Hinweis: 2026 steigt der Zusatzbetrag des Tariflichen Zusatzgelds (T-Zug B) von 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets.
Wann bekomme ich das T-Geld?
Das T-Geld ist als Einmalzahlung spätestens am 31. Juli auszuzahlen. Die Auszahlung kann jedoch per Betriebsvereinbarung bis spätestens 30. September verschoben werden. Wenn das T-Geld „differenziert“ wird, kann es jedoch auch länger verschoben oder ausgesetzt werden (s.u.).
Was ist mit Beschäftigten in Teilzeit und Altersteilzeit?
Teilzeitbeschäftigte erhalten das T-Geld ganz normal wie die anderen Sonderzahlungen: 18,4 Prozent ihres regelmäßigen individuellen Monatsentgelts.
Bei Beschäftigten in Altersteilzeit ist ihr Altersteilzeitentgelt, also das halbierte frühere Vollzeitentgelt zugrunde zu legen. Im Blockmodell gilt dies sowohl für die Arbeits-, wie für die Freistellungsphase. Als Einmalzahlung wird das T-Geld – anders als das Monatsentgelt – nicht tariflich aufgestockt.
Was gilt in Elternzeit?
Beschäftigte in Elternzeit erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen für das T-Geld. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit jedoch ruht, wird der Anspruch für die Zeit des Ruhens anteilig gekürzt. Beispiel: Du gehst im Laufe des Jahres 6 Monate in Elternzeit, folglich erhältst Du nur die Hälfte Deines T-Gelds.
Erhalte ich das T-Geld auch, wenn ich im Krankengeldbezug bin?
Während des Krankengeldbezuges ruht das Arbeitsverhältnis zwar – jedoch anders als während der Elternzeit nicht „kraft Gesetzes“. Daher besteht auch im Krankengeldbezug der Anspruch auf das T-Geld in voller Höhe.
Wie berechnet sich das „regelmäßige individuelle Monatsentgelt“?
Für die Berechnung ist analog zum Urlaubsgeld das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt (oder die regelmäßige Ausbildungsvergütung) zugrunde zu legen.
Berechnungsgrundlage sind die festen Entgeltbestandteile des laufenden Monats – also vor allem das monatliche Grundentgelt – zuzüglich des Monatsdurchschnitts der variablen Entgeltbestandteile der letzten drei Monate (in NRW der letzten sechs Monate).
Das sind: die leistungsabhängigen variablen Entgeltbestandteile – also das Leistungsentgelt (Akkord, Prämie etc.) sowie die Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszuschläge, individuelle Prämien, Provisionen und Zulagen aus dem Durchschnitt der letzten sechs abgerechneten Monate, jedoch ohne Mehrarbeitsentgelt und Auslösen.
Grob heißt das: Schaue nach, was Du in den letzten Monaten im Durchschnitt verdient hast und ziehe die Bezahlung für die Überstunden ab. Davon bekommst Du 18,4 Prozent.
Ich verlasse den Betrieb. Bekomme ich dann T-Geld?
Im Austrittsjahr besteht der Anspruch anteilig.
Beispiel: Wenn Du zum 1. Juli aus dem Betrieb ausscheidest, dann erhältst Du anteilig T-Geld für die Monate Januar bis Juni – also für 6 von 12 Monaten, die Hälfte Deines jährlichen Anspruchs.
Anspruchsberechtigte Beschäftigte oder Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr kraft Gesetzes oder Vereinbarung ruht, erhalten keine Leistung. Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr teilweise, so erhalten sie das T-Geld anteilig.
Das T-Geld kann auch „zur Beschäftigungssicherung“ verwendet werden. Wie geht das?
Das T-Geld kann im Falle einer Arbeitszeitabsenkung bei Beschäftigungsproblemen mit einem hierbei von den Betriebsparteien vereinbarten Teilentgeltausgleich verrechnet werden.
Beispiel:
Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren eine Absenkung der Arbeitszeit von 35 auf 32 Stunden in der Woche, um eine Transformationsphase zu überbrücken, etwa die Umstellung auf neue Produkte für die Elektromobilität. Für die Dauer der Absenkung – je nach Tarifgebiet bis zu drei Jahre und länger – sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
Um das Monatsentgelt trotz der kürzeren Arbeitszeit stabil zu halten, vereinbaren Betriebsrat und Arbeitgeber einen Teilentgeltausgleich, in den das T-Geld eingerechnet wird. Das geht auch mit weiteren Sonderzahlungen. Dazu kommen Beiträge des Arbeitgebers. Dadurch werden bei 32 Arbeitsstunden, möglichst in einer Vier-Tage-Woche, fast 34 Stunden bezahlt.
Was bedeutet, das T-Geld kann „differenziert“ werden?
Das T-Geld kann in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Situation des Betriebes ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gebracht oder zeitlich um bis zu 5 Monate verschoben werden, wenn dies dem Erhalt oder der Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit dienlich ist. Voraussetzung ist die vorherige Zustimmung der IG Metall.