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Ausbildungsberuf
Zahntechniker/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Zahntechniker/innen fertigen und reparieren festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz sowie zahn- und kieferregulierende Geräte.

Die Ausbildung im Überblick

Zahntechniker/in ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Zahntechniker/innen finden Beschäftigung

  • in zahntechnischen Labors

  • in Labors von Zahnarztpraxen

  • in Zahnkliniken

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Zahntechniker/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 1.731 Ausbildungsanfänger/innen. 45 Prozent der zukünftigen Zahntechniker/innen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 40 Prozent besaßen die Hochschulreife . Elf Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss , ein Prozent konnte keinen Hauptschulabschluss vorweisen.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Physik:

Angehende Zahntechniker/innen bearbeiten Werkstoffe mit verschiedenen Verfahren, sie nutzen z.B. Wärme zum Verformen oder Härten des Materials. Kenntnisse in Physik helfen, die Verarbeitungsprozesse zu verstehen.

Biologie:

Um z.B. Funktion und Zusammenspiel von Kiefer und Zähnen zu verstehen sowie z.B. Verblendungen anatomisch anzupassen, sind Kenntnisse aus dem Biologieunterricht, insbesondere der Anatomie, nützlich.

Mathematik:

Wenn angehende Zahntechniker/innen den Materialbedarf oder das Mischungsverhältnis von Stoffen berechnen, sind gesicherte Kenntnisse der Mathematik unabdingbar.

Werken/Technik:

Da Zahntechniker/innen Werkstücke äußerst präzise manuell und maschinell bearbeiten müssen, kommt man in dieser Ausbildung ohne handwerkliches Geschick nicht aus. Eine wichtige Voraussetzung sind daher Kenntnisse im technischen Werken.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Zahntechniker/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Abformungen erstellt und prüft

  • wie man sowohl partiellen als auch totalen Zahnersatz herstellt

  • was es beim Überprüfen von festsitzendem Zahnersatz zu beachten gibt

  • wie man Elemente für bedingt herausnehmbaren Zahnersatz instand setzt

  • wie man Aufbissbehelfe sowohl analog als auch digital konstruiert und herstellt

  • wie man kieferorthopädische Geräte überprüft, bewertet und instand setzt

  • wie man Epithesen und Obturatoren klassifiziert, handhabt und zuordnet

  • was es beim Beurteilen und Umsetzen von Kundenanforderungen zu beachten gibt

  • wie man die Patientensituation einschätzt

  • wie man Datensätze von 3-D-Gesichtsscan, Intraoralscan und digitalen Röntgenaufnahmen zusammenführt

  • wie man Arbeitsmittel richtig handhabt

  • wie man mit Kunden korrekt kommuniziert

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs, Umweltschutz und Digitalisierung vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Partial- und Totalprothesen planen, herstellen und bewerten)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:

    HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Erstellen von Arbeitsunterlagen einschließlich Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren in konventioneller und optisch-elektronischer Form sowie deren Archivierung

  • Sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von partiellem Zahnersatz

  • Sowohl Herstellen als auch Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz

  • Sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von zahntechnischen therapeutischen Geräten

  • Beurteilen und Umsetzen von funktionalen und ästhetischen Kunden- und Patientenanforderungen

  • Erfassen der extra- und intraoralen stomatognathen Patientensituation durch optische und taktile Verfahren

  • Auswählen der Herstellungsverfahren sowie Handhaben von Arbeitsmitteln

  • Kommunizieren, insbesondere Betreuen sowohl von Kunden als auch Patienten

  • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Arbeitsunterlagen erstellen

  • Kieferbewegungen mittelwertig simulieren

  • Adjustierte Schienen herstellen

  • Temporäre partielle Prothesen herstellen

  • Anatomische Einzelkronen gestalten

  • Definitive partielle Prothesen herstellen

  • Totalprothesen herstellen

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. und 4. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Herstellen von kieferorthopädischen Geräten

  • Verarbeiten von zahnfarbenen Werkstoffen

  • Einarbeiten von konfektionierten Verbindungselementen; Herstellen von individuellen Verbindungselementen

  • Herstellen von therapeutischen Geräten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Monolithische Kronen, Teilkronen und Füllungen herstellen

