Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Kunden berät und Entwürfe nach Kundenwünschen erstellt
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Technische Zeichnungen und Begleitunterlagen wie Stücklisten, Tabellen, Diagramme und Prüfprotokolle zu erstellen und zu verwenden
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wie man CAD-Zeichnungen zur Muster-, Modell- und Formenerstellung aufbereitet und Anschauungs- und Funktionsmodelle aus metallischen und nicht metallischen Werkstoffen anfertigt
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wie man CNC-Maschinen bedient und Werkstücke mit spanenden und nicht spanenden Verfahren bearbeitet
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Werkstücke und ihre Komponenten zu verbinden, z.B. durch Aufschrumpfen, Bördeln, Nieten, Verschrauben
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wie man Oberflächen nach gestalterischen Vorgaben bearbeitet, z.B. durch Mattieren, Sandstrahlen, Schleifen, Polieren
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was man bei der Prüfung der Maßhaltigkeit von Werkstücken, bei Funktionsprüfungen und bei der Erstellung von Prüfprotokollen beachten muss
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wie man Embleme, Ornamente, Reliefs oder Skulpturen entwirft und digitale sowie plastische Modelle herstellt
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wie man Abgüsse bearbeitet, z.B. durch Fräsen, Feilen, Tauschieren, Punzieren, Mattieren, Ziselieren
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Hohlkörper und Reliefs aus Blechen zu formen
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wie man Ziseliermeißel, Punzen und Schaber sowie Treibwerkzeuge manuell herstellt
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Formteile und Hohlkörper manuell und maschinell herstellen, Werkstückoberflächen gestalten und veredeln)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. bis 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb:
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Manuelles und digitales Erstellen von Werkstück- und Werkzeugzeichnungen
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Planen von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung betrieblicher Qualitätssicherung
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Anfertigen von Mustern, Modellen und Formen gemäß Kundenanforderungen
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Bearbeiten von Werkstücken durch abtragende, umformende und oberflächenverändernde Verfahren
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Verbinden von metallischen und nicht metallischen Werkstücken mittels formschlüssiger und stoffschlüssiger Fügetechniken
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Bearbeiten, Beschichten und Versiegeln von Oberflächen
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Messen und Prüfen von Werkstücken und Werkzeugen sowie Übergeben an Kunden
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Handhaben von Betriebsmitteln und Gefahrstoffen sowie Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen oder Maschinen fertigen
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Baugruppen herstellen und montieren
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Technische Systeme instand halten
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2. Ausbildungsjahr:
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Werkzeuge mit Maschinen herstellen
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Muster, Modelle und Formen manuell anfertigen
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Werkstücke rechnergestützt herstellen, aufarbeiten und reparieren
Teil 1 der Gesellenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres
19. bis 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb:
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Vertiefung der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
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Entwerfen von Werkstücken gemäß Kundenanforderungen unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen
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Anfertigen von künstlerischen Entwürfen und Modellen
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Gestaltendes Bearbeiten und Ziselieren von ein- und mehrteiligen Abgüssen
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Herstellen von Hohlkörpern und Reliefs
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Herstellen von Ziselier- und Treibwerkzeugen
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Werkstücke mit thermischen Fügeverfahren herstellen
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Formteile und Hohlkörper manuell und maschinell herstellen
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Werkstückoberflächen gestalten, veredeln und projektorientiert herstellen
Teil 2 der Gesellenprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Graveur- und Metallbildnerhandwerk (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 950
2. Ausbildungsjahr: € 980
3. Ausbildungsjahr: € 1.040
Quelle:
Bayerisches Tarifregister (BTR), Stand August 2025
Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Metallbildner/Metallbildnerin - Fachrichtung Ziseliertechnik
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bleche, Stangen und Platten fräsen, Verzierungen einhämmern
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Umgebung: Maschinenlärm, Dämpfe und unangenehme Gerüche in Werkstätten und -hallen
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Arbeitsschürze, Gehörschutz, Schutzbrille, Atemschutzmaske)
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Anforderungen:
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Handwerkliches Geschick und Sorgfalt (z.B. beim Anfertigen von Reliefs, Schmuck oder Zierbeschlägen)
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Technisches Verständnis (z.B. bei der maschinellen Metallbearbeitung)
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Zeichnerische Fähigkeiten (z.B. beim Entwerfen von Skizzen und Vorlagen)
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Sinn für Ästhetik (z.B. beim Anbringen von Verzierungen oder Restaurieren der Oberflächen von historischen metallischen Objekten)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Zusätzlich zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten in Präsenz ist eine Vermittlung zu Teilen als digitales mobiles Ausbilden möglich. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Hinweis: Die Angaben zum digitalen mobilen Ausbilden gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Lernorte
Metallbildner/innen der Fachrichtung Ziseliertechnik werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Ziseleurhandwerks): Werkstätten, Werkhallen
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Pforzheim (Baden-Württemberg):
Goldschmiedeschule mit
Uhrmacherschule Pforzheim
St.-Georgen-Steige
65
75175
Pforzheim
D
+49.7231.392532
+49.7231.392121
http://www.goldschmiedeschule.de
sekretariat@goldschmiedeschule.de
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für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen in Arnstadt (Thüringen):
Staatliches
Berufsschulzentrum
Arnstadt-Ilmenau
Karl-Liebknecht-Straße
27
99310
Arnstadt
D
+49.3628.56280
+49.3628.562829
https://www.sbsz-arn-ilm.de/
info@sbsz-arn-ilm.de
Kontakt Ilmenau
Am Ehrenberg 1
98693 Ilmenau
Telefon: 03677 64570
Telefax: 03677 645728
E-Mail: info@sbsz-arn-ilm.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass