inhalte als auch hinsichtlich der verwendeten Methoden. Flexible, selbstorganisierte Lernkonzepte und modular aufgebaute Lernangebote werden immer wichtiger - die Auszubildenden melden sich z.B. mit Laptop/Smartphone und Headset in einer digitalen Lernumgebung an und legen die Lerngeschwindigkeit selbst fest. Sie arbeiten mit interaktiven Web-Based-Trainings, Erklärvideos und Quizz-Apps, tauschen sich über Online-Foren aus, erstellen z.T. eigene Blogs oder Wikis und führen ihr Berichtsheft online. Damit die ausbildenden Fachkräfte digitale, selbstgesteuerte Lehr- und Lernprozesse initiieren und begleiten können, benötigen sie die entsprechende medienpädagogische Qualifizierung hinsichtlich Medienkunde und -kritik, Mediennutzung und -gestaltung.

Virtual Reality (VR) in der Aus- und Weiterbildung

Virtual Learning soll praxisnahe Lernerfahrungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ermöglichen - unabhängig davon, welche Maschinen am Lernort verfügbar sind. Auszubildende tauchen z.B. mithilfe einer Datenbrille in eine virtuelle Lernumgebung ein, können an unterschiedlichen Stationen in einer virtuellen Werkstatt verschiedene Maschinen bedienen oder erlernen Montageschritte in der Produktion eines virtuellen Fahrzeugs. Das handlungsorientierte Lernen steht im Mittelpunkt, etwaige Fehler haben keine Konsequenzen. Bildungsverantwortliche werden sich damit auseinandersetzen, ob und wie sie virtuelle Schulungen in ihrem Unternehmen einsetzen.

Hybrid Learning

Die fortschreitende Digitalisierung des Lernens stellt immer größere Anforderungen an die Konzeption von Unterrichts-, Coaching- und Trainingsangeboten. Hybrid Learning steht dabei für die Verschmelzung von verschiedenen digitalen und analogen Lernformen, um den größtmöglichen Lernerfolg für alle Teilnehmer/innen zu erzielen. Dabei werden vorhandene Modelle des Blended Learnings effektiv miteinander verknüpft und passgenau auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten. Beispielsweise wird neben dem Einsatz von Selbstlernmodulen Online-Coaching intensiviert, um Teilnehmer/innen individuell zu unterstützen und Präsenzveranstaltungen gezielter vorzubereiten. Bildungsplaner/innen, Trainer/innen, Pädagogen und Pädagoginnen werden sich künftig intensiv damit auseinandersetzen, wie kombinierte Lernformen an individuelle Lernsituationen und -ziele angepasst werden können.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.12.2022 (BGBl. I S. 2146)

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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