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Ausbildungsberuf
Leichtflugzeugbauer/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Leichtflugzeugbauer/innen bauen Leichtfluggeräte, insbesondere Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtfluggeräte sowie kleinere Motorflugzeuge. Sie montieren deren Ausrüstung, warten Leichtfluggeräte und setzen sie instand.

Die Ausbildung im Überblick

Leichtflugzeugbauer/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Leichtflugzeugbauer/innen finden Beschäftigung in kleinen und mittleren Industriebetrieben des Segel- und Leichtflugzeugbaus.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Leichtflugzeugbauer/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 24 Ausbildungsanfänger/innen. 49 Prozent der zukünftigen Leichtflugzeugbauer/innen verfügten über die Hochschulreife , 38 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . 13 Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Kenntnisse in Mathematik benötigen angehende Leichtflugzeugbauer/innen, um z.B. Flächen-, Körper- und Rauminhalte zu berechnen.

Physik/Chemie:

Künftige Leichtflugzeugbauer/innen nutzen spezifische Materialeigenschaften und spezielle Verarbeitungsverfahren, etwa zur Wärmebehandlung von faserverstärkten Kunststoffteilen. Kenntnisse im naturwissenschaftlichen Bereich erleichtern das Verständnis dieser Prozesse.

Werken/Technik:

Angehende Leichtflugzeugbauer/innen be- und verarbeiten selbst Kleinteile präzise. Auf Kenntnisse aus dem technischen Werken können sie dabei gut aufbauen. Erfahrungen im technischen Zeichnen zu besitzen, ist in der Ausbildung nützlich, da die Auszubildenden Skizzen und Pläne lesen oder anfertigen müssen.

Englisch:

Der Flugzeugbau ist eine internationale Branche. Um mit Kunden, anderen Fachkräften oder Lieferanten zu kommunizieren, sind Englischkenntnisse förderlich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Leichtflugzeugbauer/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • worauf man achten muss, wenn man Kunststoffteile schneidet, bohrt, verformt und verbindet

  • wie einfache faserverstärkte Kunststoffteile hergestellt werden

  • wie man Verfahren zur Wärmebehandlung von faserverstärkten Kunststoffteilen anwendet

  • wie Holz-, Metall- und Kunststoffbearbeitungsmaschinen eingerichtet und bedient werden

  • wie man Teile und Hauptbaugruppen für Leichtflugzeuge herstellt

  • wie man unterschiedliche Verfahrenstechniken zur Oberflächenbehandlung anwendet

  • wie man Werkstoffe für den Formen- und Vorrichtungsbau auswählt

  • wie man Schablonen und Vorrichtungen anfertigt

  • wie Leichtflugzeuge endmontiert werden

  • wie Leichtflugzeuge gewartet und instand gesetzt werden

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse:

  • auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan

1. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb (berufliche Grundbildung):

  • Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen

  • Arbeiten mit Metallen

  • Bearbeiten von Kunststoffen

  • Verarbeiten von faserverstärktem Kunststoffmaterial

2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb (berufliche Fachbildung):

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr

  • Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten

  • Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Formen

  • Herstellen von Teilen und Hauptbaugruppen für Leichtflugzeuge

  • Behandeln von Oberflächen

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb (berufliche Fachbildung):

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr

  • Endmontage von Leichtflugzeugen

  • Warten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen

1.-3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule:

  • berufsbezogen: z.B. Fachrechnen, Fachzeichnen, Technologie

  • allgemeinbildend: z.B. Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Kunststoff verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 792 bis € 1.038

2. Ausbildungsjahr: € 848 bis € 1.068

3. Ausbildungsjahr: € 907 bis € 1.140

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Leichtflugzeugbauer/Leichtflugzeugbauerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bauteile anfertigen, Ausrüstungsteile zusammenfügen, Bordsysteme kontrollieren

  • Umgebung: Maschinenlärm in Werkhallen; Nässe, Kälte, Wärme und Zugluft im Freien

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Signalkleidung, Gehör- und Atemschutz, Schutzbrille)

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Überprüfen der Bordsysteme)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Durchführen des Wartungsdienstes an den Motoren)

    • Umsicht (z.B. bei Schweiß- und Lötarbeiten)

    • Teamfähigkeit (z.B. beim Einbauen des Fahrwerks oder der Propellerflügel)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Leichtflugzeugbauer/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (Industriebetriebe des Segel- oder Leichtflugzeugbaus): Werkstätten, Produktionshallen, im Freien bei Wartungsarbeiten, Flugplätze, an Bord von Flugzeugen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen in Donauwörth (Bayern): Ludwig-Bölkow-Schule Staatliche Berufsschule Donauwörth Neudegger Allee 7 86609 Donauwörth D +49.906.706020 +49.906.7060270 http://www.berufsschule-donauwoerth.de verwaltung@berufsschule-donauwoerth.de Staatliche Technikerschule für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Leichtflugzeugbauer/innen stellen Segelflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtfluggeräte und kleinere Motorflugzeuge vor allem für die Sportfliegerei her. Sie verarbeiten dabei hauptsächlich Faserverbundwerkstoffe, Leichtmetall und gelegentlich auch Holz. Mithilfe von Schablonen, Formen sowie Urmodellen, Werkzeugen und Maschinen fertigen sie Bauteile wie Sandwichschalen, Rippen, Spanten, Ruder und Verkleidungen. Diese fügen sie bei der Endmontage mit bereits vorgefertigten Ausrüstungsteilen wie Fahrwerk, Steuereinrichtungen, Kanzel und Triebwerk zusammen. Auch warten und reparieren sie Leichtflugzeuge, kontrollieren dabei alle Bordsysteme und beseitigen Defekte.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Leichtflugzeugbauer/innen bauen Leichtfluggeräte, insbesondere Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtfluggeräte sowie kleinere Motorflugzeuge. Sie montieren deren Ausrüstung, warten Leichtfluggeräte und setzen sie instand.

