Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Berufsspezialist/in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik.
Sonstige Zugangsbedingungen
Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.
Für das Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften ein entsprechender Fachkundenachweis erforderlich.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel der Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/in, der Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf im Bereich der Fahrzeugtechnik sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis oder der Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Alternativ kann man auch mit einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu Aufgaben im Bereich Fahrzeugtechnik zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung/Prüfung
In der Regel ist bei bundesrechtlich geregelten Berufsspezialisten-Weiterbildungen nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und/oder Praxis vorweisen kann.
Sollte kein entsprechender Bildungsabschluss vorliegen, können berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten auch durch ein Validierungsverfahren nachgewiesen werden.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Elektrotechnik/Elektronik:
Elektrotechnik spielt in der Weiterbildungsprüfung eine wichtige Rolle. Wer Vorkenntnisse in diesem Bereich mitbringt, ist im Vorteil. Auch im späteren Berufsalltag benötigt man Kenntnisse in Elektrotechnik und Elektronik, z.B. um Fehler an vernetzten Fahrzeugsystemen eingrenzen und beheben zu können.
Technisches Werken:
Grundlegende Arbeiten aus dem Bereich Metallbearbeitung wie Feilen, Bohren, Schneiden und Schweißen gehören zum Alltag von Berufsspezialisten und Berufsspezialistinnen für Kraftfahrzeug-Servicetechnik.
Rechnen/Mathematik:
In der Prüfung sind Mathematikkenntnisse für die Angebotskalkulation und die Erstellung von Kostenvoranschlägen erforderlich. Im späteren Berufsleben können Berufsspezialisten und Berufsspezialistinnen für Kraftfahrzeug-Servicetechnik bei der Planung und Abrechnung von Leistungen auf Kenntnisse der Mathematik nicht verzichten.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Berufsspezialist/in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte