Betriebsräte-Preis 2020
IG Metall-Betriebsräte ausgezeichnet

Für seinen Kampf gegen die Schließung des Werkes ist der Betriebsrat der HWK-Hüttenwerke Königsbronn mit dem Betriebsrätepreis in Silber ausgezeichnet worden. Der Sonderpreis in der Kategorie „Innovative Betriebsratsarbeit“ gewann der Gesamtbetriebsrat der Robert Bosch GmbH.

5. November 20205. 11. 2020


Alles anders in diesem Jahr, in diesem Corona-Jahr, in diesem Pandemie-Jahr: Keine Ausstellung, keine Menschenmassen, kein Gedrängel kurz vor der Preisverkündung. Die sonst vor über 800 Teilnehmern des Deutschen Betriebsrätetags stattfindende Ehrung fällt diesmal klein, kleiner aus: Einige Laudatoren, Festredner und nominierte Gremien wurden per Video zugeschaltet, per Stream ging das Ganze dann ab ins Internet. Das war’s.

Nein, das war’s eben nicht – denn die Freude der Preisträger, das Strahlen der Geehrten, das alles gab es auch in diesem Jahr. Eine große, laute, lebendige Freude über die Auszeichnung. Über die Anerkennung der geleisteten Arbeit. Völlig zu Recht.

„Durch Euer leidenschaftliches Engagement als Betriebsrat und das gemeinsame Engagement aller Kolleginnen und Kollegen der Schwäbischen Hüttenwerke – jetzt Hüttenwerke Königsbronn – habt ihr erreicht, dass der Betrieb auch heute noch existiert“, sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall bei ihrer Laudatio auf den Betriebsrat der HWK – Hüttenwerke Königsbronn, der mit dem Betriebsräte-Preis in Silber ausgezeichnet wurde. Zusätzlich gewann dieser auch noch den Publikumspreis.

„Euer Beispiel zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Betriebsräte in strategische Entscheidungen des Unternehmens eingreifen können. Ihr habt nach drei Insolvenzen das Ruder selbst in die Hand genommen und den Betrieb gerettet. Ich finde, darauf könnt ihr mehr als stolz sein.“

„Eure Arbeit gibt Antworten auf die Frage, wie es Betriebsräten gelingen kann, die Digitalisierung der Arbeitswelt im Sinne der Beschäftigten zu gestalten“, sagte Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall in seiner Laudatio für den Sonderpreis in der Kategorie „Innovative Betriebsratsarbeit“, mit dem, aus dem Bereich der IG Metall, der Gesamtbetriebsrat der Robert Bosch GmbH ausgezeichnet wurde. „Ihr habt euch mit dem Arbeitgeber auf die Einrichtung von Lernlaboren verständigt. Das Ergebnis war der Abschluss einer bundesweiten Konzernbetriebsvereinbarung. Jetzt können alle Beschäftigten über drei Arbeitstage im Jahr für selbstbestimmtes Lernen verfügen.“

Die Ausgezeichneten genossen sichtlich den Moment. Bis hierhin war es ein langer Weg gewesen.


Arbeitsplatzsicherung bei HWK – Hüttenwerke Königsbronn

Begonnen hatte der für die Beschäftigten und dem Betriebsrat der HWK-Hüttenwerke Königsbronn vor beinahe zehn Jahren. Zwischen 2013 und 2018 waren die Schwäbischen Hüttenwerke, so hieß das Unternehmen das übrigens das ältestes Industrieunternehmen Deutschlands ist bis zu seiner Umfirmierung im Mai 2019, dreimal in Insolvenz. Diese Insolvenz war nicht auf eine mangelnde Auftragslage oder zu hohe Kosten zurückzuführen, sondern auf Missmanagement der Investoren. Bei der letzten Insolvenz Ende 2018 erfolgte nach drei Monaten der Beschluss der Insolvenzverwaltung, den Betrieb zu schließen.

