Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen navigieren und manövrieren Schiffe auf allen größeren Flüssen, Kanälen und angebundenen Binnenseen. Beim Steuern der Binnenschiffe verlassen sie sich neben den Navigationssystemen, wie z.B. Funk, Radar, Uhr oder Kompass, auf Uferfixpunkte und Karten. In Zusammenarbeit mit den Binnenschiffern und Binnenschifferinnen an Bord gewährleisten sie die Funktionstüchtigkeit der Schiffsausrüstung und -betriebstechnik, indem sie Schäden an den Maschinen und Anlagen analysieren und geeignete Maßnahmen für die Instandhaltung ergreifen. Des Weiteren planen und überwachen Kapitäne und Kapitäninnen das Be- und Entladen der Schiffe und die Beförderung der Fahrgäste. Hierbei sind sie nicht nur für die Sicherheit der Passagiere verantwortlich, sondern auch der Mannschaft. Letzteres stellen sie unter anderem dadurch sicher, dass sie für ausreichende Verpflegung sowie saubere Wohnräume und Sanitäranlagen sorgen.
Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)
Worum geht es?
Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen führen Schiffe auf Binnengewässern. Sie sind für deren Wartung sowie für die Sicherheit der auf ihnen transportierten Güter, Fahrgäste und Mannschaften verantwortlich.
Führung von Schiffen
Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen navigieren und manövrieren Schiffe, die für Binnenwasserstraßen zugelassen sind. Somit sind sie auf allen größeren Flüssen und Kanälen sowie angebundenen Binnenseen von Deutschland und Europa unterwegs, insbesondere auf dem Rhein, der Donau, der Elbe, der Weser oder dem Bodensee. Die Binnenschiffe sind durchschnittlich 70 Meter lang und 10 Meter breit und ihre Ladefähigkeit variiert zwischen 300 und 3.000 Tonnen. Meist besteht die Schiffsbesatzung nur aus etwa zwei bis fünf Personen, welche ausgebildete oder angehende Binnenschiffer/innen sind. Die Kapitäne und Kapitäninnen halten sich hauptsächlich im Steuerhaus auf. Zu ihren Aufgaben zählen nicht nur das reine Steuern der Schiffe, sondern auch die Ausführung von An- und Ablegemanövern und das Wiedereinschlagen des Fahrkurses. Hierbei nutzen sie Navigationssysteme, wie z.B. Funk, Radar, Uhr und Kompass, oder orientieren sich an Uferfixpunkten und Karten. Bei extremen Witterungsbedingungen müssen sie die Kontrolle des Schiffs sicherstellen, bei guten Wetterverhältnissen hingegen achten sie beispielsweise verstärkt auf Hausboote und Schwimmende.
Wartung und Sicherheit
Zudem sind Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen für die Organisation und Überwachung der Funktionstüchtigkeit der Schiffsausrüstung und -betriebstechnik an Bord verantwortlich. Sollten im Rahmen der laufenden Wartung Reparaturen anfallen, weisen sie die Instandhaltung der Schiffskörper und deren mechanischen sowie technischen Anlagen, wie z.B. Schiffsmotoren, an und dokumentieren die durchgeführten Arbeiten anschließend. Ferner sind die Kapitäne und Kapitäninnen dafür zuständig, die Sozialgemeinschaft an Bord zu fördern. Dabei berücksichtigen sie z.B. verschiedene kulturelle Identitäten oder stellen sicher, dass ausreichend Nahrungsmittel und saubere Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Transport von Gütern und Personen
Im Güter- und Personenverkehr planen und überwachen sie das Be- und Entladen der Schiffe und die Beförderung von Fahrgästen und gewährleisten, dass die Betriebsabläufe nicht gestört werden. Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen halten sich dabei genau an die Fahrpläne und Sicherheitsvorschriften, damit keiner der Passagiere oder das Transportgut zu Schaden kommt. Sie sind in der Lage, in Notfallsituationen richtig zu handeln und entsprechende Maßnahmen sowohl zum Schutz der Gesundheit der Fahrgäste als auch der Mannschaft unmittelbar zu ergreifen. Darüber hinaus erledigen die Kapitäne und Kapitäninnen administrative Aufgaben wie die Aufteilung des Laderaums, die Berechnung des Treibstoffs sowie die Verwaltung der finanziellen Mittel.
