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Ausbildungsberuf
Behälter- und Apparatebauer/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Behälter- und Apparatebauer/innen stellen aus Metallen wie Kupfer oder Edelstahl Bauteile und -gruppen für Behälter, Apparate und Rohrleitungen her. Diese montieren sie zu Systemen oder Anlagen, überprüfen deren Funktionsfähigkeit und halten sie instand.

Die Ausbildung im Überblick

Behälter- und Apparatebauer/in ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Behälter- und Apparatebauer/innen finden Beschäftigung

  • in Metall- und Maschinenbauunternehmen, die Kessel, Behälter oder ganze Anlagen für verschiedene Anwendungsbereiche herstellen

  • bei Gas- und Wasserinstallationsfirmen

  • bei Heizungs- und Lüftungsanlagenbauern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Behälter- und Apparatebauer/in.

Sonstige Zugangsbedingungen

Überwachungsbedürftige Anlagen dürfen nur befähigte Personen prüfen. Als befähigte Person gilt, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

In Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe sind bestimmte zusätzliche Berechtigungen erforderlich, z.B.:

  • Schweißberechtigungen

  • Führerschein Klasse B

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hauptschulabschluss ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 39 Ausbildungsanfänger/innen. 54 Prozent der zukünftigen Behälter- und Apparatebauer/innen verfügten über einen Hauptschulabschluss , 38 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Acht Prozent verfügten über die Hochschulreife . Jeweils acht Prozent der Ausbildungsanfänger/innen hatten vor Ausbildungsbeginn an einer betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen oder ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Vertiefte Kenntnisse im technischen Werken sind in der Ausbildung erforderlich, um beispielsweise Bauteile und Baugruppen für Apparate oder Behälter montagegerecht zu fertigen. Erfahrungen im Bereich Technisches Zeichnen sind z.B. für das Entwerfen von Schablonen und Zuschnitten hilfreich.

Mathematik:

Mathematik gehört in der Ausbildung zum Handwerkszeug. So müssen angehende Behälter- und Apparatebauer/innen z.B. mit Formeln zur Berechnung von Druck und Durchflussmengen arbeiten.

Physik:

Die Kenntnis physikalischer Gesetze und Zusammenhänge spielt u.a. bei der Materialauswahl und -bearbeitung eine wichtige Rolle.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Behälter- und Apparatebauer/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Kundenanforderungen ermittelt, Arbeitsschritte plant und auftragsbezogene Berechnungen durchführt

  • worauf es beim Lesen, Auswerten und Anwenden von technischen Unterlagen ankommt

  • wie man Schablonen aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen herstellt und Bauteile nach Zeichnungen, Skizzen und Schablonen anzeichnet

  • wie man Halbzeuge manuell und maschinell bearbeitet, z.B. durch Bohren, Sägen und Schleifen, und Schweiß-, Löt- und Pressverbindungen sowie Klebeverbindungen herstellt

  • wie man Apparate und Behälter montiert, dabei Rohr- und Schlauchverbindungen herstellt sowie Mess-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen funktionsgerecht einbaut

  • Behälter, Apparate und Rohrleitungssysteme zu demontieren und einer umweltschonenden Entsorgung zuzuführen

  • Vorschriften zum Brand- und Explosionsschutz, insbesondere bei Schweiß- und Schneidarbeiten, einzuhalten

  • wie man Oberflächen behandelt und schützt und z.B. Korrosionsschutzmittel aufträgt

  • wie man Prüfverfahren, Messwerkzeuge und Hilfsmittel auswählt, Mess- und Prüfsysteme einsetzt und z.B. Ebenheit, Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüft

  • wie man Wartungsarbeiten nach Vorgaben, insbesondere nach Wartungsplänen, durchführt und dokumentiert

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Baugruppen herstellen und montieren, Apparate durch Trennen und Fügen herstellen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Naturwissenschaften, Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. bis 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Planen und Vorbereiten von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen

  • Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation

  • Herstellen von Bauteilen für Apparate, Behälter und Rohrleitungssysteme

  • Herstellen, Montieren und Demontieren von Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen

