Rente
Kurz erklärt: Was ist eigentlich eine Erwerbstätigenversicherung?

Der Streit um die Rente nimmt kein Ende. Dabei gibt es eine gerechte Lösung, um die Altersvorsorge solide aufzustellen: Eine Versicherung für alle Erwerbstätigen. Wir erklären, wie das funktioniert – und was es bringt.

10. Dezember 202510. 12. 2025


Wenn es um die Rente geht, wollen eigentlich alle dasselbe: Im Alter gut abgesichert sein. Keine Geldsorgen haben. Den Ruhestand genießen können.

Doch der Weg zu diesem Ziel ist heftig umstritten. Eine große Reform ist bislang ausgeblieben. Damit bleibt die Zukunft der gesetzlichen Rente ungewiss.

Die Wirtschaftslobby will die Leistungen der Rentenversicherung kürzen, das Renteneintrittsalter immer weiter erhöhen. Für Millionen Beschäftigte würde das bedeuten: Weniger Sicherheit im Alter oder Rentenkürzungen, weil man Abschläge in Kauf nehmen muss.

Die IG Metall hat andere Vorschläge zur Rettung der Rente: Dazu gehört der Umbau der gesetzlichen Rente zu einer „Erwerbstätigenversicherung“.

Damit würde die Rentenversicherung zukunftssicher.


Was ist eine Erwerbstätigenversicherung?

Die Erwerbstätigenversicherung ist ein Konzept für die Altersvorsorge. Der Grundgedanke: Alle Menschen, die arbeiten und Einkommen erzielen, zahlen gemeinsam in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Das würde die Rentenversicherung langfristig stärken und die Finanzierung auf eine solidarische Basis stellen.

Bisher haben bestimmte Berufsgruppen eigene Versorgungssysteme – etwa Ärztinnen, Anwälte, Selbstständige, Abgeordnete oder Beamte. Die Erwerbstätigenversicherung würde alle Erwerbstätigen unter einem Dach vereinen.


Was bringt eine Erwerbstätigenversicherung?

Mehr Gerechtigkeit: Heute gibt es verschiedene Systeme für Beschäftigte, Beamte und Selbstständige. Das führt zu Ungleichheit. Mit der Erwerbstätigenversicherung gilt: Alle nach denselben Regeln. Das schafft Fairness.

Stabile Finanzierung: Wenn alle Erwerbstätigen einzahlen, wird die Basis breiter. Das bedeutet: Mehr Beitragszahler, weniger Druck auf das System. So bleibt die Rente auch in Zukunft sicher.

Einfache Strukturen: Ein einheitliches System bedeutet weniger Bürokratie und weniger komplizierte Sonderregeln. Das macht die Altersvorsorge transparenter und verständlicher.

Mehr Sicherheit für Selbstständige: Rund zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler haben keine obligatorische Sicherung für Alter, Invalidität und Tod. Dies betrifft besonders Solo-Selbstständige, die allein vom Verkauf ihrer eigenen Arbeitskraft leben und keine Angestellten haben. Sie erhalten mit der Erwerbstätigenversicherung eine solide Altersvorsorge.

Solidarität: Wenn alle in derselben Rentenversicherung vorsorgen, stehen auch alle hinter dem gemeinsamen System. Die Rente hätte endlich die breite Rückendeckung, die sie als zentraler Baustein des Sozialstaats verdient. Mit Ministerialbeamten und Abgeordneten würde nicht mehr Menschen über unser Rentensystem entscheiden, deren eigene Alterssicherung nichts mit der gesetzlichen Rente zu tun hat.


Wie stehen die Menschen zur Erwerbstätigenversicherung?

Die Erwerbstätigenversicherung trifft in der Bevölkerung auf große Zustimmung. Rund 70 Prozent der abhängig Beschäftigten sprechen sich für ein solches System aus, wie eine Befragung der Böckler-Stiftung ergab.

Auch unter Selbstständigen gibt es eine klare Mehrheit. Besonders groß ist sie bei den Solo-Selbstständigen, die sich zu 79 Prozent für die Erwerbstätigenversicherung aussprechen.

Noch deutlicher ist die Meinung der IG Metall-Mitglieder: In einer Umfrage sprachen sich 98 Prozent von ihnen dafür aus, alle Berufsgruppen in die Sozialversicherung einzubeziehen.


Wie lässt sich die Erwerbstätigenversicherung einführen?

Der Übergang zu einer einheitlichen Erwerbstätigenversicherung ist anspruchsvoll, aber machbar. Der Wechsel erfolgt fließend, über einen längeren Zeitraum. Die Erwerbstätigenversicherung soll zunächst nur für Menschen gelten, die neu in den Beruf eintreten. Dadurch entsteht ein finanzieller Puffer für die Zeit, in der die geburtenstarken Jahrgänge der „Babyboomer“ in Rente sind.

Für Ältere würde es Übergangsregeln oder Bestandsschutz geben – zum Beispiel für Beamte, die Jahrzehnte für den Staat gearbeitet und ihren Ruhestand entsprechend geplant haben.

Dass die Umstellung gelingen kann, zeigt das Beispiel Österreich. Dort sind Selbstständige schon seit Ende der 1990er-Jahre im staatlichen Rentensystem erfasst und ein Großteil der Beamten seit Mitte der 2000er Jahre.

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