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Ausbildungsberuf
Zahntechnikermeister/in/B. Prof. Zahntechniker-Handwerk

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Zahntechnikermeister/innen steuern die Arbeitsprozesse bei der Fertigung und Reparatur von Zahnersatz sowie zahntechnisch-therapeutischen Geräten und arbeiten ggf. auch selbst praktisch mit. Sie stellen die Qualität der Produkte sicher, nehmen kaufmännische Aufgaben wahr, betreuen Kunden sowie Lieferanten, führen Mitarbeiter/innen und bilden Auszubildende aus.

Die Weiterbildung im Überblick

Zahntechnikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Zahntechniker-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Zahntechnikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in zahntechnischen Labors/Dentallabors

  • in größeren Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor

  • in Zahnkliniken

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Zahntechnikermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Zahntechniker-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann. Im Zahntechniker-Handwerk wird in der Regel die Gesellenprüfung als Zahntechniker/in vorausgesetzt.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Zahntechniker-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Sollte kein entsprechender Bildungsabschluss vorliegen, können berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten auch durch ein Validierungsverfahren nachgewiesen werden.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten zu ermitteln, Stundenverrechnungssätze zu berechnen sowie Angebotskalkulationen durchzuführen.

Um im späteren Berufsalltag bei der Auftragsplanung z.B. Personal-, Material- und Gerätekosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Zahntechnikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Zahntechnikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Meisterprüfungsprojekt: im Rahmen eines Kundenauftrags unterschiedliche Einzelaufträge in den Bereichen Zahnersatz, prothetische Versorgung unbezahnter Ober- und Unterkiefer, medizinische und kieferorthopädische Apparaturen planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren

    • Fachgespräch: Aufzeigen fachlicher Zusammenhänge, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, Begründen des Vorgehens bei Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts, Darstellen von mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundenen berufsbezogene Problemen und deren Lösungen; Beratungsgespräch führen und dabei Kundenwunsch sowie ästhetische, hygienische, funktionale, wirtschaftliche, rechtliche und technische Gesichtspunkte einbeziehen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Handlungsfeld "Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten": Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren und bewerten; Lösungsmöglichkeiten entwickeln, z.B. Zahnersatz, zahntechnisch-therapeutische Apparaturen, Epithesen, Vor- und Nachteile erläutern, Auswahl begründen; Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern, Leistungen vereinbaren

    • Handlungsfeld "Leistungen eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben": Leistungen vorbereiten, z.B. Einsatz von Personal, Material und Geräten, Maschinen und Werkzeugen planen; Leistungen erbringen, dabei berufsbezogene Rechtsvorschriften, technische Normen sowie den Stand der Technik anwenden, Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung ergreifen; Leistungen kontrollieren, dokumentieren und übergeben, Kunden über Handhabung, Pflege und Wartung informieren; Leistungen abrechnen

    • Handlungsfeld "Einen Betrieb im Zahntechniker-Handwerk führen und organisieren": z.B. Betriebskostenanalyse, Preisgestaltung, Effizienzsteigerung; Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege; betriebliches Qualitätsmanagement; Personaleinsatz und -entwicklung; Betriebs- und Lagerausstattung sowie Betriebsablaufplanung

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 1.150 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.505 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Zahntechnikermeister/Zahntechnikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Zahntechnikermeister/innen planen die Arbeitsabläufe in zahntechnischen Labors, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Labors arbeiten sie auch selbst praktisch mit und übernehmen beispielsweise die Anfertigung von Zahnimplantaten, Zahnbrücken oder von Geräten zur Zahnregulierung, zur Entlastung des Kiefergelenks oder zur Bisskorrektur. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden (z.B. Zahnärzte/-ärztinnen) über Lösungsmöglichkeiten auf den Gebieten Zahnersatz, kieferorthopädische, medizinische oder zahntechnisch-therapeutische Apparaturen, Apnoeapparate oder Epithesen beraten

