Durch eine neue Regelung im Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie erhalten Beschäftigte ab dem 1. April 2020 höhere Nachtschichtzuschläge. Tausende Metallerinnen und Metaller im Bezirk Küste können sich damit über mehr Geld freuen.
Wer nachts arbeitet, erhält einen Zuschlag. Abhängig vom Tarifgebiet war die Vergütung der Nachtarbeitszuschläge im IG Metall-Bezirk Küste aber bisher unterschiedlich festgelegt. Mit der neuen Regelung für die Metall- und Elektroindustrie gibt es jetzt bei der Bezahlung keinen Unterschied mehr zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit.
„Mit Tarifverträgen gibt es mehr Geld – das gilt auch für unsere neuen Nachtschichtzuschläge“, betont Daniel Friedrich, Bezirksleiter IG Metall Küste. „Unsere Lösung schafft Klarheit und Verlässlichkeit für alle.“ Um die neue Regelung durchzusetzen, haben die Beschäftigten viel Druck gemacht - mit Geltendmachungen und Klagen.
So erhöhen sich die Zuschläge
Ab dem 1. April 2020 gelten im Bezirk Küste in allen Tarifgebieten folgende neue Nachtarbeitszuschläge. Die Zuschläge werden wie folgt erhöht:
25 Prozent (20 bis 24 Uhr)
35 Prozent (0 bis 4 Uhr)
25 Prozent (4 bis 6 Uhr)
Die zuschlagspflichtige Nachtarbeit beginnt um 20 Uhr und endet um 6 Uhr. Anspruch haben alle Beschäftigten aus der Dauernachtschicht und aus den Wechselschichten (2- und 3-Schicht), die Mitglied der IG Metall sind.
Neue Möglichkeit: Zeit statt Geld
Erstmals können die Zuschläge auch in Zeit statt in Geld ausgezahlt werden. Die Beschäftigten können persönliche Gründe in die Gestaltung der Arbeitszeitkonten einbringen. Zum Beispiel, um Arbeit und Leben besser in Einklang zu bringen.
Um Geld in Zeit umzuwandeln, müssen Betriebsrat und Arbeitgeber eine freiwillige Betriebsvereinbarung abschließen. Eine solche Vereinbarung ist frühestens ab Januar 2021 möglich. Die Zuschläge können in bestehende oder neue Arbeitszeitkonten gutgeschrieben werden.
Im Gegenzug musste die IG Metall mit dem Arbeitgeberverband Nordmetall eine Ausgleichsregelung abschließen. Der Arbeitgeber kann diese auf Antrag einbringen, wenn den Betrieben durch die Zuschläge Mehrkosten über einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtpersonalkosten entstehen. Die höheren Zuschläge bleiben aber erhalten. Die Ausgleichsregelung gilt im Normalfall bis maximal Ende März 2023.
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