Einigung in den Textilen Dienstleistungen
Textilservice-Arbeitgeber stocken nun doch Kurzarbeitergeld auf

Beschäftigte bei Textilen Dienstleistern erhalten eine Aufstockung ihres Kurzarbeitergelds auf 80 Prozent ihres pauschalierten Nettos. Das hat die IG Metall nun doch gesichert. Ursprünglich wollten die Arbeitgeber keine Aufzahlung leisten. Die Erhöhung der Entgelte wird allerdings verschoben.

30. März 202030. 3. 2020


Bei Kurzarbeit gibt es 80 Prozent vom „pauschalierten“ Netto – statt der gesetzlichen 60 oder 67 Prozent. Das hat die IG Metall für die Beschäftigten bei Textilen Dienstleistern nun doch gesichert.

Vor einigen Tagen sah das noch anders aus: Die Arbeitgeberverband intex hatte angekündigt, keine Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld leisten zu wollen – und zudem den mit der IG Metall Ende Februar ausgehandelte Tarifeinigung zu widerrufen.

Doch in erneuten Verhandlungen in den letzten Tagen konnte die IG Metall die Arbeitgeber überzeugen. Neben der Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld richten die Unternehmen Solidarfonds ein, aus denen sie in der Krise Sonderzahlungen an Beschäftigte zahlen und soziale Härten abmildern.

Für die Beschäftigten, die überwiegend bei Großwäschereien Berufsbekleidung waschen, bedeutet das, dass sie deutlich weniger hart von den durch Corona bedingten Arbeitsausfälle betroffen sind.

 


Arbeitszeitverkürzung im Osten auf 37 Stunden kommt

Außerdem stimmten die Arbeitgeber zu, dass die vereinbarte Verkürzung der Arbeitszeit im Osten nun doch kommt. Ab 2023 gilt in West und Ost die 37-Stunden-Woche. Auch die Altersteilzeit wird fortgeführt, ab nächsten Jahr mit höherer Aufzahlung durch den Arbeitgeber.

Die vereinbarte Erhöhung der Löhne und Gehälter jedoch wird wegen der Krise um ein Jahr verschoben. Ab März 2021 gibt 2,5 Prozent – mindestens jedoch 50 Euro mehr im Monat, im Osten 60 Euro.

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