Was ist das T-Geld oder der Trafobaustein?
Das Transformationsgeld (T-Geld) ist eine weitere tarifliche jährliche Sonderzahlung neben dem Urlaubsgeld, dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und dem Weihnachtsgeld. Die IG Metall hat das T-Geld mit dem Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie im März 2021 durchgesetzt. In Baden-Württemberg heißt das T-Geld „Transformationsbaustein“ (Trafobaustein).
Das Transformationsgeld kann nach Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber auch zur Sicherung von Beschäftigung eingesetzt werden.
Wie viel T-Geld gibt es?
Das T-Geld (der Trafobaustein) beträgt 18,4 Prozent vom regelmäßigen individuellen Monatsentgelt (siehe unten).
Konkretes Beispiel: Ein Beschäftigter in Nordrhein-Westfalen in Entgeltgruppe 8 (Facharbeiter-Eckentgelt) mit 10 Prozent Leistungsentgelt ohne Schicht erhält rund 584 Euro T-Geld.
Wer bekommt das T-Geld?
Beschäftigte und Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, die jeweils am 28. Februar eines Kalenderjahres in einem Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen sechs Monate angehört haben.
Wann bekomme ich das T-Geld?
Das T-Geld wird als Einmalzahlung mit der Abrechnung für den Februar eines Kalenderjahres fällig.
Wie berechnet sich das „regelmäßige individuelle Monatsentgelt“?
Für die Berechnung ist analog zum Urlaubsgeld das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt (oder die regelmäßige Ausbildungsvergütung) zugrunde zu legen.
Berechnungsgrundlage sind die festen Entgeltbestandteile des laufenden Monats – also vor allem das monatliche Grundentgelt - zuzüglich des Monatsdurchschnitts der variablen Entgeltbestandteile der letzten sechs Monate – in Baden-Württemberg der letzten drei Monate. Das sind: die leistungsabhängigen variablen Entgeltbestandteile – also das Leistungsentgelt (Akkord, Prämie etc.), sowie die Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszuschläge, individuelle Prämien, Provisionen und Zulagen aus dem Durchschnitt der letzten sechs abgerechneten Monate, jedoch ohne Mehrarbeitsentgelt und Auslösen.
Grob heißt das: Schaue nach, was Du in den letzten Monaten im Durchschnitt verdient hast und ziehe die Bezahlung für die Überstunden ab. Davon bekommst Du 18,4 Prozent.
Ich verlasse den Betrieb. Bekomme ich dann T-Geld?
Im Austrittsjahr besteht der Anspruch anteilig.
Beispiel: Wenn Du zum 1. Juli aus dem Betrieb ausscheidest, dann erhältst Du anteilig T-Geld für die Monate Januar bis Juni – also für 6 von 12 Monaten, die Hälfte Deines jährlichen Anspruchs.
Anspruchsberechtigte Beschäftigte oder Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr kraft Gesetzes oder Vereinbarung ruht, erhalten keine Leistung. Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr teilweise, so erhalten sie das T-Geld anteilig.
Das T-Geld kann auch „zur Beschäftigungssicherung“ verwendet werden. Wie geht das?
Das T-Geld kann im Falle einer Arbeitszeitabsenkung bei Beschäftigungsproblemen mit einem hierbei von den Betriebsparteien vereinbarten Teilentgeltausgleich verrechnet werden.
Beispiel:
Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren eine Absenkung der Arbeitszeit von 35 auf 32 Stunden in der Woche, um eine Transformationsphase zu überbrücken, etwa die Umstellung auf neue Produkte für die Elektromobilität. Für die Dauer der Absenkung – je nach Tarifgebiet bis zu drei Jahre und länger – sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
Um das Monatsentgelt trotz der kürzeren Arbeitszeit stabil zu halten, vereinbaren Betriebsrat und Arbeitgeber einen Teilentgeltausgleich, in den das T-Geld eingerechnet wird. Das geht auch mit weiteren Sonderzahlungen. Dazu kommen Beiträge des Arbeitgebers. Dadurch werden bei 32 Arbeitsstunden, möglichst in einer Vier-Tage-Woche, fast 34 Stunden bezahlt.