  • zahnärztliche Untersuchungsergebnisse (z.B. intraorale Scans, Gebissabdrücke) auswerten

  • Aufmaß, Pläne und Arbeitsunterlagen erarbeiten, auch mit Hilfe von CAD-Software

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsanlagen, Betriebsmittel, Materialien und Hilfsmittel sicherstellen

  • je nach Vorhaben Fertigungstechniken und -verfahren sowie den Einsatz von Personal, Material und Geräten, (CNC-)Maschinen und Werkzeugen planen, Maschinen einstellen und programmieren

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie die Einhaltung von Kosten, Terminen und rechtlichen (z.B. medizinproduktrechtlichen) Vorschriften überwachen

  • Materialien, Hilfsmittel, Geräte, Maschinen, wie beispielsweise auch 3-D-Drucker für die additive Fertigung von Zahnersatz, auswählen und einkaufen, ggf. gemeinsam mit dem/der Einkäufer/in oder der Betriebsleitung

  • mit Kunden über besonders schwierige Fälle Rücksprache halten, z.B. bei besonderen anatomischen, physiologischen oder histologischen Gegebenheiten, sowie bei Reklamationen

  • an der Entwicklung neuer Produkte mitwirken bzw. Projekte zur Produktentwicklung in der zahntechnischen Industrie leiten

Führungsaufgaben

  • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, Arbeitsabläufe abstimmen und koordinieren, ggf. auch mit externen Leistungserbringern

  • Angebote kalkulieren, Auftragsabwicklung übernehmen und betriebsbezogenen Schriftverkehr führen

  • über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Krankenkassen, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen und entsprechende Maßnahmen im Betrieb einführen

  • Marketingstrategien zur Kundengewinnung und -bindung erarbeiten

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen im Betrieb festlegen

  • die Geschäftspolitik bestimmen und künftige Betriebsstrategien entwickeln

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 3.559 bis € 4.367

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Zahntechnikermeister/in/B. Prof. Zahntechniker-Handwerk

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Dentaltechnikermeister/in

  • Meister/in im Zahntechnikerhandwerk

Arbeitsorte

Zahntechnikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Labors

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Zahntechnikermeister/innen übernehmen Leitungsfunktionen in zahntechnischen Labors und größeren Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Zahntechnikermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Arbeiten wie das Anfertigen von Zahnimplantaten und das Einarbeiten feinmechanischer Hilfsteile in Zahnprothesen erfordern Sorgfalt und Präzision.

Zahntechnikermeister/innen arbeiten mit der Hand, aber auch mit feinmechanischen Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Messsystemen. Sie sind in Büroräumen und Werkstätten bzw. Zahnlaboren tätig. Fräs- oder Schleifmaschinen erzeugen Lärm und Schleifstaub, beim Löten und Schweißen können Dämpfe entstehen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Auszubildende und Nachwuchskräfte schulen; Mitarbeiter/innen einarbeiten und motivieren)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. die Betriebsführung inklusive Einkauf und Finanzen verantworten)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. bei Reparaturarbeiten an Zahnprothesen)

  • Kundenkontakt (Zahnärzte und Zahnärztinnen über die bestmögliche Ausführung von Zahnersatz, über kieferorthopädische Apparaturen oder hinsichtlich besonders schwieriger Prothetikfälle beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Bohr- und Poliermaschinen, verschiedene Mess- und Prüfgeräte, 3-D-Drucker)

  • Handarbeit (z.B. schwierige zahntechnische Arbeiten selbst ausführen)

  • Bildschirmarbeit (z.B. zahntechnische Maschinen einstellen und programmieren)

  • Arbeit im Labor

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Rechnungen oder Materialbestellungen zu bearbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Staub durch Fräs- und Schleifmaschinen)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Arbeit bei künstlicher Beleuchtung (z.B. bei künstlichen Licht im Labor Implantate anfertigen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Implantate, Voll- und Teilprothesen, Kronen, Brücken, Inlays und Veneers, Zahnspangen, Zahnschienen, z.T. Epithesen