  • Durchführen von Arbeits- und Schutzmaßnahmen

  • Behandeln und Schützen von Oberflächen

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

  • Instandhalten von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

1. Ausbildungsjahr:

  • Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen fertigen

  • Bauelemente mit Maschinen fertigen

  • Baugruppen herstellen und montieren

  • Technische Systeme instand halten

2. Ausbildungsjahr:

  • Behälter durch Umformen und Fügen herstellen

  • Rohrleitungssysteme ändern

  • Apparate durch Trennen und Fügen herstellen

  • Apparate transportieren und aufstellen

Teil 1 der Gesellenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. bis 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

3. Ausbildungsjahr:

  • Anlagenspezifische Behälter und Apparate herstellen

  • Anlagenspezifische Rohrleitungsbaugruppen vorfertigen und bereitstellen

  • Rohrleitungssysteme montieren und in Betrieb nehmen

  • Teilsysteme zu Anlagen verbinden und in Betrieb nehmen

4. Ausbildungsjahr:

  • Anlagen anpassen und optimieren

  • Apparate, Behälter und Rohrleitungssysteme instand halten

Teil 2 der Gesellenprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Metallhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 620 bis € 1.059

2. Ausbildungsjahr: € 700 bis € 1.108

3. Ausbildungsjahr: € 800 bis € 1.195

4. Ausbildungsjahr: € 868 bis € 1.252

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Behälter- und Apparatebauer/Behälter- und Apparatebauerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Bleche zuschneiden, umformen, Blechbauteile zu Baugruppen verschweißen und montieren

  • Umgebung: Witterungseinflüsse im Freien, wechselnde Baustellen, Lärm in Werkstätten

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Gehör-/Atemschutz, Helm, Schweißerschutzkleidung)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. bei der Arbeit mit Werkzeugen, Maschinen und Schweißgeräten oder beim Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik)

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. für das exakte Bestimmen und Einhalten von Maßen, beim Prüfen von Schweißnähten, beim Einsatz von Hebezeugen und Arbeitsgerüsten)

    • Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (z.B. beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)

    • Umsicht (z.B. beim Einhalten von Sicherheitsvorschriften, beim Durchführen von Druckproben)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Behälter- und Apparatebauer/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Kessel-, Behälter-, Rohrleitungs- und Anlagenbauerhandwerks, Hersteller von verfahrenstechnischen Anlagen): Werkstätten, Werk- und Montagehallen, Baustellen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Bayern, Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Gunzenhausen (Bayern): Berufliches Schulzentrum Gunzenhausen Bismarckstraße 24 91710 Gunzenhausen D +49.9831.67420 +49.9831.674217 http://www.bsz-gun.de verwaltung-gun@bs-af.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Behälter- und Apparatebauer/innen stellen Kessel und druckfeste Reaktionsbehälter für die Verfahrenstechnik und die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie her, aber auch Wärmetauscher oder Turbinengehäuse für die Energie- und Versorgungstechnik. Zunächst reißen sie anhand von technischen Zeichnungen Bleche und Profile an, verformen diese von Hand oder maschinell und setzen sie zu Bauteilen oder -gruppen zusammen. Sie feilen, bohren, sägen und schleifen die Halbzeuge, bringen Schweiß- oder Lötverbindungen an, schneiden Gewinde und behandeln Oberflächen. Schließlich montieren sie ganze Systeme oder Anlagen und bauen Rohrleitungen, -anschlüsse, Steuer- und Regeleinrichtungen sowie Armaturen ein. Am Ende kontrollieren sie noch Schweißnähte und Oberflächen und stellen sicher, dass die Anlagen dicht sind. Darüber hinaus warten und reparieren sie Anlagen, Systeme, Behälter und Apparate.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Behälter- und Apparatebauer/innen stellen aus Metallen wie Kupfer oder Edelstahl Bauteile und -gruppen für Behälter, Apparate und Rohrleitungen her. Diese montieren sie zu Systemen oder Anlagen, überprüfen deren Funktionsfähigkeit und halten sie instand.