Vom Plan zum Leichtflugzeug

Bauteile wie Sandwichschalen, Rippen, Spanten, Ruder und Verkleidungen bestehen im modernen Leichtflugzeugbau hauptsächlich aus Faserverbundwerkstoffen, teilweise auch aus Metall, Aluminium und gelegentlich noch aus Holz. Leichtflugzeugbauer/innen fertigen zunächst anhand von Plänen Schablonen, Urmodelle und Formen an. Dann stellen sie die Bauteile her. Dabei gehen sie nach unterschiedlichen Bearbeitungstechniken vor. Faserverbundwerkstoffe bearbeiten sie beispielsweise im Niederdruck-, Strangzieh-, Handlaminier- und Wärmebehandlungsverfahren. Metall und Holz bringen sie durch Abkanten, Sägen, Fräsen, Hobeln, Feilen, Bohren und Schleifen in die gewünschte Form. Hierfür arbeiten sie mit handgeführten oder stationären Maschinen und Geräten, die sie auch warten und instand setzen.

Um die Bauteile zu Rumpf oder Tragflächen zusammenzufügen, wenden sie je nach Werkstoff unterschiedliche Verbindungstechniken an: Kunststoffbauteile kleben und verschweißen sie. Metallbauteile fügen sie durch Löten, Schweißen oder Nieten zusammen. Holzbauteile verbinden sie durch Fügen, Eckverbindungen, Schäften, Nageln, Klammern, Schrauben und Kleben. Dann behandeln und beschichten sie die Oberflächen: Sie spachteln, lackieren, polieren und tragen ggf. Korrosionsschutzmittel auf, um die Flächen gegen Rost zu schützen.

Luft hat keine Balken

Sind alle Bauteile zusammengefügt, erfolgt die Endmontage in der Werkstatt oder Produktionshalle. Leichtflugzeugbauer/innen bauen die vorgefertigten Ausrüstungsteile wie Fahrwerk, Leitwerk, Steuereinrichtungen, Kanzel und evtl. Triebwerk bzw. Motor ein. Sie installieren die Bordgeräte, schließen sie an und überprüfen ihre Funktion. Durch entsprechende Leitungen verbinden sie Bordinstrumente mit Ausrüstungsaggregaten, die mechanisch, pneumatisch, hydraulisch oder elektromechanisch funktionieren, z.B. Tragflächenteile oder Seitenruder. Deshalb sind Fertigkeiten und Kenntnisse auch auf diesen Gebieten unerlässlich.

Anhand entsprechender Checklisten führen Leichtflugzeugbauer/innen im letzten Schritt die Endkontrolle bzw. die Abnahme des Leichtfluggerätes nach den dafür geltenden Vorschriften aus. Oftmals führen sie vor Ort, z.B. auf dem Flugfeld, Testläufe durch, bei denen sie die Bordsysteme mit elektronischen Diagnosesystemen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüfen.

Nicht nur der Neubau eines Leichtfluggerätes gehört zu den Aufgaben von Leichtflugzeugbauern und Leichtflugzeugbauerinnen. Sie warten Fluggeräte auch und setzen sie instand. Anhand von Checklisten bzw. nach schriftlichen Anweisungen tauschen sie Verschleißteile aus und prüfen Flugzelle, Beschläge und Bordgeräte auf Schäden oder Schwachstellen. Diese beseitigen sie selbst bzw. veranlassen deren Reparatur.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Leichtfluggeräte aus Faserverbundstoffen, Leichtmetall und gelegentlich auch aus Holz entwerfen

  • Einzelbauteile aus Kunststoff und Leichtmetall nach technischen Vorgaben fertigen

  • Fertigungsmittel (Schablonen, Formen, Vorrichtungen) herstellen und instand setzen

  • Kunststoffe, insbesondere Faserverbundwerkstoffe, nach verschiedenen Verfahren verarbeiten

  • Bauteile und Baugruppen auf Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und Werkstofffehler kontrollieren

  • Einzelbauteile zu Baugruppen bzw. zum Gesamtsystem Leichtfluggerät zusammenfügen und montieren, Zwischen- und Endmontage der Baugruppen durchführen

