Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Die Tarifkommission ist gewerkschaftliches Gremium und besteht aus gewählten ehren- und hauptamtlichen IG Metall-Funktionären. Sie bereitet die Tarifrunde vor, beschließt die gewerkschaftliche Forderung, gibt Empfehlungen für die Gespräche mit den Arbeitgebern und ist an den Verhandlungen beteiligt und befindet über die Annahme und Ablehnung eines Verhandlungsergebnisses, über Urabstimmung und Streik. Die Mitglieder der Kommission werden gewählt; viele von ihnen sind Betriebsräte und Vertrauensleute.
Die Beschlüsse der Tarifkommission sind Empfehlungen, die letzte Entscheidung liegt beim IG Metall Vorstand, siehe IG Metall-„Richtlinien für Tarifkommissionen“.