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
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Binnenschiffe navigieren und manövrieren
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das Schiff durch Flüsse, Kanäle sowie angebundene Binnenseen steuern, An- und Ablegemanöver vornehmen, ggf. Fahrkurs korrigieren
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Navigationssysteme nutzen, z.B. Funk, Radar, Uhr, Kompass
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Seekarten lesen und richtig interpretieren; nach Uferfixpunkten Ausschau halten
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auch bei extremen Witterungsbedingungen die Kontrolle über das Schiff behalten; bei guten Wetterverhältnissen verstärkt auf Hausboote und Schwimmende achten
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Wartung der Schiffe sowie Sicherheit der Besatzung gewährleisten
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Funktionstüchtigkeit der Schiffsausrüstung und -betriebstechnik an Bord gemeinsam mit Binnenschiffern bzw. -schifferinnen organisieren und überwachen
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Instandhaltungsbedarf der Maschinen und Anlagen analysieren und durchgeführte Reparaturen dokumentieren
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für ausreichende Verpflegung und saubere Wohnräume und Sanitäranlagen sorgen
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reibungslosen Betriebsablauf des Güter- und Personenverkehrs sicherstellen
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Be- und Entladen der Schiffe sowie die Beförderung von Fahrgästen planen und überwachen
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Fahrpläne und Sicherheitsvorschriften beachten
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in Notfallsituationen richtig handeln und entsprechende Maßnahmen sowohl zum Schutz der Gesundheit der Fahrgäste als auch der Mannschaft ergreifen
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administrative Aufgaben wie die Aufteilung des Laderaums, die Berechnung des Treibstoffs oder die Verwaltung der finanziellen Mittel erledigen
Verdienst/Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.370 bis € 3.469
Quelle:
Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Verdienst/Einkommen
Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.
Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:
Tätigkeitsbezeichnungen
Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym
Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland
Schweiz
Berufsbezeichnung in englischer Sprache
Berufsbezeichnung in französischer Sprache
Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen
Arbeitsorte
Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen arbeiten in erster Linie
Arbeitssituation
Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen navigieren weitgehend eigenständig Schleppkähne sowie Güter- und Flusskreuzfahrtschiffe. Dabei nutzen sie Gewässerkarten und technische Hilfsmittel wie Radarsysteme. Wasserstände sowie den aktuellen Wetterbericht fragen sie am PC ab. Mithilfe von Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen überwachen sie die Funktionen von Maschinen und Anlagen, z.B. von Pumpen, Ruderanlagen oder Generatoren. Bei manuellen Reparaturmaßnahmen oder beim Bedienen schwerer Hebegeräte tragen sie i.d.R. Schutzkleidung wie Sicherheitsschuhe oder eine Rettungsweste. Handschuhe schützen im Kontakt mit Motor- und Getriebeölen, Korrosionsschutzmitteln und Lacken, z.B. wenn maschinelle Instandhaltungsarbeiten durchgeführt oder Frachträume gereinigt werden. Gegebenenfalls ist zusätzlich ein Gehörschutz nötig, da es in Maschinenräumen mit laufenden Anlagen laut sein kann. Wenn Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen an Deck im Freien arbeiten, sind sie Witterungsbedingungen wie Kälte und Wind ausgesetzt. Ihre Arbeitszeiten variieren je nach Aufgabenlage, ggf. sind sie auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen im Einsatz. Auf den Fahrten sind sie häufig für längere Zeiträume unterwegs.
Um sich und andere an Bord nicht zu gefährden, handeln Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen beim Steuern eines Schiffs stets verantwortungsbewusst und umsichtig. Sorgfältig prüfen sie die Einsatzbereitschaft der Maschinen und achten auf die Einhaltung von Bordschutzkonzepten. Wenn sie das Laden und Löschen von ggf. gefährlichen Gütern überwachen, sind zusätzliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Um Maschinenstörungen erkennen und beheben zu können, benötigen Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen außerdem technisches Verständnis. Beim Erstellen von Lade- und Stauplänen greifen sie auf ihre organisatorischen Fähigkeiten zurück. Sie arbeiten häufig eng mit anderen Besatzungsmitgliedern zusammen, z.B. bei komplexen Ab- und Anlegemanövern. Im Kontakt mit Fahrgästen verhalten sie sich serviceorientiert.