  • Verblendkronen herstellen

  • Brücken herstellen

  • Kombinationsprothesen herstellen

  • Implantatgetragenen Zahnersatz herstellen

  • Therapeutische Geräte herstellen

Gesellenprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Zahntechnikerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 620 bis € 740

2. Ausbildungsjahr: € 732 bis € 812

3. Ausbildungsjahr: € 800 bis € 917

4. Ausbildungsjahr: € 850 bis € 1.020

Quelle:

Landeszahntechnikerinnung (Empfehlung)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Zahntechniker/Zahntechnikerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Gussfüllungen herstellen, Zahnbrücke modellieren, sichtbare Flächen mit Kunststoff oder zahnkeramischen Massen verblenden

  • Umgebung: in Werkstätten bei Schleifstaub und ggf. chemischen Dämpfen, in Labors bei künstlicher Beleuchtung

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Arbeitskittel, Schutzbrille, Handschuhe, ggf. Atemschutz)

  • Anforderungen:

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Modellieren, Ausarbeiten und Einfräsen von Voll- und Teilprothesen)

    • Sorgfalt (z.B. beim Herstellen von kieferorthopädischen Geräten, Implantaten oder Scharnieren)

    • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen kleiner Abweichungen zwischen Abguss und Prothese)

    • Räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. Herstellen von zahntechnischen Produkten nach zahnärztlichen Abdrücken)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Zahntechniker/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der medizinischen Technik): Zahnlabore

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Zahntechniker/innen stellen in Handarbeit festsitzenden Zahnersatz wie Zahnkronen, Brücken und Implantate oder herausnehmbaren Zahnersatz (Teil- und Vollprothesen) her. Für eine Brücke beispielsweise fertigen sie anhand von Abformungen ein Modell aus Gips oder Kunststoff an. Dieses dient anschließend zur Modellierung der Brücke, um z.B. im Gussverfahren ein Brückengerüst herzustellen. Sie verarbeiten dann für den Zahnersatz z.B. Prothesenkunststoffe oder verblenden Teile des Zahnersatzes mit zahnfarbenen Keramikmassen. Sie verwenden auch Metalle wie Titan und Feingold. Darüber hinaus erstellen sie kieferorthopädische Geräte zur Zahnregulierung (Spangen) und reinigen bzw. reparieren Zahnersatz sowie zahn- und kieferregulierende Geräte.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Zahntechniker/innen fertigen und reparieren festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz sowie zahn- und kieferregulierende Geräte.

Gebissabformungen als Basis

Um festsitzende Zahnkronen, Brücken und Inlays oder herausnehmbare Teil- und Vollprothesen herstellen zu können, fertigen sie ggf. zuerst anhand der Ergebnisse von intraoralen Scans einen sogenannten individuellen Löffel aus Kunststoff, der zur Abformung des Gebisses des Patienten dient. Anhand dieser Gebissschablone legen Zahnärzte und Zahnärztinnen in der Praxis die exakte Zahn- und Kieferstellung des Gebisses fest, damit der Zahnersatz später passgenau ist. Diese Schablone liefert Zahntechnikern bzw. Zahntechnikerinnen die Basis für ein Modell aus Hartgips. Ggf. planen und konstruieren Zahntechniker/innen Zahnersatz auch mittels spezieller CAD- und CAM-Systeme am Computer. Dann erstellen sie anhand des Scans und mithilfe von Modellierungssoftware ein 3-D-Modell des Gebisses am Computer. Dieses Modell übermitteln sie an den 3-D-Drucker, der es mittels additiver Fertigung ausdruckt.

So gut wie echt: Kronen und Brücken

Das angefertigte Modell dient Zahntechnikern/-technikerinnen als Arbeitsgrundlage, um die zu ersetzenden Zahnteile oder Zähne originalgetreu zu modellieren. Soll der Zahnersatz aus Metall bestehen, gießen sie ihn mithilfe von Modellgussgerüsten, die ebenfalls digital modelliert und additiv gefertigt werden können. Mit Schleifgeräten, Schmelz- und Löteinrichtungen, Schweißgeräten und Poliermaschinen bearbeiten sie das Metall weiter. Titan für die künstlichen Wurzeln von Implantaten fräsen sie mit computergesteuerten Maschinen. Je nach Einsatzzweck beschichten Zahntechniker/innen die Metallgerüste schließlich mit Keramik: Sie bauen unterschiedliche Farbschichten aus feuchtem Keramikpulver auf, um die natürlichen Zähne in Form und Farbe täuschend echt zu kopieren. Auch passen sie den Zahnersatz individuell auf den altersspezifischen Zustand des Kauapparates der Patienten an. Abschließend brennen die Zahntechniker/innen die Keramik im Ofen.

Prothesen

Zahntechniker/innen stellen auch herausnehmbaren Zahnersatz her. Müssen nur einige Zähne ersetzt werden, fertigen sie Teilprothesen an, die an den noch vorhandenen Zähnen des Patienten verankert werden. Hierfür biegen oder gießen Zahntechniker/innen z.B. Metallklammern und befestigen daran Kunststoffzähne, die in verschiedenen Formen und Farbabstufungen verfügbar sind. Um zu überprüfen, ob die künstlichen Zähne ihre Funktion erfüllen, verwenden Zahntechniker/innen Spezialgeräte, sogenannte Artikulatoren, die die Kieferbewegungen beim Sprechen und Kauen nachahmen. Aber auch aufwendigere Teilprothesen entstehen unter ihren Händen, z.B. Teleskopprothesen. Hierfür verarbeiten sie zuerst eine goldhaltige Edelmetalllegierung für die Innenprothese. Diese zementieren Zahnärzte und Zahnärztinnen dann auf die Zähne des Patienten. Anschließend bearbeiten Zahntechniker/innen die Außenprothese. Diese besteht aus zahnfarbenem Kunststoff und wird später auf die Innenprothese gesteckt. Für Patienten, die an Unverträglichkeiten und Allergien leiden, fertigen Zahntechniker/innen auch Zahnersatz aus bioverträglichen Materialien an.

Neben Zahnersatz stellen Zahntechniker/innen kiefer- und zahnregulierende Geräte (Spangen) her, reparieren z.B. Sprünge und Brüche an Kronen und reinigen Prothesen mit Ultraschall.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • zahntechnische Produkte nach zahnärztlichen Abformungen, Modellen und Arbeitsvorgaben oder anderen technischen Arbeitsunterlagen herstellen und reparieren

    • festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz herstellen und reparieren

    • kieferorthopädische Geräte, Kieferbruchschienen, Parodontoseschienen oder Implantate herstellen oder instand setzen

    • Gussfüllungen herstellen

    • Gelenke, Geschiebe und Scharniere herstellen und reparieren

    • feinmechanische Hilfsteile zur Befestigung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten in Zahnprothesen einarbeiten und reparieren; dabei funktions-, werkstoff- und patientengerechte Belange beachten

  • abhängig vom jeweiligen zahntechnischen Produkt die einzelnen Arbeitsschritte des Herstellens bzw. Reparierens sowie unterschiedliche Be- und Verarbeitungstechniken ausführen

    • zahnärztliche Aufträge und technische Unterlagen lesen

    • unterschiedliche Materialbe- und Verarbeitungstechniken anwenden, z.B. beschleifen, löten, biegen, feilen, gipsen, wachsen, zementieren und formen

    • Voll- und Teilprothesen und anderen Zahnersatz modellieren, anpassen, verblenden, polieren sowie ausarbeiten und einfräsen

    • Arbeitsmodelle fertigen und lagerichtig in Artikulatoren eingipsen, um sie den anatomischen Verhältnissen der Patienten anzupassen

    • mittels additiver Fertigung (3-D-Druck) z.B. Gebissmodelle, Aufbissschienen, Abformlöffel oder Bohrschienen für die navigierte Implantologie herstellen

    • künstliche Zähne form- und farbgerecht auswählen und sie nach funktionellen, ästhetischen und phonetischen Gesichtspunkten entsprechend dem ursprünglichen Zustand des betreffenden Gebisses aufstellen

    • computergestützte Frästechniken anwenden, z.B. künstliche Wurzeln für Implantate aus Titanrohlingen fräsen

    • Legierungen in Schmelzöfen schmelzen

    • geschmolzene Legierungen mittels Schleuder- oder Druckguss in Hohlformen gießen

    • Störstellen an Kronenrändern beseitigen, sorgfältig nachpolieren

    • sichtbare Flächen von Kronen und Brücken mit Kunststoff oder zahnkeramischen Massen verblenden, dabei feine Farbeffekte herstellen

