Dieser Tarifvertrag wird zwischen IG Metall und Arbeitgeberverband nur für ein (oder mehrere, namentlich genannte) Unternehmen und deren Beschäftigte abgeschlossen. Er gilt als originärer Zusatz-, Ergänzungs- oder Sondertarifvertrag, Härteregelung.
Der firmenbezogene Tarifvertrag unterscheidet sich zum Firmentarifvertrag (zwischen Gewerkschaft und Firma):
Beispiele
Zum Nachlesen