In sechs Schritten zum Tarifvertrag
Tarif erkämpfen – so gehts

Ob bei Einkommen, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch – mit Tarifvertrag geht’s im Betrieb gerechter zu. Für alle, deren Firma bisher nicht tarifgebunden ist, zeigen wir in sechs Schritten, wie sich das ändern lässt.

Nicht in allen Unternehmen gelten Tarifverträge. Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in einem Betrieb ohne Tarif verdient im Schnitt 20 Prozent weniger. Vor allem während Tarifrunden dreht sich in tariflosen Betrieben die Stimmung. Aber auch beim Vergleich der eigenen Löhne mit Tarifentgelten wird vielen klar: Ohne Tarif haben Beschäftigte spürbare Einkommenseinbußen und die Differenz zeigt: Nur mit Tarifvertrag geht es im Betrieb gerecht zu. Hat sich diese Erkenntnis durchgesetzt, ist der erste Schritt gemacht.


Tariffreie Zone adé

Ein tarifloser Zustand muss kein Dauerzustand bleiben. Die Beschäftigten haben es selbst in der Hand, die ungerechte Situation zu ändern. Als zweiten Schritt empfehlen wir deshalb: Kontakt mit der IG Metall vor Ort aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Die IG Metall hilft dabei, das Thema Tarifvertrag im Betrieb anzugehen.

Der dritte Schritt: Gewerkschaftsmitglied werden und weitere Mitglieder gewinnen. Denn für das Aushandeln von Tarifverträgen braucht die IG Metall ein „Mandat“. Sie kann nur für ihre Mitglieder verhandeln. Dabei gilt nach wie vor die alte Faustregel: Je mehr, desto stärker und durchsetzungsfähiger. Je mehr Beschäftigte sich für einen Tarifvertrag einsetzen und die IG Metall dabei unterstützen, desto größer die Chance, einen guten Tarifvertrag durchzusetzen.


Tarifkommission: Ohne die Beschäftigten läuft nichts

Tarifverträge entstehen demokratisch. Es sind die Beschäftigten im Unternehmen, die entscheiden, welche Themen sie mit einem Tarifvertrag regeln wollen. Haben sie sich dazu entschlossen, kommt im vierten Schritt die Tarifkommission ins Spiel. Sie wird von den IG Metall-Mitgliedern gewählt, beschließt die Forderung und gestaltet den Prozess der Verhandlungen. Die Mitglieder der Tarifkommission bilden auch die Verhandlungskommission, die mit dem Arbeitgeber den Tarifvertrag aushandelt.

Die Tarifkommission stellt Forderungen auf und führt Verhandlungen. Gewählt wird sie von den Mitgliedern im Betrieb (für Haustarifverträge) oder von der Delegiertenversammlung (für Flächentarifverträge). Illustration: Stephanie Brittnacher


Der Weg zum Tarifvertrag

Nicht immer stehen Arbeitgeber Tarifverträgen zustimmend gegenüber. Manchmal müssen Chefs von der guten Sache überzeugt werden. Deshalb sind Beschäftigte gut beraten, sich auf Gegenwind einzustellen und im fünften Schritt zu prüfen: Sind wir schon stark genug? Belegschaften sollten in der Lage sein, gegebenenfalls mit Aktionen Druck aufzubauen, um der Geschäftsleitung zu signalisieren: Wir stehen zu unseren Forderungen und wollen gute Tarifstandards durchsetzen.

Im sechsten Schritt erfolgen die Tarifverhandlungen. Bei einem Firmentarifvertrag verhandeln IG Metall und ihre Verhandlungskommission direkt mit dem Arbeitgeber, bei einem Flächentarifvertrag ist der Verhandlungspartner der Arbeitgeberverband.

Kommt am Verhandlungstisch ein Ergebnis zustande und die Tarifkommission hat diesem zugestimmt, steht am Ende der Tarifvertrag. Kommt kein Ergebnis zustande, dann müssen die Beschäftigten etwas nachhelfen und Druck aufbauen. Aktionen oder Warnstreiks sind oft notwendig, um die Arbeitgeber zu einem (besseren) Angebot zu bewegen. Liegt von ihnen dann endlich eins auf dem Tisch, das zu einem Verhandlungsergebnis führt und dem die Tarifkommission zustimmen kann, haben die Beschäftigten ihren Tarifvertrag durchgesetzt.

Aber: Der beste Tarifvertrag bringt nichts, wenn er zwar auf dem Papier steht, aber nicht umgesetzt und im Betrieb gelebt wird. Deshalb braucht es im Betrieb eine Instanz, die darauf achtet, dass Tarifverträge eingehalten werden. Das macht der Betriebsrat auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Der Paragraf 80 definiert seine allgemeinen Aufgaben, wie etwa „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, (...), Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“.

Wer im Betrieb gute Arbeit und mitbestimmen will, braucht einen Betriebsrat. Falls Ihr noch keinen habt, dann wählt Euch einen. Die IG Metall vor Ort informiert, berät und unterstützt gerne.

Besser mit Tarif
Neu auf igmetall.de
Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

Online beitreten

Newsletter bestellen