  • Zahnärzte und Zahnärztinnen über Werkstoffe sowie über die technischen und statischen Möglichkeiten geplanter Zahnprothetik (Ersetzung beschädigter oder verlorener Zähne durch Prothesen) beraten

  • Geräte und Werkzeuge pflegen, warten und instand halten

  • Abformungen, Zahnersatz, Instrumente usw. reinigen und ggf. desinfizieren

  • Arbeitsabläufe und Materialfluss organisieren und koordinieren

  • Dokumentationen unter Einsatz der entsprechenden Unterlagen und Software durchführen

Verdienst/Einkommen

Es liegen keine tarifvertraglichen Informationen vor.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Zahntechniker/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Dentaltechniker/in

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Zahntechnische/r Fachassistent/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Dental technician (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Prothésiste dentaire (m/f)

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Zahntechniker/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in zahntechnischen Labors

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Zahntechniker/innen arbeiten mit technischen Geräten, z.B. mit Schleif-, Bohr- oder Fräsmaschinen oder Vakuumapparaten, aber auch mit Feinwerkzeugen wie Wachsmessern, Zangen und Pinzetten sowie elektrischen Mess- und Prüfgeräten. Zum Teil modellieren sie Zahnersatz vor der Anfertigung mit CAD-/CAM-Systemen. Laufende Maschinen erzeugen Lärm, bei der Verarbeitung von Farben können sich Dämpfe entwickeln, bei der Metallbearbeitung entsteht Metallstaub. Zahntechniker/innen tragen deshalb Schutzkleidung, z.B. Gehör- und Atemschutz, Schutzbrille und Schutzhandschuhe.

Da Zahnersatz nach Maß gefertigt und individuell angepasst werden muss, sind eine sorgfältige Arbeitsweise, Geschicklichkeit sowie eine gute Auge-Hand-Koordination erforderlich. Um zahntechnische Produkte nach zahnärztlichen Abformungen herstellen zu können, müssen Zahntechniker/innen über räumliches Vorstellungsvermögen verfügen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Schleifgeräte, Schmelz- und Löteinrichtungen, Schweißgeräte und Poliermaschinen zum Anfertigen von Zahnersatz aus Metall)

  • Handarbeit (z.B. Arbeitsmodelle anfertigen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Mundschutz, Handschuhe, Arbeitskittel)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit im Labor (in Zahnkliniken und zahntechnischen Industriebetrieben)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Dämpfe von Chemikalien, Schleifstaub)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (Gerüche von Kunststoffen und Farben)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. von Fräs- und Schleifmaschinen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Zahnersatz, Prothesen und Zahnspangen millimetergenau anpassen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Implantate, Voll- und Teilprothesen, Kronen, Brücken, Inlays und Veneers, Gussfüllungen, Zahnspangen, Kieferbruch-, Aufbissschienen

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: chemo- und thermoplastische Kunststoffe, Keramik, Gold, Titan, Metalllegierungen, Metallpulver, Zirkon-Keramik, Edelmetalllegierungen, biokompatible (Kunst-)Harze, Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Bohr-, Fräs-, Schleif- und Poliermaschinen, Schmelz- und Löteinrichtungen, Brennöfen, ggf. 3-D-Drucker, Kieferbewegungssimulatoren (Artikulatoren), Vakuumgeräte, Spezialschweißgeräte, Ultraschallreiniger, Fixatoren, Mess- und Prüfgeräte, Zangen, Pinzetten, Wachsmesser

Zubehör und Unterlagen, z.B.: Kiefer- und Zahnmodelle, Farbschlüssel für Prothesenzähne, Okklusionspapier, zahnärztliche Aufträge, technische Unterlagen

Software, z.B.: CAD- und CAM-Programme

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Zahntechniker/innen finden Beschäftigung

  • in zahntechnischen Labors

  • in Labors von Zahnarztpraxen

  • in Zahnkliniken

Branchen im Einzelnen

  • Medizinische Technik, Orthopädie, Zahntechnik

    • Zahntechnische Laboratorien

  • Gesundheitswesen

    • Zahnarztpraxen, z.B. Praxislabor

    • Krankenhäuser, z.B. Zahnkliniken

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. im Bereich Zahntechnik). Außerdem bieten sich Anpassungsweiterbildungen im Bereich CAD an.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Zahntechnikermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Hochschulabschluss im Studienfach Zahnmedizin).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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