Blech nach Maß

Sie bauen Behälter und Apparate für Betriebe der chemischen, pharmazeutischen, lebensmittel- oder energietechnischen Industrie. Aus Kupfer, anderen Nichteisenmetallen oder rostfreien, speziellen Stahllegierungen entstehen unter ihren Händen z.B. Brauereikessel, Drucktanks, Zentrifugen, Dampferzeuger oder Wärme- und Kältetauscher. In Kupferschmieden bringen sie ggf. auch Behälter kleineren Formats wie Töpfe oder Pfannen in die gewünschte Form.

Behälter- und Apparatebauer/innen ermitteln zunächst die genauen Anforderungen ihrer Kunden und studieren Konstruktions- und Montageunterlagen. In der Werkstatt stellen sie die benötigten Bleche, Profile und andere Halbzeuge bereit. Sie messen Bleche oder Profile ab, reißen sie z.B. mithilfe einer Schablone an und schneiden sie auf Maß zu, sägen, bohren und schleifen die Halbzeuge. Dabei halten sie sich exakt an die Vorgaben - schließlich müssen sie die Teile später passgenau zusammenfügen.

Gut in Form

Nun werden die Metallteile warm- oder kaltverformt, z.B. durch Biegen, Pressen, Walzen oder Richten, und anschließend abgekantet. Gegebenenfalls werden Stanzungen angebracht oder Gewinde geschnitten. Meist kommen dabei CNC-gesteuerte Maschinen zum Einsatz. Schließlich schweißen Behälter- und Apparatebauer/innen die einzelnen Teile zu Baugruppen zusammen, löten sie oder stellen Press- und Klebeverbindungen her. Da die einzelnen Baugruppen und Apparate meist Bestandteil größerer Anlagen sind, müssen vor allem die Anschlussmaße exakt bestimmt und eingehalten werden. Daher prüfen Behälter- und Apparatebauer/innen sorgfältig die Maßhaltigkeit, z.B. mit Winkelmessern, Lehren oder Lasermessgeräten. Sie kontrollieren Schweißnähte mit dem Farbeindringverfahren durch das Aufbringen spezieller Flüssigkeiten, damit keine Risse oder Poren verbleiben, und führen Druckproben durch. So stellen sie sicher, dass die Behälter später dicht und hygienisch sind. Schließlich bauen sie beispielsweise Rohranschlussstutzen ein und montieren Armaturen oder Mess- und Regeleinrichtungen.

Außerdem behandeln sie Oberflächen, beispielsweise durch Beizen und bringen Korrosionsschutzmittel auf.

Montage vor Ort

Sind alle Bauteile fertig, transportieren sie diese gemeinsam mit ihrem Team zum Kunden und montieren sie auf Baustellen, in Rohbauten oder Werkhallen zu kompletten Systemen und Anlagen. Da diese oft sehr groß sind, errichten Behälter- und Apparatebauer/innen dafür auch Hilfskonstruktionen und Gerüste. Bevor sie eine Anlage oder ein Anlagenteil in Betrieb nehmen, prüfen sie noch einmal alle Verbindungen auf Dichtheit und Druckfestigkeit. Hier arbeiten sie z.B. auch mit Fachkräften von technischen Überwachungsorganisationen oder Planungsbüros zusammen. Da die Anlagen oft sehr unterschiedlichen Belastungen wie hohem Druck oder hoher Temperatur ausgesetzt sind und hohe sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen müssen, führen Behälter- und Apparatebauer/innen bei der Montage und Inbetriebnahme sorgfältige Endkontrollen durch, bevor sie die Anlage an ihre Kunden übergeben.

Darüber hinaus warten sie auch bestehende Anlagen bzw. Einrichtungen, suchen Fehlerursachen und führen Reparaturarbeiten aus.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Arbeitsaufgaben planen und vorbereiten

    • Kundenanforderungen ermitteln, Kundengespräche führen

    • technische Unterlagen wie Fertigungs-, Schweiß- und Montagepläne, isometrische Zeichnungen lesen, ggf. eigene Skizzen erstellen

    • benötigte Rohmaterialien und Halbzeuge, z.B. Bleche, Rohrleitungsteile, Rohrformstücke, Werkzeuge und Vorrichtungen, entgegennehmen, zusammenstellen und prüfen