  • Bordgeräte, Fahr- und Steuerwerke einbauen und montieren

  • Funktionskontrollen einzelner Ausrüstungsteile durchführen, insbesondere der Steuerungssysteme, Fahrwerke, Navigationsinstrumente, (Hilfs-)Motoren

  • Leichtfluggeräte bzw. einzelne Bauteile, Baugruppen und dazugehörige Ausrüstungsteile warten und instand setzen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,72 bis € 20,22

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Leichtflugzeugbauer/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Light aircraft engineer (m/f)

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Leichtflugzeugbauer/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien

  • am Flugplatz

Arbeitssituation

Leichtflugzeugbauer/innen arbeiten mit technischen Geräten und handgeführten Maschinen wie Fräsmaschinen oder Schweißgeräten. Vor Verletzungen und Gesundheitsschädigungen schützen sie sich durch Brillen oder Atemschutz. Bei Testläufen auf dem Rollfeld tragen sie Signalkleidung und Gehörschutz. Im Freien sind sie der Witterung ausgesetzt. In Werk- und Wartungshallen kann es durch laufende Maschinen und Motoren laut sein. Dämpfe von Klebstoffen oder Imprägniermitteln liegen in der Luft. Bei Montage und Reparatur kommen sie mit Ölen und anderen Schmierstoffen in Kontakt.

Eine sorgfältige und exakte Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein und technisches Verständnis sind notwendig, um die Verkehrssicherheit der Fluggeräte zu gewährleisten. Dazu halten Leichtflugzeugbauer/innen die Sicherheits- und luftfahrtrechtlichen Vorschriften unbedingt ein. Umsichtig berücksichtigen sie ihr Umfeld beim Schweißen und Löten, um Unfälle zu vermeiden. Flexibel stellen sie sich auf wechselnde Arbeitsbedingungen an unterschiedlichen Arbeitsorten ein. Auf Kundenwünsche bei Einzelanfertigungen gehen sie serviceorientiert ein. Die Arbeit kann körperlich anstrengend sein, wenn an schwer zugänglichen Stellen unbequeme Haltungen eingenommen und schwere Bauteile, etwa Fahrwerke, angehoben und im Team montiert werden müssen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. handgeführte oder stationäre Maschinen und Geräte)

  • Handarbeit (z.B. Bauteile aus Metall, Holz und Kunststoffen mit handgeführten und stationären Maschinen bearbeiten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutz)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit im Freien (z.B. auf dem Rollfeld)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. Flugzeuge auf dem Rollfeld testen und warten)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Dämpfe von Lacken und Imprägniermitteln)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. bei der Reparatur von Fahrgestellen)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Unfallgefahr (z.B. Umgang mit Löt- und Schweißgeräten)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. feinmechanische Steuerteile zusammenbauen)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Vorschriften, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. im Bücken, Knien, Hocken)

  • schweres Heben und Tragen (z.B. große und schwere Bauteile anheben)

  • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. mit anderen Fachkräften beim Einbauen des Fahrwerks zusammenarbeiten)

  • Verantwortung für Personen (sorgfältig die Funktions- und Endkontrollen an den Fluggeräten durchführen, um spätere Unfälle zu vermeiden)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Luftfahrzeuge, z.B.: Segelflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtfluggeräte

Komponenten und technische Systeme, z.B.: Fahrwerke, Steuereinrichtungen, Kanzeln, Triebwerke, Bordsysteme

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Kunststoffe, Leichtmetalle, Holz, Faserverbundwerkstoffe, Kunstharz, Lacke, Farben, Imprägniermittel

Maschinen und Geräte, z.B.: Fräsmaschinen, Kreissägen, Löt- und Schweißgeräte

Werkzeuge und Hilfsmittel, z.B.: Spritzpistolen, Pinsel, Schraubendreher, Schablonen, Modelle, Hebezeuge

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen und Pläne, Prüfprotokolle, Checklisten, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften

Arbeitsbereiche/Branchen

Leichtflugzeugbauer/innen finden Beschäftigung in kleinen und mittleren Industriebetrieben des Segel- und Leichtflugzeugbaus.

Branchen im Einzelnen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau, z.B. Segel- und Leichtflugzeugbau

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Luftfahrttechnik, Mechatronik, Hydraulik und Pneumatik, Schweiß-, Füge- und Trenntechniken).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Flugzeugbau einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Leichtflugzeugbauer/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in im Bereich Flugzeugbau und Luftfahrttechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft- und Raumfahrttechnik oder Konstruktionstechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck in Luft- und Raumfahrt

Im Flugzeugbau werden mittels 3-D-Druck bereits kleinere Bauteile wie Einspritzdüsen hergestellt, aber auch Triebwerke, Rumpf, Außenhüllen und die Inneneinrichtung für Flugzeuge und Raketen. Von besonderem Vorteil für die Luftfahrt ist dabei, dass die gefertigten Produkte deutlich leichter sind und deshalb den Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß senken. Künftig sollen in der Raumfahrt auch Roboter eingesetzt werden, die im Weltall Reparaturen oder Erweiterungen von Weltraumstationen mithilfe des 3-D-Drucks autonom durchführen können. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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