Arbeitsbedingungen im Einzelnen
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Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. technische Anlagen, Maschinen und Bordsysteme bedienen)
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Bildschirmarbeit (z.B. Wasserstände oder die aktuelle Wetterlage am PC abfragen)
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Handarbeit (z.B. Reparaturen an Maschinen und Anlagen durchführen; Schiffe verholen, festmachen, ankern)
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Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Helm, Rettungsweste)
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Arbeit im/am Wasser (z.B. auf Schleppkähnen)
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Arbeit im Freien (z.B. Maschinen an Deck bedienen oder kontrollieren)
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Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. Motoren sowie Hilfs- und Nebenanlagen warten)
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Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. während Instandhaltungsmaßnahmen Dämpfe von Lacken, Reinigungs- und Lösungsmitteln einatmen)
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Arbeit unter Lärm (z.B. Lärm im Maschinenraum)
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Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. Hitze im Maschinenraum, Zugluft an Deck)
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Unfallgefahr (z.B. beim Navigieren des Schiffs in Häfen, durch Schleusen oder Engstellen)
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unregelmäßige Arbeitszeiten (z.B. längere Fahrzeiten, um fristgerechten Gütertransport zu gewährleisten)
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häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. Schiff vom Steuerhaus aus steuern, Anlagen im Maschinenraum prüfen, Lagerung von Gütern im Frachtraum kontrollieren)
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häufige Abwesenheit vom Wohnort (auf längeren Fahrten)
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Verantwortung für Personen (z.B. Überprüfen der Sicherheitseinrichtungen eines Schiffs, um Unfälle und folgenreiche Havarien zu vermeiden)
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Verantwortung für Sachwerte (z.B. Instandhaltung des Schiffs oder das ordnungsgemäße Verstauen von Güter prüfen)
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Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Vorschriften zur Signal- und Flaggenführung sowie zur Personen- oder Güterbeförderung beachten, insbesondere beim Transport von Gefahrgut)
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Gruppen-, Teamarbeit (z.B. beim Anlegen im Hafen mit anderen Fachkräften zusammenarbeiten)
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Kundenkontakt (z.B. Fahrgäste betreuen, Auskünfte erteilen)
Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Wasserfahrzeuge und Anlagen, z.B.: Güterschiffe, Schleppkähne, Flusskreuzfahrtschiffe, Antriebs- und Vortriebsanlagen
Technische Einrichtungen und Hilfsmittel, z.B.: Autopilot, Radar, Sprechfunkanlagen, Uhr, Kompass, Winden, Kräne, Pumpen
Transportgut, z.B.: Baustoffe, Erze, Kohle, Getreide, Öl, Gas, Düngemittel, Stückgut
Hilfsstoffe, z.B.: Motor- und Getriebeöle, Korrosionsschutzmittel, Lacke
Unterlagen, z.B.: Schiffs- und Ladepapiere, Prüfprotokolle, Kartenmaterial, Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Lichterführung
Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon
Arbeitsbereiche/Branchen
Binnenschifffahrtskapitäne und -kapitäninnen finden Beschäftigung in erster Linie
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in Betrieben der Güter- und Personenbeförderung der Binnenschifffahrt
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in (Binnen-)Hafenbetrieben und -behörden
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bei Wasser- und Schifffahrtsämtern
Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung
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beim Frachtumschlag, in Speditionen und Schiffsmaklerbüros
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bei der Vermietung von Wasserfahrzeugen
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im Hafenbau und im Schiffbau
Branchen im Einzelnen
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Schifffahrt
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Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
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Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
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Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt a. n. g.
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Öffentliche Verwaltung
Auch denkbar:
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Spedition, Logistik
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Vermietung, Leasing (nichfinanzielle Vermögensgüter)
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Tiefbau, Straßenbau, Wasserbau
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Schiffe, Boote