    • Arbeitsabläufe festlegen, dabei eventuelle Transportwege berücksichtigen (insbesondere im Hinblick auf Größe und Gewicht der Bauteile und -gruppen)

  • Blechbauteile in der Werkstatt herstellen und ggf. vormontieren

    • Maße aus den technischen Unterlagen übernehmen, Schablonen herstellen, Maße anzeichnen (anreißen)

    • (meist CNC-gesteuerte) Metallbearbeitungsmaschinen einstellen und bedienen

    • Bleche, Profile und Rohre z.B. durch Scheren, Sägen, Brennschneiden auf das geforderte Maß zuschneiden, ggf. bohren und schleifen

    • Bauteile z.B. durch Biegen, Aufweiten, Bördeln in die maßgerechte Form bringen

    • Rohrgewinde schneiden, Rohranschlussstutzen und Armaturen einbauen

    • Bauteile zu Baugruppen vormontieren, dabei z.B. Schweiß-, Löt-, Press- und Klebeverbindungen herstellen, Bauteile verschrauben/flanschen

    • ggf. in Kupferschmieden Blechstücke aus Kupfer und anderen Metallen vorwärmen und zu Töpfen, Pfannen und Kannen umformen

  • Bauteile zu versorgungs- und verfahrenstechnischen Apparaten zusammenbauen

    • ggf. vorgefertigte Bauteile/Baugruppen fachgerecht anschlagen, sichern und transportieren, geeignete Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und bedienen

    • Arbeitsplätze auf Montagebaustellen einrichten, ggf. Hilfskonstruktionen und Arbeitsgerüste aufstellen, Befestigungen in Beton und Mauerwerk herstellen

    • Behälter, Apparate und Rohrleitungssysteme für den Zusammenbau vorbereiten, dabei z.B. Fügeflächen säubern, Bauteile mit Schweißpunkten zusammenheften

    • Bauteile durch Schweißen zusammenbauen (Dichtschweißen), soweit dies nicht durch spezielle Schweißfachkräfte geschieht

    • Armaturen, Mess- und Steueranlagen einbauen, Betriebswerte einstellen

  • Oberflächen behandeln, z.B. durch Beizen und Beschichten, Korrosionsschutzmittel auftragen

  • Prüfungen und Kontrollen an Bauteilen, Behältern, Apparaten und Rohrleitungssystemen durchführen

    • Maßhaltigkeit und Ebenheit von Werkstücken und Dichtflächen prüfen, dabei digitale und analoge Mess- und Prüfsysteme einsetzen

    • Schweißnähte nach den entsprechenden Prüfvorschriften prüfen, z.B. durch Farbeindringverfahren

    • Dichtheitsprüfungen unter hohem Druck durchführen

    • Endkontrollen durchführen, dabei z.B. Befestigungen, Dichtigkeit, Dehnungsausgleiche und Dämmungen sichtprüfen

  • Anlagen in Betrieb nehmen und an Kunden übergeben, ggf. bei der Abnahme von versorgungs- und verfahrenstechnischen Apparaten durch berechtigte Abnahmegesellschaften mitwirken

  • Apparate warten und instand halten

    • regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Prüfungen an versorgungs- und verfahrenstechnischen Apparaten ausführen

    • Fehler und Störungen systematisch eingrenzen und bestimmen

    • schadhafte Bauteile demontieren, Austauschteile herstellen und einpassen

  • Behälter, Apparate und Rohrleitungssysteme demontieren und der umweltschonenden Entsorgung zuführen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 16,29 bis € 18,35

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Behälter- und Apparatebauer/in

Frühere Berufsbezeichnung

  • Kupferschmied/Kupferschmiedin

    (Ausbildungsberuf von 1939 bis 1998)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Anlagen- und Apparatebauer/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Vessel and equipment constructor (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Constructeur/Constructrice de récipients et d'appareils

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Behälter- und Apparatebauer/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkhallen

  • in Werkstätten

  • auf Baustellen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • beim Kunden

