Ein Flächentarifvertrag liegt dann vor, wenn die IG Metall und der Arbeitgeberverband für eine ganze Branche in einer bestimmten Region (“Fläche“) einen Tarifvertrag abschließen, zum Beispiel für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen. Dieser Tarifvertrag ist typisch für die Tariflandschaft in Deutschland und wird auch Verbands- oder Branchentarifvertrag genannt.
Der Flächentarifvertrag garantiert weitgehend gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betriebe der einzelnen Branchen. Er legt Mindeststandards fest und schützt die Beschäftigten vor Lohndumping. Der Flächentarifvertrag gilt für alle tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigte der jeweiligen Branche und Region verbindlich. Sie wirken sich aber auch mittelbar, also indirekt, auf nicht tarifgebundene Unternehmen aus, in dem sich diese etwa in Arbeitsverträgen auf die geregelten Tarifstandards beziehen.
Zu den wichtigsten Flächentarifverträgen zählen:
Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträge
Diese Tarifverträge regeln die Höhe von Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen (Entgelten) in Form von Entgelttabellen. Ihre Laufzeit ist überschaubar, weil die Entgelte an die wirtschaftlichen und produktiven Entwicklungen angepasst werden.
Entgeltrahmentarifverträge (ERA)
Vom Lohn und Gehalt zum einheitlichen Entgelt: Mit den Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) haben die IG Metall und die Arbeitgeberverbände 2003 in der Metall- und Elektroindustrie ein Regelwerk geschaffen, das die bis dahin traditionelle Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten abschaffte und ihre Entgelte vereinheitlichte. Aus Arbeitern und Angestellten wurden Beschäftigte - Entgelt ersetzte die Begriffe Lohn und Gehalt. Aber nicht nur Begriffe wurden ausgewechselt. ERA steht auch für Transparenz der Entgeltstruktur und mehr Gerechtigkeit. Denn entlohnt wird nach Tätigkeit und nicht nach "Nasenprämie". Alle Beschäftigten werden nach den gleichen Regeln einer Entgeltgruppe zugeordnet. Das heißt: gleiches Entgelt bei vergleichbarer Arbeitsaufgabe in Entwicklung, Produktion und Verwaltung. Die Rahmenabkommen beschreiben die Tätigkeitsmerkmale für die einzelnen Entgeltgruppen sowie die Kriterien für die jeweilige Einstufung.
Manteltarifverträge
Der Manteltarifvertrag regelt fast alles rund um die Arbeitsbedingungen - wie etwa Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Freistellungen, Zuschläge, Einstellungs- und Kündigungsbedingungen.
Daneben gibt es weitere Flächentarifverträge zu einzelnen Themen wie zum Beispiel Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld), betrieblicher Altersversorgung, Altersteilzeit, Qualifizierung.

















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