Werk- und Hilfsstoffe, Zubehör z.B.: Kunststoffe, Keramik, Gold, Titan, Metalllegierungen, Metallpulver, Zirkon-Keramik, Edelmetalllegierungen, biokompatible (Kunst-)Harze, Gips, Silikon, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kiefer- und Zahnmodelle, Farbschlüssel für Prothesenzähne

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Bohr-, Fräs-, Schleif-, Polier-, Schmelz- und Löteinrichtungen, Brennöfen, 3-D-Drucker, Kieferbewegungssimulatoren (Artikulatoren), Vakuumgeräte, Spezialschweißgeräte, Ultraschallreiniger, Mess- und Prüfgeräte, Zangen, Pinzetten

Unterlagen und Software, z.B.: zahnärztliche Untersuchungsergebnisse (beispielsweise interorale Scans, Gebissabdrücke), Aufträge, Vorlagen, Angebotskalkulationen, rechtliche Vorschriften, Labormanagementsoftware, CAD-Anwendungen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Zahntechnikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in zahntechnischen Labors/Dentallabors

  • in größeren Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor

  • in Zahnkliniken

Branchen im Einzelnen

  • Medizinische Technik, Orthopädie, Zahntechnik

    • Zahntechnische Laboratorien

  • Gesundheitswesen

    • Zahnarztpraxen, z.B. Praxislabor

    • Krankenhäuser, z.B. Zahnkliniken

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B.in den Bereichen Zahntechnik oder CAD).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Medizinische Technik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Aktuelles

Neue Verordnung über die Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk

Am 1. August 2025 tritt die neue Zahntechnikermeisterverordnung in Kraft, gleichzeitig tritt die Zahntechnikermeisterverordnung von 2007 außer Kraft. Bereiche wie ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit, Datenschutz und -sicherheit, technologische Entwicklung und Digitalisierung werden zukünftig vermehrt berücksichtigt. Das Berufsbild und die Prüfungsinhalte erhalten eine stärkere Gewichtung in den Bereichen Kundenanforderungen, Leistungserbringung und -kontrolle sowie Betriebsführung. In Teil II der Prüfung sind nun Qualifikationen in diesen drei Handlungsfeldern nachzuweisen.

Es gelten Übergangsvorschriften: Prüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 begonnen wurden, werden nach den Vorschriften der bisherigen Prüfungsordnung zu Ende geführt. Prüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Januar 2026 angemeldet wurden, beziehungsweise Wiederholungsprüfungen, die bis zum Ablauf des 30. Juli 2027 angemeldet wurden, können auf Antrag der zu prüfenden Person nach der alten Prüfungsordnung durchgeführt werden.

Trends

Bioprinting: 3-D-Druck in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Der medizinische 3-D-Druck ist bereits Bestandteil der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und entwickelt sich fortwährend weiter. Die Technik erlaubt die individuelle und passgenaue Anfertigung von Implantaten mithilfe eines vorher erstellten digitalen Modells, z.B. eines Kiefers zur digitalen Druckvorlage eines Zahnimplantats. Gerade bei komplexen Eingriffen, wie beispielsweise einer Gesichtsrekonstruktion, sind digitale Modelle und 3-D-Drucke eine hilfreiche Stütze. Dabei werden auch Techniken erforscht, durch die menschenähnliches Gewebe hergestellt werden kann, da diese leichter vom Körper angenommen werden und mitunter biologisch abbaubar sind. Die sogenannte Bioprinting-Technik ist eine Form des 3-D-Drucks, welche aus biologischem Material, genannt "Biotinte", biologisch-funktionales Gewebe oder ganze Organe zur Transplantation herstellen soll. Bisher konnten u.a. Knorpel und Knochengewebe mittels Bioprinting hergestellt werden, z.B. ein funktionaler Unterkieferknochen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2025)

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