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GlossarTariflexikon

Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.

Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.



Tarifvertragsarten

Die drei wichtigsten Gruppen sind:

1. Entgelttarifvertrag. Regelt die Grundvergütung, auch für Auszubildende.

2. Rahmentarifverträge. Hier sind die Entgeltgruppen und Entgeltformen festgelegt.

3. Manteltarifverträge. Sie enthalten Bestimmungen über Arbeitsbedingungen wie Einstellung und Kündigung, Arbeitszeit, Zuschläge.

Gesonderte Tarifverträge werden oft auch über Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitszeitregelungen, vermögenswirksame Leistungen, Vorruhestand, Qualifizierung oder Rationalisierungsschutz abgeschlossen.

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68, 69 oder gar 70 Jahre: Die geplante Rentenreform der Bundesregierung enthält auch ein höheres Rentenalter. Mit der Lebensrealität arbeitender Menschen hat das wenig zu tun. Unsere Argumente gegen das Arbeiten ohne Ende.

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