In der letzten Tarifbewegung haben wir es gemeinsam erkämpft, jetzt wird es mit Eurer Februar-Abrechnung ausgezahlt: Die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie erhalten mit dem Transformationsgeld (Transformationsbaustein, T-Geld) Ende Februar zusätzlich 18,4 Prozent ihres individuellen Monatsentgelts. Das T-Geld gibt es künftig jedes Jahr im Februar.
Über eine Million Metallerinnen und Metaller sind 2021 auf die Straße gegangen und haben in vielen Warnstreiks deutlich gemacht, dass sie auch in Zeiten von Corona keine Nullrunden akzeptieren.
Update: Ursprünglich sollte das T-Geld 2023 auf 27,6 Prozent steigen. Doch im Tarifabschluss 2022 vereinbarten IG Metall Baden-Württemberg und der Arbeitgeberverband Südwestmetall, dass das T-Geld auf 18,4 Prozent vom individuellen Monatsentgelt bleibt – dafür aber der Zusatzbetrag (ZUB) des tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) von 12,3 auf 18,5 Prozent vom Eckentgelt steigt (von etwas unter 400 auf fast 600 Euro).
T-Geld bringt Geld und Sicherheit
Die Tarifrunde 2021 stand ganz unter dem Schatten der Coronakrise, Beschäftigung wurde spürbar abgebaut. Zudem stehen viele Betriebe vor der Transformation – der Umstellung auf CO2-neutrale Produkte und Produktion, auf E-Autos und Wasserstoff, auf digitale Produktion und Geschäftsprozesse. Das Transformationsgeld (T-Geld) – in Baden-Württemberg Transformationsbaustein (Trafobaustein) - stabilisiert nicht nur die Einkommen der Beschäftigten. Die jährliche Sonderzahlung sorgt durch eine Wahloption auch für Beschäftigungssicherung.
Denn das Transformationsgeld kann im Betrieb bei einer Arbeitszeitabsenkung zur Beschäftigungssicherung als Teilentgeltausgleich genutzt werden.
Dadurch können wir die Arbeitszeiten reduzieren und so Beschäftigung zu sichern, etwa in längeren Transformationsphasen – und gleichzeitig das Monatsentgelt stabilisieren.
Die Wahloption wird auf betrieblicher Ebene geregelt und kann nur durch Zustimmung des Betriebsrats genutzt werden.
Mit dem T-Geld (Trafobaustein) erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie nun eine weitere jährliche Sonderzahlung, neben dem Urlaubsgeld, dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und dem Weihnachtsgeld.
Lese-Tipp: FAQ zu Transformationsgeld und Trafobaustein