Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) ist eine jährliche tarifliche Sonderzahlung in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie – ähnlich wie das tarifliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Das T-ZUG erhalten Beschäftigte, Auszubildende und Studierende, die jeweils zum Auszahlungstag in einem Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen sechs Monate angehört haben. Beschäftigte in Teilzeit oder Altersteilzeit erhalten das tarifliche Zusatzgeld anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.
Rechtsanspruch darauf haben jedoch nur Mitglieder der IG Metall. Arbeitgeber zahlen das T-ZUG in der Regel freiwillig allen Beschäftigten, um zu verhindern, dass sie in die IG Metall eintreten. Einen rechlichen Anspruch, der geltend gemacht und vor Gericht eingeklagt werden kann, haben jedoch nur Mitglieder.
Das Tarifliche Zusatzgeld besteht aus zwei Teilen:
- T-ZUG A
- T-ZUG B oder Zusatzbetrag (ZUB).
Das T-ZUG A beträgt 27,5 Prozent deines individuellen Monatsentgelts. Es wird mit der Juli-Abrechnung ausbezahlt – und kann von Beschäftigten mit besonderen Belastungen (Kinder, Pflege, Schichtarbeit) auch in Form von freien Tagen beansprucht werden (siehe unten: Was ist die T-ZUG-Wahloption?).
Das T-ZUG B, wird mit der Februar-Abrechnung ausbezahlt und kann nicht in Form von freien Tagen genommen werden. Ab 2026 beträgt es 26,5 Prozent (statt wie bisher 18,5 Prozent) des Facharbeiter-Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets – das sind rund 900 Euro.















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