 

Foto: Deutscher BetriebsräteTag


Mit diesem Ende wollte sich der Betriebsrat nicht abfinden. „Wir wollten die Schließung nicht hinnehmen“, sagt Fred Behr, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender und heute Werksleiter der HWK – Hüttenwerke Königsbronn. „Wir wussten, wir dürfen nicht aufgeben. Wir wollten kämpfen.“

Das haben sie getan. Und zwar sehr erfolgreich: Konsequent trat der Betriebsrat die Flucht nach vorne an – und entwickelte ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Eine breite Öffentlichkeitsarbeit, die direkte Ansprache von Kommunal- und Landespolitik und Wirtschaftsverbänden gehörte dabei ebenso dazu wie die Suche nach einem neuen Investor. Kurzerhand gründete der Betriebsrat den „Verein zur Rettung von Arbeitsplätzen“ (Ve.R.A. e.v.). Über diesen wurden Spenden gesammelt, und es können bis heute (ehemalige) Beschäftigte juristisch und finanziell unterstützt werden. Finanziert durch den Entgeltverzicht der Beschäftigten wurde eine GbR als Teil des Business Plans gegründet. Mit dieser erhielten die Beschäftigten 33% Geschäftsanteile an der SHW.

„Wir haben die Schließung des Werks verhindert, wir haben unsere Ziele erreicht“, sagt Fred Behr. Nur durch Zusammenhalt, durch Beharrlichkeit sei das möglich gewesen: „Zuerst ignorieren Sie Dich. Dann lachen Sie über Dich. Dann bekämpfen Sie Dich – und dann gewinnst Du. Wir haben genau das erlebt.“


Digitales Lernen bei Bosch

Dem Betriebsrat von Bosch dagegen ist es gelungen, digitale Qualifizierung, digitales Lernen an den Standorten des Unternehmens voranzubringen. „Wir haben Rahmenbedingungen hergestellt, um allen Kolleginnen und Kollegen die digitale Qualifizierung zu ermöglichen und einen rechtlichen Anspruch auf drei Arbeitstage selbstbestimmtes Lernen während der Arbeitszeit geschaffen“, sagt Betriebsrat Mustafa Kalay.

Der Anfang war, dass das Unternehmen firmenweit Digitales Lernen einführen wollte. Ziel des Betriebsrates war es nun zu klären, wie gute Arbeits- und Lernbedingungen aussehen, was die Beschäftigten sich wünschen und was an Regelungen überhaupt erforderlich ist. Deshalb verständigte er sich mit dem Arbeitgeber auf die Einrichtung von Lernlaboren. Deren vorrangiges Ziel war es, Erfahrungen zu IT-gestützten Lernformen zu erkennen und zu regeln. Für den wissenschaftlich begleiteten und evaluierten Lernlaborbetrieb über einen Zeitraum von fünf Monaten wurde eine Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossen. „Fünf Standorte nahmen daran teil, darunter zwei aus der Produktion“, sagt Mustafa Kalay. An den fünf Standorten wurden paritätisch besetzte „lokale Steuerkreise“ eingerichtet. Diese ermöglichten eine breite Beteiligung von Arbeitnehmerseite und den intensiven Austausch.

 

Foto: Deutscher BetriebsräteTag


Das Ergebnis der Lernlabore ist der Abschluss einer Konzernbetriebsvereinbarung: Beschäftigte erhalten drei Arbeitstage im Jahr für selbstbestimmtes Lernen. „Und das Unternehmen ist verpflichtet, für jeden Standort eine digitale Weiterbildungsstrategie vorzulegen und differenziert nach Beschäftigtengruppen Weiterbildungsbedarfe zu ermitteln.“ In der Vereinbarung wird auch beschrieben, dass an den Standorten die Funktion/Rolle eines Lernbegleiters, einer Lernbegleiterin eingerichtet wird. Diese haben die Aufgabe, die Kolleginnen und Kollegen bei digitalen Lernprozessen zu unterstützen.

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