Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Böttchermeister/in/B. Prof. Böttcher-Handwerk

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Böttchermeister/innen sind in handwerklichen Böttchereibetrieben tätig, wo sie die Herstellung von Fässern und anderen Böttcherwaren koordinieren und ggf. auch praktisch mitarbeiten. Sie stellen die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Böttchermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Böttcher-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Böttchermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Böttcher-Handwerks

  • in Unternehmen der Wein-, Spirituosenherstellung

  • in Betrieben der Möbel- oder Spielwarenfertigung

  • in Restaurierungswerkstätten

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Böttchermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Böttcher-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann. Im Böttcher-Handwerk wird in der Regel die Gesellenprüfung als Böttcher/in vorausgesetzt.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Böttcher-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Sollte kein entsprechender Bildungsabschluss vorliegen, können berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten auch durch ein Validierungsverfahren nachgewiesen werden.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. Leistungen abzurechnen und betriebliche Kostenstrukturen zu überprüfen, wofür Mathematikkenntnisse erforderlich sind.

Im späteren Berufsalltag berechnen Böttchermeister/innen Material- und Zeitbedarfe, kalkulieren Angebote und erstellen Abrechnungen, wofür ebenfalls Mathematikkenntnisse nötig sind.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Böttchermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Böttchermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Meisterprüfungsprojekt: ein bauchiges Holzgebinde mit erhöhten Anforderungen an Herstellung und Verwendung mit einem Fassungsvermögen von mindestens 100 und höchstens 600 Litern planen, herstellen und die Arbeiten dokumentieren

    • Fachgespräch: z.B. Kunden beraten, dabei Kundenwunsch, wirtschaftliche, rechtliche und technische Gesichtspunkte einbeziehen; das Vorgehen bei Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts begründen; Probleme und Lösungen im Zusammenhang mit dem Meisterprüfungsprojekt darstellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Böttcher-Handwerk berücksichtigen

    • Situationsaufgabe: z.B. Dauben für Holzgefäße anfertigen, Stahlreifen herstellen oder umarbeiten

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Handlungsfeld "Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten": z.B. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung ermitteln und bewerten, Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern, Leistungen vereinbaren

    • Handlungsfeld "Leistungen eines Betriebs im Böttcher-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben": Leistungen vorbereiten, z.B. Personal-, Material-, Maschineneinsatz sowie Arbeitsorganisation planen; Leistungen erbringen, z.B. Maschinen zur Holz- und Metallbearbeitung auswählen, bedienen und einrichten; Gebinde aus Holz herstellen, instand setzen oder umarbeiten; Leistungen abrechnen

    • Handlungsfeld "Einen Betrieb im Böttcher-Handwerk führen und organisieren": z.B. Betriebskostenanalyse, Preisgestaltung, Effizienzsteigerung; Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege; betriebliches Qualitätsmanagement; Personaleinsatz und -entwicklung; Betriebs- und Lagerausstattung sowie Betriebsablaufplanung

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Böttchermeister/Böttchermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Böttchermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, beraten Kunden, kalkulieren Angebote, planen den Materialbedarf sowie den Personal- und Maschineneinsatz, verhandeln mit Lieferanten und stellen sicher, dass Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen einsatzbereit sind. Ggf. arbeiten sie auch selbst praktisch mit, insbesondere bei anspruchsvollen Tätigkeiten oder der Arbeit mit sehr edlen Hölzern. Sofern sie als Selbstständige einen Böttchereibetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl sowie -entwicklung und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kundenanforderungen analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten

  • in der Materialdisposition sicherstellen, dass benötigte Hölzer und Betriebsmittel vorrätig sind

  • Werkstoffe, Hilfsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung

  • Kennzahlen wie Material- und Personalbedarf sowie Zeitaufwand und Kosten für Aufträge berechnen

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Anlagen sicherstellen

  • Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen einrichten bzw. umrüsten und überwachen

  • Arbeitsprogramme festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • anspruchsvolle Arbeiten ggf. selbst ausführen

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Beschaffung und Auswahl von Hölzern, Zubehörteilen (wie Hähne, Ventile und Stutzen) sowie Hilfsmitteln (wie Leime, Harze, Abdichtmittel und Schrauben) entscheiden; Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.000 bis € 4.708

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Böttchermeister/in/B. Prof. Böttcher-Handwerk

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Böttcherhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Bau- und Möbeltischlerhandwerks

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Master cooper (m/f)

Arbeitsorte

Böttchermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Büroräumen

  • im Freien (z.B. auf Holzlagerplätzen)

  • in Werk- und Lagerhallen beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Böttchermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Böttcherhandwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Betriebswirtschaftliche Arbeiten wie die Materialdisposition erfordern kaufmännisches Denken, der Umgang mit Lieferanten Verhandlungsgeschick. Böttchermeister/innen sind für die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Einhaltung von Terminen und Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. Fachlich anspruchsvolle Arbeiten führen sie ggf. selbst aus. Im Gespräch mit Kunden und Auftraggebern gehen sie auf individuelle Wünsche ein.

Böttchermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, setzen aber auch z.B. Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen ein. Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten erledigen sie am PC. Um Gesundheitsgefährdungen durch Materialstaub oder beim Arbeiten mit Lacken und Lösungsmitteln vorzubeugen, tragen sie Schutzkleidung, z.B. Atemschutz oder Arbeitshandschuhe. Sie wechseln zwischen Büroarbeiten und Tätigkeiten in der Werkstatt, wo sie Maschinenlärm und Holzstaub ausgesetzt sein können.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen; Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für die Qualität des Arbeitsergebnisses und für die Einhaltung von Fertigstellungsterminen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden bei der Fertigung von Fässern beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Bohr-, Säge-, Schleif-, Fräs- und Schweißmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. beim Hobeln, bei der Montage von Zubehörteilen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Arbeitshandschuhe, Gehörschutz oder Atemschutz)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Entwürfe erstellen und organisatorische Aufgaben wahrnehmen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Arbeiten unter Holzstaub, mit Leimen und Harzen)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Wein-, Lager- und Spirituosenfässer, Wannen, Zuber, Eimer, Pflanzkübel, Badewannen, Holzmöbel, Carports

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Hölzer, Metall, Harze, Abdichtmittel, Lacke, Kunststoffe

Maschinen und Werkzeuge, z.B.: Bohr-, Säge-, Schleif- und Fräsmaschinen, Hammer, Zangen, Messer, Feilen, Hobel, Schraubendreher

Zubehör und Hilfsmittel, z.B.: Schrauben, Dübel, Nägel, Hähne, Stutzen, Ventile, Schablonen, Montagegerüste, Seilwinden

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Materiallisten, Betriebsabrechnungen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Böttchermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Böttcher-Handwerks

  • in Unternehmen der Wein-, Spirituosenherstellung

  • in Betrieben der Möbel- oder Spielwarenfertigung

  • in Restaurierungswerkstätten

Branchen im Einzelnen

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von Verpackungsmitteln aus Holz und von Böttcherwaren, insbesondere Herstellung von Fässern, Bottichen und Trögen aus Holz in Betrieben des Böttcher-Handwerks

    • Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz, z.B. Vordächer, Carports, Treppen

  • Getränke

    • Herstellung von Spirituosen, z.B. Instandhaltung, Reparatur von Fässern

    • Herstellung von Traubenwein, z.B. Instandhaltung, Reparatur von Fässern

  • Möbel

    • Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln, z.B. Stehtische, Fasstische, Regale für Gaststätten und Getränkehandlungen

    • Herstellung von Möbeln a. n. g., z.B. Sitzmöbel für Gaststätten, Gartenmöbel

  • Sportgeräte, Spielwaren

    • Herstellung von Spielwaren, insbesondere Holzspielzeugwaren

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Museen und Sammlungen

    • Konservierung und Restaurierung von kulturellem Erbe, z.B. Restaurierungswerkstätten, Museumsdörfer, Freilichtmuseen

  • Design, Gestaltung

    • Sonstige spezialisierte Designtätigkeiten, z.B. Herstellung kunsthandwerklicher Objekte wie Blumenkübel, Zierfässer, Schneidbretter

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Holzschutz, Historische Handwerkstechniken).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Aktuelles

Neue Verordnung über die Meisterprüfung im Böttcher-Handwerk

Am 1. März 2025 trat die neue Böttchermeisterverordnung in Kraft. Bereiche wie ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit, Datenschutz und -sicherheit, technologische Entwicklung und Digitalisierung und werden zukünftig berücksichtigt. Das Berufsbild und die Prüfungsinhalte erhalten eine stärkere Gewichtung in den Bereichen Kundenanforderungen, Leistungserbringung und -kontrolle sowie Betriebsführung. In Teil II der Prüfung sind Qualifikationen in diesen drei Handlungsfeldern nachzuweisen.

Es gelten Übergangsvorschriften: Prüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 28. Februar 2025 begonnen wurden, werden nach den bisher für die Teile I und II der Meisterprüfung im Böttcher-Handwerk angewandten Vorschriften zu Ende geführt. Prüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 30. September 2025 angemeldet wurden, beziehungsweise Wiederholungsprüfungen, die bis zum Ablauf des 28. Februar 2027 angemeldet wurden, können auf Antrag der zu prüfenden Person nach den bisher angewandten Vorschriften durchgeführt werden.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2025)

Newsletter bestellen