Arbeitssituation

Behälter- und Apparatebauer/innen arbeiten mit Maschinen, etwa mit Biege- und Abkantpressen, analogen und digitalen Mess- und Prüfsystemen, sowie mit Handwerkzeugen z.B. zum Schneiden oder Biegen von Blechen. Von Hand fügen sie z.B. Werkteile zusammen. Je nach Tätigkeit tragen sie Schutzkleidung wie Helm, Handschuhe, Gehörschutz oder Schweißerschutzkleidung, -schutzschild bzw. -brille. Sie sind in Werkhallen und auf wechselnden Baustellen tätig, mitunter in größeren Höhen. Im Freien sind sie der Witterung ausgesetzt. Bei Schweiß-, Schleif- und Lötarbeiten entstehen Lärm, Gerüche und Stäube. In großen Betrieben ist Schichtarbeit möglich.

Im Kundengespräch ermitteln sie Kundenanforderungen oder stimmen den Umfang von Instandhaltungsarbeiten ab. Die Arbeit kann körperlich anstrengend sein, wenn z.B. schwere Teile zu heben oder über Kopf zu montieren sind. Für die Montage oder den Einbau von Bauteilen und Baugruppen sind handwerkliche Fähigkeiten und technisches Verständnis nötig. Exakt halten Behälter- und Apparatebauer/innen Maße ein, stellen Anschlüsse her und prüfen Schweißnähte sorgfältig, denn ihre Erzeugnisse müssen oft hohen Belastungen standhalten. Wenn sie auf Leitern und Gerüsten arbeiten, sind Umsicht und Schwindelfreiheit wichtig.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Metallbearbeitungsmaschinen wie Rohrbiegemaschinen, Biege- und Abkantpressen, Schneid- und Richtanlagen; analoge und digitale Mess- und Prüfsysteme)

  • Handarbeit (z.B. Werkteile zusammenfügen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, Gehörschutz oder, beim Schweißen oder Schneiden, Schutzschilde oder -brillen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Blechbauteile herstellen und gegebenenfalls vormontieren)

  • Arbeit auf Baustellen

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. auf Gerüsten bei sehr großen Anlagen)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. von Metallbearbeitungsmaschinen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Schleifstaub)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Gerüche beim Löten und Schweißen)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Montagearbeiten auf Gerüsten oder beim Arbeiten an schnell laufenden Maschinen)

  • Schichtarbeit

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. Bauteile über Kopf montieren)

  • schweres Heben und Tragen (z.B. teils schwere Bleche, Profile und andere Halbzeuge bereitstellen)

  • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. Bauteile zum Kunden transportieren und zu kompletten Systemen und Anlagen montieren)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Kessel, Tanks, Rohrleitungssysteme

Materialien und Bauteile, z.B.: Edelstahl- und Kupferbleche, Platten, Profile, Armaturen, Filter

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: CNC-Maschinen, Rohrbiegemaschinen, Biege- und Abkantpressen, Bohrmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte, Lasermessgeräte, Endoskope, Winkelmesser, Messschieber, Hämmer, Feilen, Blechscheren

Hilfsstoffe, z.B.: Klebstoffe, Beizmittel, Schleif- und Poliermittel, Korrosionsschutzmittel, Konservierungsstoffe

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen, Stücklisten, Konstruktions- und Montagepläne, Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften

Arbeitsbereiche/Branchen

Behälter- und Apparatebauer/innen finden Beschäftigung

  • in Metall- und Maschinenbauunternehmen, die Kessel, Behälter oder ganze Anlagen für verschiedene Anwendungsbereiche herstellen

  • bei Gas- und Wasserinstallationsfirmen

  • bei Heizungs- und Lüftungsanlagenbauern

Branchen im Einzelnen

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Herstellung von Metalltanks und -behältern; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen

    • Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u. ä. Behältern aus Metall

    • Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung, z.B. Milchzentrifugen, Brauereikessel

    • Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall, z.B. Kochtöpfe, Bratpfannen

  • Versorgung, Installation

    • Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation, z.B. Installation von verfahrenstechnischen Anlagen wie Abwärmeverwertungsanlagen oder Warmwasserbereitungsanlagen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Behälter- und Apparatebau, Rohrleitungsmontage, Schweißtechniken, NC-/CNC-Technik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Behälter- und Apparatebauermeister/in oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Maschinenbau).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 03.02.2015 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3146)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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